Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in 06484 Quedlinburg

Landkreis Harz

Los 5.02 - Geländer Theatron 22m Absturzsicherung - Geländer aus Stahl im Außenbereich

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in 06484 Quedlinburg
Referenznummer: EU-BÖ 173/24
Kurze Beschreibung:
Los 5.02 - Geländer Theatron 22m Absturzsicherung - Geländer aus Stahl im Außenbereich
Produkte/Dienstleistungen: Sanierungsarbeiten 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: EU-BÖ 173/24
Titel: Los 5.02 - Geländer Theatron
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Errichtung von Geländern 📦
Postanschrift: Sekundarschule "Bosseschule", Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg
Postleitzahl: 06484
Stadt: Sekundarschule "Bosseschule", Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-03 📅
Datum des Endes: 2025-03-28 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Alleiniges Zuschlagskriterium: 100% Preis
Kriterium: Alleiniges Zuschlagskriterium: 100% Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de abgerufen werden (Link siehe oben). Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z.B. um Angebote abzugeben), müssen Sie rechtzeitig im Web die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Anfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de : Anfragen sind rechtzeitig (bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabestelle kontaktieren) an den Auftraggeber zu richten. Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über dieVergabeplattform www.evergabe-online.de (Angebot abgeben) einzureichen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig (Teilnahme aktivieren - siehe oben).
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-21 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de abgerufen werden (Link siehe oben). Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z.B. um Angebote abzugeben), müssen Sie rechtzeitig im Web die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Anfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de : Anfragen sind rechtzeitig (bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabestelle kontaktieren) an den Auftraggeber zu richten. Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über dieVergabeplattform www.evergabe-online.de (Angebot abgeben) einzureichen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig (Teilnahme aktivieren - siehe oben).
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Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Gemäß § 122 GWB muss die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch Eignungsnachweise bzw. Vorlage einer gültigen Präqualifizierungsurkunde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gemäß § 122 GWB muss die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch Eignungsnachweise bzw. Vorlage einer gültigen Präqualifizierungsurkunde.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
+ 9 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlung gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Harz
Nationale Registrierungsnummer: 12345678
Abteilung: Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Region: Harz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachdienst Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de 📧
Telefon: +49 3941 5970-4237 📞
URL: http://www.kreis-hz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=737526 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=737526 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: E.-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 246-775490 (2024-12-17)
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