Die Systemlieferung wird im Auftrag folgender Auftraggeber vergeben:
Hansestadt Lübeck | Bornhövedstraße 10, 23554 Lübeck;
Kreis Herzogtum Lauenburg | Langenbrücker Straße 15, 23909 Ratzeburg;
Kreis Nordfriesland Rettungsdienst | Marktstraße 6, 25813 Husum;
Kreis Plön | Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön;
Landeshauptstadt Kiel | Feuerwehr | Westring 325, 24116 Kiel;
Rettungsdienst des Kreises Schleswig- Flensburg AöR | Lollfuß 85, 24837 Schleswig;
rdh. rettungsdienst Holstein AöR | Am Holm 25, 23730 Neustadt i.H.;
Rettungsdienst- Kooperation in Schleswig- Holstein | Rungholtstraße 9, 25746 Heide;
Rettungsdienst Stormarn gGmbH | Carl- Benz- Weg 1, 22941 Bargteheide;
Stadt Flensburg | Munketoft 16, 24931 Flensburg;
Stadt Neumünster | Färberstraße 105-107, 24534 Neumünster;
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: E18651755
Titel: Beschaffung von Sonographiegeräten
Beschreibung der Beschaffung:
Tragbares Ultraschallgerät in sog. Point-of-Care (PoCus) bzw. mobiler-Ausführung für den Einsatz im Rettungsdienst inklusive Schulung & Service.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungs- und Notfallausrüstung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Merkmale zusätzlich zu den Mindestanforderungen:
Gemäß des Zielerreichungsgrades erhält der Bieter die Anzahl an Bewertungspunkten, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teststellung:
Insgesamt werden etwa fünf Personen mit praktischer Erfahrung im Rettungsdienst das einzelne Gerät eines Bewerbers anhand des Dokuments „Sonographiegeräte SH 2024 Bewertungsbogen“ einer kollegialen Bewertung unterziehen. Diese Bewertung erfolgt als Kollegialentscheidung, vergleichbar mit einer Jury.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-01 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-01 10:15:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-01 10:15:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers, können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Zahl der festangestellten Mitarbeiter
- Bestätigung, dass geforderte Firmenhaftpflichtversicherung mit marktüblichen und für den Auftrag angemessenen
Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht/für Fall der Auftragserteilung bestehen wird.
(siehe Dokument "Sonographiegeräte SH 2024 Angebotsformular")
- Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Zahl der festangestellten Mitarbeiter
- Bestätigung, dass geforderte Firmenhaftpflichtversicherung mit marktüblichen und für den Auftrag angemessenen
Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht/für Fall der Auftragserteilung bestehen wird.
(siehe Dokument "Sonographiegeräte SH 2024 Angebotsformular")
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben des Bieters über Projekte aus den letzten fünf Jahren (laufende) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Referenzen sind als vergleichbar zu qualifizieren, falls sie Leistungen betreffen, die die Lieferung Sonographiegeräten für den Rettungsdienst zum Gegenstand haben.
(siehe Dokument "Sonographiegeräte SH 2024 Angebotsformular")
Angaben des Bieters über Projekte aus den letzten fünf Jahren (laufende) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Referenzen sind als vergleichbar zu qualifizieren, falls sie Leistungen betreffen, die die Lieferung Sonographiegeräten für den Rettungsdienst zum Gegenstand haben.
(siehe Dokument "Sonographiegeräte SH 2024 Angebotsformular")
- Zertifizierungsnachweis über Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
- Nachweise/Prüfberichte jeweils auf Basis der gültigen Norm für: Anforderungen nach EN 1789:2020 6.3.1 – 6.3.4; Anforderungen nach EN 60601-1-12:2015+A1:2020; Einhaltung der DIN 75079:2009 Kapitel 5.8.1
- Zertifizierungsnachweis über Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
- Nachweise/Prüfberichte jeweils auf Basis der gültigen Norm für: Anforderungen nach EN 1789:2020 6.3.1 – 6.3.4; Anforderungen nach EN 60601-1-12:2015+A1:2020; Einhaltung der DIN 75079:2009 Kapitel 5.8.1
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Persönliche Lage des Bieters / Allgemeine Angaben
- Angaben zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß § 4 VGSH
- Integritätserklärung
- Eigenerklärung zu Russland
(siehe Dokument "Sonographiegeräte SH 2024 Angebotsformular")
- Persönliche Lage des Bieters / Allgemeine Angaben
- Angaben zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß § 4 VGSH
- Integritätserklärung
- Eigenerklärung zu Russland
(siehe Dokument "Sonographiegeräte SH 2024 Angebotsformular")
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§§ 123, 124 GWB §§ 56,57 VgV Nichterfüllen von
Eignungsanforderungen - siehe auch Dokument "Sonographiegeräte SH 2024
Bewerbungsbedingungen"
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009693
Postanschrift: Reventlouallee 6
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: thomas.juergensmann@sh-landkreistag.de📧
Telefon: +4943157005023📞
URL: https://www.sh-landkreistag.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18651755🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18651755🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: x
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +494319884640📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 023-066203 (2024-01-30)