Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Implementierung eines patientenindividuellen Verblisterungssystems (PIV) einschließlich einer Lieferung von Verbrauchsmaterial sowie den Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) mit einer 36-monatigen Laufzeit. Mit dem System soll die automatisierte Verpackung sowie Kontrolle von tagesaktuell angeforderten und vorab validierten, festen Einzeldosen von Arzneimitteln in Anbindung an ein ebenfalls zur Beschaffung ausgeschriebenes digitales Medikationsmanagementsystem umgesetzt werden. Durch die Implementierung des Systems soll die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht werden. Die Fehler im Stellprozess sollen durch den Verblisterungsautomaten reduziert werden. Durch das am Standort Merheim zu implementierende System sollen Normalstationen der Standorte Merheim und Holweide versorgt werden. Aktuell werden Arzneimittel im Wesentlichen stationsbezogen von der Apotheke ausgeliefert. Die Pflegekräfte auf Station stellen die verordneten Medikamente pro Patienten händisch (meistens im Nachtdienst) aus den Stationsbeständen auf Grundlager einer Papierdokumentation zusammen. Als KIS nutzt die AG die Anwendung ClinicCentre von der Fa. Mesalvo. Das Medikationsmanagement erfolgt aktuell durch händische Prüfung der Papierakte. Die Einführung einer digitalen Lösung ist geplant. Das hierzu initiierte Vergabeverfahren läuft gegenwärtig. Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern. Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Implementierung eines Systems zur patientenindividuellen Verblisterung beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu den Systemserviceleistungen (Support & Service) alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: System zur patientenindividuellen Verblisterung
Referenznummer: S5/17/24
Kurze Beschreibung:
“Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Implementierung eines...”
Kurze Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Implementierung eines patientenindividuellen Verblisterungssystems (PIV) einschließlich einer Lieferung von Verbrauchsmaterial sowie den Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) mit einer 36-monatigen Laufzeit. Mit dem System soll die automatisierte Verpackung sowie Kontrolle von tagesaktuell angeforderten und vorab validierten, festen Einzeldosen von Arzneimitteln in Anbindung an ein ebenfalls zur Beschaffung ausgeschriebenes digitales Medikationsmanagementsystem umgesetzt werden. Durch die Implementierung des Systems soll die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht werden. Die Fehler im Stellprozess sollen durch den Verblisterungsautomaten reduziert werden. Durch das am Standort Merheim zu implementierende System sollen Normalstationen der Standorte Merheim und Holweide versorgt werden.
Aktuell werden Arzneimittel im Wesentlichen stationsbezogen von der Apotheke ausgeliefert. Die Pflegekräfte auf Station stellen die verordneten Medikamente pro Patienten händisch (meistens im Nachtdienst) aus den Stationsbeständen auf Grundlager einer Papierdokumentation zusammen. Als KIS nutzt die AG die Anwendung ClinicCentre von der Fa. Mesalvo. Das Medikationsmanagement erfolgt aktuell durch händische Prüfung der Papierakte. Die Einführung einer digitalen Lösung ist geplant. Das hierzu initiierte Vergabeverfahren läuft gegenwärtig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Implementierung eines Systems zur patientenindividuellen Verblisterung beauftragt werden.
Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu den Systemserviceleistungen (Support & Service) alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦 Beschreibung
Interne Kennung: ff66e258-683b-41f4-b924-e64200114891
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Implementierung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Implementierung eines patientenindividuellen Verblisterungssystems (PIV) einschließlich einer Lieferung von Verbrauchsmaterial sowie den Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) mit einer 36-monatigen Laufzeit. Mit dem System soll die automatisierte Verpackung sowie Kontrolle von tagesaktuell angeforderten und vorab validierten, festen Einzeldosen von Arzneimitteln in Anbindung an ein ebenfalls zur Beschaffung ausgeschriebenes digitales Medikationsmanagementsystem umgesetzt werden. Durch die Implementierung des Systems soll die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht werden. Die Fehler im Stellprozess sollen durch den Verblisterungsautomaten reduziert werden. Durch das am Standort Merheim zu implementierende System sollen Normalstationen der Standorte Merheim und Holweide versorgt werden.
Aktuell werden Arzneimittel im Wesentlichen stationsbezogen von der Apotheke ausgeliefert. Die Pflegekräfte auf Station stellen die verordneten Medikamente pro Patienten händisch (meistens im Nachtdienst) aus den Stationsbeständen auf Grundlager einer Papierdokumentation zusammen. Als KIS nutzt die AG die Anwendung ClinicCentre von der Fa. Mesalvo. Das Medikationsmanagement erfolgt aktuell durch händische Prüfung der Papierakte. Die Einführung einer digitalen Lösung ist geplant. Das hierzu initiierte Vergabeverfahren läuft gegenwärtig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Implementierung eines Systems zur patientenindividuellen Verblisterung beauftragt werden.
Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu den Systemserviceleistungen (Support & Service) alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine...”
Zusätzliche Informationen
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Mit der Erbringung der Leistungen ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen. Die zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen, einschließlich der Schulungen, sind spätestens bis zum 14.03.2025 abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung). Die prüfbare Schlussrechnung über die dem „Preis Festlaufzeit“ unterfallenden Leistungen, einschließlich der Systemserviceleistungen über drei Jahre, muss der AG innerhalb einer Woche nach der Abnahme der zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen zugehen (Mindestanforderung).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit...”
Beschreibung der Optionen
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Service- und Wartungsvertrages über die Erbringung von Systemserviceleistungen (Support & Service) jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦 Beschreibung
Postleitzahl: 51067
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-18 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1.Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs.
2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland).
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die
Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit);
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
(i) die Implementierung eines Systems zur patientenindividuellen Verblisterung von Arzneimitteln,
(ii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus.
Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Der Beginn des Leistungserbringungszeitraum darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
(i) die Implementierung eines Systems zur patientenindividuellen Verblisterung von Arzneimitteln,
(ii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus.
Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Der Beginn des Leistungserbringungszeitraum darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn
die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn
die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in §160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 190-585172 (2024-09-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-21) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine...”
Zusätzliche Informationen
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Mit der Erbringung der Leistungen ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen. Die zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen, einschließlich der Schulungen, sind spätestens bis zum 31.05.2025 abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung). Die prüfbare Schlussrechnung über die dem „Preis Festlaufzeit“ unterfallenden Leistungen, einschließlich der Systemserviceleistungen über drei Jahre, muss der AG innerhalb einer Woche nach der Abnahme der zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen zugehen (Mindestanforderung).
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“1. Änderung der Zusätzlichen Informationen unter Ziffer 5.1.6: Anstelle
"Mit der Erbringung der Leistungen ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang...”
Andere zusätzliche Informationen
1. Änderung der Zusätzlichen Informationen unter Ziffer 5.1.6: Anstelle
"Mit der Erbringung der Leistungen ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen. Die zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen, einschließlich der Schulungen, sind spätestens bis zum 14.03.2025 abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung)." heißt es nunmehr:
"Mit der Erbringung der Leistungen ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen. Die zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen, einschließlich der Schulungen, sind spätestens bis zum 31.05.2025 abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung)."
2. Änderung der Frist für den Eingang der Angebote unter Ziffer 5.1.12: Anstelle 28.10.2024, 23:59 Uhr heißt es nunmehr 04.11.2024, 23:59 Uhr
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 25d97ed7-1507-4eeb-a164-81b47c943b6a-01
Quelle: OJS 2024/S 207-642454 (2024-10-21)