Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Auswahl und Beauftragung der Trägerschaft über die Durchführung der "schulischen Betreuungsangebote im Rahmen von Geld oder Stelle" an der Friedrich-Ebert-Realschule (FER) in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe der schulischen Betreuungsangebote (1. Schulhalbjahr 2024/2025) an der Friedrich-Ebert-Realschule der Stadt Hamm
Referenznummer: 2024-05/138
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Auswahl und Beauftragung der Trägerschaft über die Durchführung der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Auswahl und Beauftragung der Trägerschaft über die Durchführung der "schulischen Betreuungsangebote im Rahmen von Geld oder Stelle" an der Friedrich-Ebert-Realschule (FER) in einem offenen Verfahren europaweit aus.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bieter verantwortet die Leistungen der schulischen Betreuungsangebote im Rahmen von Geld oder Stelle an der Friedrich-Ebert-Realschule.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-18 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-18 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer ist Arbeitgeber seines Personals und setzt es daher für die Durchführung der jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer ist Arbeitgeber seines Personals und setzt es daher für die Durchführung der jeweiligen Angebote/Dienstleistungen mit den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie möglichst im Einvernehmen mit der Schulleitung ein. Dazu ist die Schulleitung insbesondere am Einstellungsprozess grundsätzlich zu beteiligen.
Das eingesetzte, pädagogische Personal muss Deutsch als Muttersprache sprechen oder nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) für Deutsch, mindestens das Sprachniveau C1 beherrschen. Bei den erzieherischen Hilfskräften wird auch das Sprachniveau B 2 als ausreichend erachtet, sofern das entsprechende Personal sich aufgabenadäquat verständigen kann.
Im Zweifelfall ist das jeweilige Sprachzertifikat (durch den Auftragnehmer als Arbeitgeber) nachzuweisen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das von ihm eingesetzte Personal über ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG verfügt. Ebenso stellt er sicher, dass das Personal über die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme an Schule, wie z.B. Masernschutz - sofern gesetzlich vorgeschrieben -, verfügt. Der Auftragnehmer als Arbeitgeber belehrt sein Personal zudem vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit und anschließend mind. im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 Infektionsschutzgesetz. Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das die Schule drei Jahre lang aufbewahrt.
Des Weiteren müssen aufgrund des zum 01.03.2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes unter anderem in der Schule tätigen Personen über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügen (§ 20 Abs. 8 Satz 2 i. V. m. Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder nachweisen, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegt (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 IfSG). Ohne ausreichenden Impfschutz bzw. ohne die genannten Nachweise kann keine Tätigkeit an einer Schule in Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Der Bieter muss daher spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit an der jeweiligen Schule nachweisen, dass das eingesetzte Personal der von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Maserimpfung unterliegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfrageboten (Vordruck) mit
(1.1.1) Referenzen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfrageboten (Vordruck) mit
(1.1.1) Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.1.2) Aussagekräftige Auftragnehmer Beschreibung, Ziele und Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit, Erklärung zur Gewinnorientierung des Auftragnehmers
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbHs, mbHs und sonstige Rechtsformen finden als Referenz keine Berücksichtigung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY13JU55Y1
1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit...”
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY13JU55Y1
1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: (1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen. (1.4) Bei Eignungsleihe: (1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.4.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland (1.5) Bei Nachunternehmereinsatz: (1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (1.5.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland (1.6) Angebot (Vordruck) (1.7) Bieterfragebogen (Vordruck) (1.8) Konzept (max. 10 DIN A 4 Seiten (1.9) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage (2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (5.1) Leistungsbeschreibung (5.2) Bewertungsmatrix (5.3) Bewerbungsbedingungen (5.4) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (5.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen (5.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (5.7) Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen. (7) Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 096-293467 (2024-05-16)