Die Stadt Volkach beabsichtigt das bestehende Freibad mit den vorhandenen Freibad- und Technikgebäude in der Fahrer Straße zu sanieren. Die Sanierung des Freibades wird vom Bund und vom Land gefördert.Nach der Aufteilung der Förderung sind auch die Leistungsbereiche aufgeteilt.Für das Freibadgebäude ist eine Dacheindeckung aus 975 qm Doppelstehfalz mit Bitumen-Unterdeckbahn vorgesehen. Zudem soll dort eine 66 m Kastenrinne aus Aluminium mit innenliegender Sicherheitsrinne aus EPDM Folie angebracht werden. Für das Technikgebäude ist eine Dacheindeckung aus 332 qm Doppelstehfalz mit Bitumen-Unterdeckbahn vorgesehen. Zudem soll dort eine 32 m Kastenrinne aus Aluminium mit innenliegender Sicherheitsrinne aus EPDM Folie angebracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Freibad Volkach - Dachdeckerarbeiten
Referenznummer: 15-2024
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Volkach beabsichtigt das bestehende Freibad mit den vorhandenen Freibad- und Technikgebäude in der Fahrer Straße zu sanieren. Die Sanierung des Freibades wird vom Bund und vom Land gefördert.Nach der Aufteilung der Förderung sind auch die Leistungsbereiche aufgeteilt.Für das Freibadgebäude ist eine Dacheindeckung aus 975 qm Doppelstehfalz mit Bitumen-Unterdeckbahn vorgesehen. Zudem soll dort eine 66 m Kastenrinne aus Aluminium mit innenliegender Sicherheitsrinne aus EPDM Folie angebracht werden. Für das Technikgebäude ist eine Dacheindeckung aus 332 qm Doppelstehfalz mit Bitumen-Unterdeckbahn vorgesehen. Zudem soll dort eine 32 m Kastenrinne aus Aluminium mit innenliegender Sicherheitsrinne aus EPDM Folie angebracht werden.
Die Stadt Volkach beabsichtigt das bestehende Freibad mit den vorhandenen Freibad- und Technikgebäude in der Fahrer Straße zu sanieren. Die Sanierung des Freibades wird vom Bund und vom Land gefördert.Nach der Aufteilung der Förderung sind auch die Leistungsbereiche aufgeteilt.Für das Freibadgebäude ist eine Dacheindeckung aus 975 qm Doppelstehfalz mit Bitumen-Unterdeckbahn vorgesehen. Zudem soll dort eine 66 m Kastenrinne aus Aluminium mit innenliegender Sicherheitsrinne aus EPDM Folie angebracht werden. Für das Technikgebäude ist eine Dacheindeckung aus 332 qm Doppelstehfalz mit Bitumen-Unterdeckbahn vorgesehen. Zudem soll dort eine 32 m Kastenrinne aus Aluminium mit innenliegender Sicherheitsrinne aus EPDM Folie angebracht werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 15-2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Fahrer Straße 1, 97332 Volkach
Postleitzahl: 97332
Stadt: Volkach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kitzingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-02 📅
Datum des Endes: 2025-08-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-28 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-28 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es können nur solche Unterlagen nachgefordert werden, die nicht bereits zwingend zusammen mit dem Angebot eingereicht werden mussten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 243-765785 (2024-12-12)