Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im Bereich der touristischen Geschäftsbesorgung. Der zukünftige Auftragnehmer ist verpflichtet, den Betrieb der bestehenden Tourist-Information zu führen und das damit verbundene Marketing, die Öffentlichkeitsarbeit (PR), die Planung sowie Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen in den Liegenschaften der Holding zu übernehmen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag das Management der Gästebeiträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung der touristischen Entwicklung, einschließlich der Weiterführung des gesundheitstouristischen Konzeptes. Zudem ist der Betrieb der Baude Ravensberg sicherzustellen, ebenso wie die Verwaltung der Holding-Liegenschaften, einschließlich des Berichtswesen und Controllings.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von touristischen Geschäftsbesorgungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im Bereich der touristischen Geschäftsbesorgung. Der zukünftige Auftragnehmer ist verpflichtet, den Betrieb der bestehenden Tourist-Information zu führen und das damit verbundene Marketing, die Öffentlichkeitsarbeit (PR), die Planung sowie Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen in den Liegenschaften der Holding zu übernehmen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag das Management der Gästebeiträge.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung der touristischen Entwicklung, einschließlich der Weiterführung des gesundheitstouristischen Konzeptes. Zudem ist der Betrieb der Baude Ravensberg sicherzustellen, ebenso wie die Verwaltung der Holding-Liegenschaften, einschließlich des Berichtswesen und Controllings.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im Bereich der touristischen Geschäftsbesorgung. Der zukünftige Auftragnehmer ist verpflichtet, den Betrieb der bestehenden Tourist-Information zu führen und das damit verbundene Marketing, die Öffentlichkeitsarbeit (PR), die Planung sowie Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen in den Liegenschaften der Holding zu übernehmen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag das Management der Gästebeiträge.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung der touristischen Entwicklung, einschließlich der Weiterführung des gesundheitstouristischen Konzeptes. Zudem ist der Betrieb der Baude Ravensberg sicherzustellen, ebenso wie die Verwaltung der Holding-Liegenschaften, einschließlich des Berichtswesen und Controllings.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Touristeninformation📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3108000.0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: E65435593
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im Bereich der touristischen Geschäftsbesorgung. Der zukünftige Auftragnehmer ist verpflichtet, den Betrieb der bestehenden Tourist-Information zu führen und das damit verbundene Marketing, die Öffentlichkeitsarbeit (PR), die Planung sowie Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen in den Liegenschaften der Holding zu übernehmen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag das Management der Gästebeiträge.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung der touristischen Entwicklung, einschließlich der Weiterführung des gesundheitstouristischen Konzeptes. Zudem ist der Betrieb der Baude Ravensberg sicherzustellen, ebenso wie die Verwaltung der Holding-Liegenschaften, einschließlich des Berichtswesen und Controllings.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen im Bereich der touristischen Geschäftsbesorgung. Der zukünftige Auftragnehmer ist verpflichtet, den Betrieb der bestehenden Tourist-Information zu führen und das damit verbundene Marketing, die Öffentlichkeitsarbeit (PR), die Planung sowie Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen in den Liegenschaften der Holding zu übernehmen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag das Management der Gästebeiträge.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung der touristischen Entwicklung, einschließlich der Weiterführung des gesundheitstouristischen Konzeptes. Zudem ist der Betrieb der Baude Ravensberg sicherzustellen, ebenso wie die Verwaltung der Holding-Liegenschaften, einschließlich des Berichtswesen und Controllings.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Stadt: Bad Sachsa
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption einmalig bis zum 31.12.2031
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Vorschlag einer Regelung zur Gestaltung des Erfolgshonorars
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept zur Gestaltung der Betriebsführung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-24 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-24 11:15:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-24 11:15:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich Nachforderung im Rahmen ihres Ermessens vor
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert: Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als drei
Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).: Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert: Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als drei
Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).: Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.: Für vorstehende Erklärungen soll das Anlage 5 Formblatt zur Prüfung der Eignung verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.: Für vorstehende Erklärungen soll das Anlage 5 Formblatt zur Prüfung der Eignung verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden
In Form von Eigenerklärungen: Erklärung über die Umsätze in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Betriebsführungsleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.: Für vorstehende Erklärungen soll das Anlage 5 Formblatt zur Prüfung der Eignung verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen: Erklärung über die Umsätze in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Betriebsführungsleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.: Für vorstehende Erklärungen soll das Anlage 5 Formblatt zur Prüfung der Eignung verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
Ein Versicherungsnachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist liegt diesem Formblatt bei.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
In Form von Eigenerklärungen: Angabe von drei Referenzen über touristische Geschäftsbesorgung, mit denen der zu vergebende Auftrag vergleichbar ist.: Für vorstehende Erklärungen soll das Anlage 5 Formblatt zur Prüfung der Eignung verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen: Angabe von drei Referenzen über touristische Geschäftsbesorgung, mit denen der zu vergebende Auftrag vergleichbar ist.: Für vorstehende Erklärungen soll das Anlage 5 Formblatt zur Prüfung der Eignung verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
Ausschluss nach § 22 LkSG: als Eigenerklärung im zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
Ausschluss nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022: als Eigenerklärung Russland (Anlage 11) abzugeben
Ausschluss nach § 22 LkSG: als Eigenerklärung im zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) abzugeben
Ausschluss nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022: als Eigenerklärung Russland (Anlage 11) abzugeben
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bad Sachsa Holding GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 22 04 68 693
Postanschrift: Bismarckstr. 1
Postleitzahl: 37441
Postort: Bad Sachsa
Region: Harz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@jung-rae.de📧
Telefon: +49 22 34 9 93 79-0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E65435593🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E65435593🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der
Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften
(Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe:
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen
Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 8) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 8a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem
Angebot einzureichen. Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot
für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags
durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich
zugleich auf deren wirtschaftliche und/ oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt
ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu
erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische
und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im
Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung
von Unterauftragnehmern (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen und Anlage 7a mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung
der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 7a nachzuweisen, dass die ihnen
erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der
Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften
(Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe:
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen
Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 8) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 8a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem
Angebot einzureichen. Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot
für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags
durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich
zugleich auf deren wirtschaftliche und/ oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt
ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu
erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische
und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im
Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung
von Unterauftragnehmern (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen und Anlage 7a mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung
der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 7a nachzuweisen, dass die ihnen
erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die
Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin
wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2
Satz 3 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die
Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin
wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2
Satz 3 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 184-567451 (2024-09-18)