Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche, Weiterentwicklung des bayerischen Arbeitsmarkts, Fragen des sozialen Miteinanders und vieles mehr zuständig. Diese Bereiche bestimmen die politische Agenda maßgeblich. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben das Recht, in diesem Kontext über politische Vorgänge und Entscheidungen, Fördermöglichkeiten aber auch Belastungen informiert zu werden. Im Rahmen der dafür erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit des StMAS sind Printprodukte unverzichtbar. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Gestaltungsleistungen jeglicher Art für den Auftraggeber. Hierunter fallen insbesondere Printprodukte (Flyer, Broschüren etc.), aber beispielsweise auch die Gestaltung bzw. (Weiter-)Entwicklung von Logos oder die Gestaltung und Produktionsabwicklung von Werbemitteln. Grundlage aller umzusetzenden Gestaltungsleistungen ist das Corporate Design des StMAS (CD). Dieses ist im Internet abrufbar unter www.stmas.bayern.de/design. Die dort definierten Vorgaben sind –soweit möglich – zu beachten. Der Rahmenvertrag läuft vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2028. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines Rahmenvertrages über Gestaltungsleistungen
Referenznummer: 2024AHE000003
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche,...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche, Weiterentwicklung des bayerischen Arbeitsmarkts, Fragen des sozialen Miteinanders und vieles mehr zuständig. Diese Bereiche bestimmen die politische Agenda maßgeblich. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben das Recht, in diesem Kontext über politische Vorgänge und Entscheidungen, Fördermöglichkeiten aber auch Belastungen informiert zu werden. Im Rahmen der dafür erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit des StMAS sind Printprodukte unverzichtbar.
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Gestaltungsleistungen jeglicher Art für den Auftraggeber. Hierunter fallen insbesondere Printprodukte (Flyer, Broschüren etc.), aber beispielsweise auch die Gestaltung bzw. (Weiter-)Entwicklung von Logos oder die Gestaltung und Produktionsabwicklung von Werbemitteln.
Grundlage aller umzusetzenden Gestaltungsleistungen ist das Corporate Design des StMAS (CD). Dieses ist im Internet abrufbar unter www.stmas.bayern.de/design. Die dort definierten Vorgaben sind –soweit möglich – zu beachten. Der Rahmenvertrag läuft vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2028.
Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 445 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche, Weiterentwicklung des bayerischen Arbeitsmarkts, Fragen des sozialen Miteinanders und vieles mehr zuständig. Diese Bereiche bestimmen die politische Agenda maßgeblich. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben das Recht, in diesem Kontext über politische Vorgänge und Entscheidungen, Fördermöglichkeiten aber auch Belastungen informiert zu werden. Im Rahmen der dafür erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit des StMAS sind Printprodukte unverzichtbar.
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Gestaltungsleistungen jeglicher Art für den Auftraggeber. Hierunter fallen insbesondere Printprodukte (Flyer, Broschüren etc.), aber beispielsweise auch die Gestaltung bzw. (Weiter-)Entwicklung von Logos oder die Gestaltung und Produktionsabwicklung von Werbemitteln.
Grundlage aller umzusetzenden Gestaltungsleistungen ist das Corporate Design des StMAS (CD). Dieses ist im Internet abrufbar unter www.stmas.bayern.de/design. Die dort definierten Vorgaben sind –soweit möglich – zu beachten. Der Rahmenvertrag läuft vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2028.
Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und...”
Zusätzliche Informationen
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung.
Leistungskriterien:
Für die Wertung des Angebots hat der Bieter Entwürfe für vier Projekte beizulegen.
Im Bereich „Familienpolitik“ soll der Flyer „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“ aus dem Jahr 2012 gestalterisch an das aktuelle Corporate Design (CD) angepasst werden. Dem Angebot ist eine barrierefreie PDF-Datei der neu gestalteten Broschüre beizufügen (siehe nachfolgend Kriterium 1). Zudem sollen ein Plakate und eine Postkarte entworfen werden, die für das Unterstützungsangebot der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ werben (siehe nachfolgend Kriterium 2). Das Plakat und die Postkarte sind dem Angebot als barrierefreies PDF-Datei beizufügen. Zudem gilt es eine Weihnachtsgrußkarte für das StMAS zu entwerfen und die gestaltete Vorlage als barrierefreies PDF-Datei beizufügen (siehe nachfolgend Kriterium 3). Darüber hinaus soll für eine neue Veranstaltungsreihe (Zukunftskongress) ein Logo entwickelt werden (siehe nachfolgend Kriterium 4), das dem Angebot als PDF-Datei beizufügen ist. Als Vorlage für die bei Kriterium 1 vorzunehmenden Anpassung stellt das StMAS die frühere Fassung des o.g. PDF-Flyers sowie das Logo „Landestiftung Hilfe für Mutter und Kind“ im Ordner „Auftragsunterlagen.zip“ zur Verfügung. Das CD-Manual und die StMAS-Wortbildmarke werden ebenfalls in den Vergabeunterlagen mithilfe von Links zum Download zur Verfügung gestellt (http://www.stmas.bayern.de/design/).
Im Einzelnen sind dem Angebot daher folgende Gestaltungsentwürfe beizulegen:
Kriterium 1: Gestaltung des Flyers „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“ (Gewichtung 30): Der Flyer zeigt einen informativen, modernen und ansprechenden Charakter unter Berücksichtigung des CD des StMAS. Es ist dabei auf die angesprochene Zielgruppe zugeschnitten und bietet Ihnen einen emotionalen bzw. einfühlsamen Zugang.
Die vorgelegte PDF-Datei muss barrierefrei gemäß der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sein. PDF-Dokumente, die den Test mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC-Test) nicht bestehen, führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Ausschlusskriterium).
Kriterium 2: Gestaltung von Werbemittel „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“ (Gewichtung 25): Das Plakat und die Postkarte wecken Aufmerksamkeit, lassen dabei sofort erkennen, um was es geht und geben weiterführende Informationen an die Zielgruppe. Dabei zeigt es einen modernen und emotional bzw. einfühlsam ansprechenden Charakter unter Berücksichtigung des CDs des StMAS. Bei der Gestaltung wurde eine gute Lesbarkeit (Text/Farbgebung/Kontrast) beachtet. Die vorgelegte PDF-Datei muss barrierefrei gemäß der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sein. PDF-Dokumente, die den Test mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC-Test) nicht bestehen, führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Ausschlusskriterium).
Kriterium 3: Gestaltung einer Weihnachtskarte (Gewichtung 25): Die Gestaltung wirkt sehr harmonisch und ist dem Absender und Anlass angemessen. Bei der Gestaltung wurde eine gute Lesbarkeit (Text/Farbgebung/Kontrast) beachtet.
Die vorgelegte PDF-Datei muss barrierefrei gemäß der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sein. PDF-Dokumente, die den Test mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC-Test) nicht bestehen, führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Ausschlusskriterium).
Kriterium 4: Gestaltung eines neuen Logos „Zukunftskongress“ (Gewichtung 20): Die Wortbild-Marke zeigt einen einprägsamen Charakter und hohen Wiedererkennungswert. Sie ist modern und ansprechend gestaltet und spiegelt die Intention der Zukunftskongresse wieder. Bei der Gestaltung wurde eine gute Lesbarkeit (Text/Farbgebung/Kontrast) beachtet.
Preis: Weiter fließt in die Formel nach UfAB 2018 als Preis „P“ die Summe der jeweils vom Bieter angebotenen gewichteten Einzelpreise ein.
Ferner wird auf das Dokument "Hinweise zur Bewertung der Angebote" verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-26 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/ec1119d7-0bcc-443b-8ab3-2e69fb67ca23/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/ec1119d7-0bcc-443b-8ab3-2e69fb67ca23/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von mindestens drei mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzprojekten, wobei mindestens ein Referenzprojekt ein Rahmenvertrag mit einer...”
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ausführungsbedingung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mind. einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ausführungsbedingung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mind. einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen zu beschäftigen. Vor der Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die geforderte Beschäftigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen nachzuweisen und zu beschreiben, inwieweit der schwerbehinderte oder diesem gleichgestellte Mensch bei der Auftragserfüllung beschäftigt wird. Der Nachweis der Beschäftigung kann durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids erfolgen.
Der Nachweis ist erst vor der Zuschlagserteilung zu erbringen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 123-377465 (2024-06-25)