Zusätzliche Informationen
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in
dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind
zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere
Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise
abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den
Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter Nr. 1 bis 9, 11 bis 13 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter Nr. 10, 14 bis 15 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3
GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines
Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines
Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
9. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines
Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,
§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens
zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden:
Personenschäden 2,5 Mio €, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio €, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio €,
Schlüsselverlustrisiko 250.000 €).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter
Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen vom 8. April 2022
13. Eigenerklärung über Auskünfte aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister gemäß Formular Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§§ 45
und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung
gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in
Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf
Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des
Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies
gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten
die oben genannten Bedingungen.
14. Referenzliste über in den vergangenen 5 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen mit folgenden Angaben
(mindestens 3): Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Telefonnummer des Ansprechpartners,
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Bezeichnung der Leistung (z. B. Angaben zu Maßnahmen), Ausrüstung,
eingesetzte Mitarbeiteranzahl und Leistungszeitraum. (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
15. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) und Erklärung Struktur Bieter;
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher
Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein
Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV
die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen
mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden
Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch
genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47
Abs. 4 VgV).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten
die vor genannten genannten Bedingungen.
Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen
Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu
informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren
automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
Die Objektbesichtigung ist Pflicht. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den
Vergabeunterlagen. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Angebote ohne
bestätigte Objektbesichtigung werden nicht berücksichtigt.
Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben,
rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung
nur bis zum 12.04.2024, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie im Fragen- und
Antwortenforum der eVergabe.
Geheimhaltungsvereinbarung. Eigenerklärung zur Scientology-Schutzerklärung.
Eigenerklärung zu KMU-Eigenschaft des Bieters. Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz.
Eigenerklärung zu Inklusionsbetrieben. Erklärung zu statistischen Angaben (KMU-Eigenschaft).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und
der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit
weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung
widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters
werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten
allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu
rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr sind in deutscher Sprache zu verfassen. Das Angebot wird geheim behandelt.