Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise
vorzulegen):
a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
vorliegen,
b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-9
GWB vorliege,
c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen,
d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des
Aufenthaltsgesetzes vorliegen,
e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des
Mindestlohngesetzes vorliegen,
f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen,
g) Ich / Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung
bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für
besteht, vorliegt.
2. Eintragung im Handels- oder Berufsregister (Eigenerklärung im Eignungsformblatt),
3. Erklärung Vertraulichkeit (Formblatt),
4. Erklärung zur Antikorruptionsrichtlinie (Formblatt),
5. Erklärung Sanktionsliste Russland (Formblatt),
6. Erklärung Frauenförderung (Formblatt Wirt-2141)
7. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant) (Formblatt Wirt-238),
8. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant) (Formblatt Wirt-236),
9. Erklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe (sofern relevant) (Formblatt-235),
10. Sonstiges
Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der
Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder
einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr.
2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht
durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.