Auftragsbekanntmachung (2024-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulsozialarbeit an städtischen Schulen für das Schuljahr 2024/2025
Referenznummer: 2024-05/139
Kurze Beschreibung:
“Schulsozialarbeit an städtischen Schulen für das Schuljahr 2024/2025”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
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Beschreibung der Beschaffung:
“Von dem Auftragnehmer sind die Organisation der Schulsozialarbeit, Beratung der Schule sowie Organisation und Durchführung von Beratungs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Von dem Auftragnehmer sind die Organisation der Schulsozialarbeit, Beratung der Schule sowie Organisation und Durchführung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der unter A.3.4.2 formulierten Ziele und die Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-27 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-27 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer hat die Dienst- und Fachaufsicht für die von ihm eingestellten Kräfte. Eine Übertragung des Direktionsrechtes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer hat die Dienst- und Fachaufsicht für die von ihm eingestellten Kräfte. Eine Übertragung des Direktionsrechtes auf den Auftraggeber bzw. die Schulleitung ist ausgeschlossen. Die Ausübung des Hausrechtes durch die Schulleitung gem. § 59 Absatz SchulG NRW bleibt davon unberührt.
Sollte der Auftragnehmer den Einsatz von Honorarkräften planen, so wird dringend empfohlen, die Tätigkeiten durch die Sozialbehörden/Rentenkassen im Vorfeld überprüfen zu lassen. Der Einsatz von Honorarkräften erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftragnehmers. Mögliche Forderungen der Sozialkassen, beispielweise wegen rechtswidriger Honorarverträge, werden dem Auftragnehmer weder seitens des Auftraggebers noch seitens des Landes NRW erstattet.
Arbeitsrechtliche Vorgaben müssen vom Auftragnehmer eingehalten werden. Der Auftragnehmer gewährt den Versicherungsschutz für sein jeweiliges Personal.
Der Auftragnehmer hat die Ausführung der Dienstleistung gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen sicherzustellen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit
(1.1.1) Referenzen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit
(1.1.1) Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.1.2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbHs, mbHs und sonstige Rechtsformen finden als Referenz keine Berücksichtigung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY13G3E6HK
1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Vordruck "Angebot"
(1.2) Konzeption (Vordruck) je Los
(1.3)...”
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY13G3E6HK
1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Vordruck "Angebot"
(1.2) Konzeption (Vordruck) je Los
(1.3) Personalerhebungsbogen (Vordruck)
(1.4) Scientology Schutzklausel (Vordruck)
(1.5) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.6) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" (1.7) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: (1.7.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" (1.7.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.7.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen. (1.8) Bei Eignungsleihe: (1.8.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.8.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland (1.9) Bei Nachunternehmereinsatz: (1.9.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.9.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland (1.10) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage (2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (5.1) Leistungsbeschreibung (5.2) Bewertungsmatrix (5.3) Bewerbungsbedingungen (5.4) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (5.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen (5.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (5.7) Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen. (7) Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 102-313150 (2024-05-27)