Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen.
Die erforderlichen Nachweise, Angaben, Bestätigungen die nicht schon mit dem Angebot einge-reicht werden müssen, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der dabei gesetzten Frist der Vergabestelle vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter bele-gen zu lassen. Die gilt auch für Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Mit Abgabe des Angebots ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient - sog. Eignungsleihe.
Nachunternehmer
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unter-aufträge an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bieter ist ver-pflichtet, bereits bei Angebotsabgabe den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu be-nennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Der AN ist verpflichtet, mit jedem zur Ausführung der Leistung eingesetzten Nachunternehmer (auch Einzelunternehmer) eine Vereinbarung nach "Formblatt 232 HB-EU - Vereinbarung mit dem Nachunter-nehmer". Die Vereinbarung mit dem Nachunternehmer (Formblatt 232HB-EU) ist lediglich auf gesondertes Verlangen der zuständigen Stelle vorzulegen.
Der AN stellt sicher, dass Nachunternehmer die Leistung gemäß den Vorgaben der Ausschreibung erbringt. Bei der Untervergabe von Leistungen ist von dem Bieter zwingend das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tarif-treue-Vergabegesetz) einzuhalten und auf Anforderung des AG ihm gegenüber zu dokumentieren.
Jede nachträgliche Beauftragung eines Nachunternehmers bzw. anderen Unternehmens für Leis-tungen, die der Bieter als solches nicht bereits in seinem Angebot angegeben hat, bedarf einer schriftlichen Zustimmung des AG.
Eignungsleihe
Im Fall der Eignungsleihe wird der Auftrag von dem AN ausgeführt, wobei ihm Dritte die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen (bspw. durch Geräte- oder Fachpersonalausleihe, Hilfeleistung durch Beratung und Unterstützung, etc.). Hier sind von dem Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Unternehmen zu benennen, die ihm die erforderli-chen Kapazitäten zur Verfügung stellen (Formblatt 235). Die Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Formblatt 236) ist lediglich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bietergemeinschaften
Bei einer Bietergemeinschaft schließen sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen bzw. Unternehmen im Hinblick auf ein Vergabeverfahren zusammen, indem sie sich gemeinschaftlich zur Leistungserbringung verpflichten. Im Falle von Bietergemeinschaften ist bereits mit Angebots-abgabe die vollständig ausgefüllte Erklärung (Formblatt 234) einzureichen.
Zusätzlich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1 "Eigenerklärungen zur Eignung") mit dem Angebot abgeben.
Der AG weist darauf hin, dass die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften unzulässig ist und zum zwingenden Ausschluss eines von dieser Bietergemeinschaft abgegebenen Angebotes führt
1.Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 2)
2.Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt worden ist (Formblatt 2).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2)
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit) des zuständigen Versicherungsträgers vorgelegt werden.
Die Bescheinigung ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Formblatt 2)
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ein Auszug aus dem Berufs-/ Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit) vorgelegt werden. Die Bescheinigung ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetz-ten Frist vorzulegen.
5. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt. (Formblatt 2)
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten ang-ben werden. Die für die Leitung vorgesehenen Personen müssen benannt werden. Die Angaben sind innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.