Umbau der Luxemburger Straße, Lebensader Lux (LALux) 2024

Stadtwerke Hürth AöR

Generalunternehmervertrag für den Umbau der Luxemburger Straße in Hürth (LALux)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau der Luxemburger Straße, Lebensader Lux (LALux) 2024
Referenznummer: SWH-2024-02-003
Kurze Beschreibung: Generalunternehmervertrag für den Umbau der Luxemburger Straße in Hürth (LALux)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: SWH-2024-02-003
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtwerke Hürth AöR wird in einem innerstädtischen Bereich die Luxemburger Straße zu einer Stadtstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umbauen. Der umzubauende Teil war ehemals Bundesstraße B265. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bau -und Tiefbaumaßnahmen inkl. Beleuchtung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens nötig sind. Der Auftrag erstreckt sich auf die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Einzelheiten sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die Maßnahme ist bei eingeschränktem laufenden (Verkehrs-) Betrieb umzusetzen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 50354
Stadt: Hürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es können zusätzliche Bauleistungen, die derzeit in der Planung sind, vergeben werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hürth
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-05-28 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Hürth
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird für die Nachforderung kurze Ausschlussfristen setzen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten. 2) Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/Pflichtversicherungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für Personenschäden: 5 000 000 EUR, für Sachschäden: 5 000 000 EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zuerbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 3) Bauleistungsversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung vor Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Bauleistungsversicherung, in welcher neben den Bauherrenrisiko auch die Leistungen Dritter mit einem geschätzten Volumen von 50.000.0000,00 Euro (in Worten: fünfzig Millionen Euro) eingeschlossen sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 4) In Argen hat jedes Arge-Mitglied die vorstehenden Nachweise vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss. 5) Zu 1.bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: 1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)" oder Formblatt 124 (Bund - 2019), soweit keine Präqualifikation durch Angabe der Registrierungsnummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. nachgewiesen wird, zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium); 2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsstaates (aufgelistet im Anhang XI der RL 2014/24/EU) verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium). 3) bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium). 4) Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Einsatz in Argen hat jedes Argenmitglied die vorstehenden Nachweise elektronisch (siehe oben) vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 3 Projekte der Größenordnung ab 10.000.000,00EUR netto als Generalunternehmer durchgeführt (Nachweis erforderlich). Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer Referenzen für nachfolgender einzelnen Leistung in der angegebenden Höhe nachzuweisen: -Freianlagen inkl. Beleuchtung: mindestens 5.000.000,00EUR -Verkehrsanlagen inkl. Beleuchtung: mindestens 4.000.000,00EUR -Wasser inkl. Tiefbau: mindestens 250.000,00EUR -Fernwärme inkl. Tiefbau: mindestens 500.000,00EUR -Kanal inkl. Tiefbau: mindestens 1.000.000,00EUR. Vorstehende Beträge sind netto Beträge. Es ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste der vom Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern zu enthalten. 2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde verfügen. 3) Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben; 4) Angabe der ständigen Erreichbarkeit. 5) Zu 1. bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Bauleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert (z.B. benötigen nur Unternehmen, die im Tiefbau eingesetzt werden, die Eigenerklärung zur Gütesicherung Kanalbau). Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE-Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zuverlässigkeit: Bei Ausschlussgrund §§123 und 124 GWB sowie bei fehlender Selbstreinigung (§125 GWB). Die Bieter können die Zuverlässigkeit durch die Angabe der Registrierungsnummer im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen oder durch Angaben im Formblatt 124 (Bund-2019) oder EEE (Europäische Eigenerklärung der Eignung). Es wird darauf hingewiesen, dass die weiteren Eignungskriterien unabhängig von vorstehender Präqualifikation nachzuweisen sind.
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Eigenerklärung Mindestlohn: Gemäß Formblatt 522 EU - Eigenerklärung Mindestlohn 06-2022
Eigenerklärung Güteschutz Kanalbau: Eigenerklärung Güteschutz Kanalbau ist gemäß den Vorgaben EFB 212 und EFB 214 zu erbringen (HK2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Gemäß Vorgabe des Bundesministeriums (siehe Bewerbungsbedingungen).
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten für Vertragserfüllung sowie für Mängelansprüche
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es findet keine Losaufteilung statt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Hürth AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE214368470
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Postleitzahl: 50354
Postort: Hürth
Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@stadtwerke-huerth.de 📧
Telefon: 02233 53414 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1K11637W/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1K11637W 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1K11637W 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 62
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMY1K11637W
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 02211470 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 064-188916 (2024-03-27)