Zusätzliche Informationen
Alle Bieter müssen mit dem Angebot die Erklärung Bezug
Russland (Formblatt 127) abgeben. * Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit
dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in
die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) -
Ausschlussgründen - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben * Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und
Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise -
Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal -
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt -
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung * Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich
eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen sind für
Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder
Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine
Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. * Die gesamte Kommunikation während
des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um
Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu
können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass
die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung
von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da
in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung
den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu
informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst
auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen
geht zu Lasten des Bieters.