Das Land Berlin hat die Stromnetz Berlin GmbH mit dem Management der öffentlichen Beleuchtung im Land Berlin beauftragt. Die Stromnetz Berlin GmbH, Abteilung BerlinLicht führt dementsprechend im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Modernisierungsmaßnahmen zur öffentlichen Beleuchtung durch. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Tunnelanlagen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen. Die in diesem Rahmen erforderlichen Beschaffungsaktivitäten werden durch die Stromnetz Berlin GmbH, Fachbereich Einkauf, Supply Chain & Facility Management verantwortet. Soweit die Beschaffungsaktivitäten die Beachtung des öffentlichen Vergaberechts bedingen, ist es beabsichtigt diese Ausschreibungen im untenstehenden Umfang von einem externen Vergabemanagementdienstleister abwickeln zu lassen. Der externe Vergabemanagementdienstleister wird die Vergabeverfahren im Auftrag des Fachbereichs Einkauf, Supply Chain & Facility Management und in direkter Abstimmung mit dem Bedarfsträger Abteilung BerlinLicht der Stromnetz Berlin GmbH umsetzen und ferner diese bei der Abwicklung der Verträge unterstützen. Es ist zu beachten, dass es sich beim externen Vergabemanagement um reine Abwicklungsunterstützungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der durchzuführenden Vergabeverfahren handelt und nicht um Rechtsberatungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabemanagement BerlinLicht
Referenznummer: 2024002071
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin hat die Stromnetz Berlin GmbH mit dem Management der öffentlichen Beleuchtung im Land Berlin beauftragt. Die Stromnetz Berlin GmbH, Abteilung BerlinLicht führt dementsprechend im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Modernisierungsmaßnahmen zur öffentlichen Beleuchtung durch. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Tunnelanlagen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen. Die in diesem Rahmen erforderlichen Beschaffungsaktivitäten werden durch die Stromnetz Berlin GmbH, Fachbereich Einkauf, Supply Chain & Facility Management verantwortet.
Soweit die Beschaffungsaktivitäten die Beachtung des öffentlichen Vergaberechts bedingen, ist es beabsichtigt diese Ausschreibungen im untenstehenden Umfang von einem externen Vergabemanagementdienstleister abwickeln zu lassen. Der externe Vergabemanagementdienstleister wird die Vergabeverfahren im Auftrag des Fachbereichs Einkauf, Supply Chain & Facility Management und in direkter Abstimmung mit dem Bedarfsträger Abteilung BerlinLicht der Stromnetz Berlin GmbH umsetzen und ferner diese bei der Abwicklung der Verträge unterstützen.
Es ist zu beachten, dass es sich beim externen Vergabemanagement um reine Abwicklungsunterstützungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der durchzuführenden Vergabeverfahren handelt und nicht um Rechtsberatungsleistungen.
Das Land Berlin hat die Stromnetz Berlin GmbH mit dem Management der öffentlichen Beleuchtung im Land Berlin beauftragt. Die Stromnetz Berlin GmbH, Abteilung BerlinLicht führt dementsprechend im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Modernisierungsmaßnahmen zur öffentlichen Beleuchtung durch. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Tunnelanlagen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen. Die in diesem Rahmen erforderlichen Beschaffungsaktivitäten werden durch die Stromnetz Berlin GmbH, Fachbereich Einkauf, Supply Chain & Facility Management verantwortet.
Soweit die Beschaffungsaktivitäten die Beachtung des öffentlichen Vergaberechts bedingen, ist es beabsichtigt diese Ausschreibungen im untenstehenden Umfang von einem externen Vergabemanagementdienstleister abwickeln zu lassen. Der externe Vergabemanagementdienstleister wird die Vergabeverfahren im Auftrag des Fachbereichs Einkauf, Supply Chain & Facility Management und in direkter Abstimmung mit dem Bedarfsträger Abteilung BerlinLicht der Stromnetz Berlin GmbH umsetzen und ferner diese bei der Abwicklung der Verträge unterstützen.
Es ist zu beachten, dass es sich beim externen Vergabemanagement um reine Abwicklungsunterstützungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der durchzuführenden Vergabeverfahren handelt und nicht um Rechtsberatungsleistungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beschaffungsberatung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 76e7482a-40b1-4995-8c5b-539891a1e27f Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen. Diese Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zugegangen sein.
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen. Diese Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zugegangen sein.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien siehe Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Postleitzahl: 12435
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-20 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Siehe auch Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter die in Formblatt 1 und Formblatt 4 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bieterunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bietergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 1 als Anlage beizulegen.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 4)
Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein.
Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.
Sofern der Bieter keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
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Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
(b) Eigenerklärungen
Die Bieter haben die in Formblatt 7 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
(c) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bieter nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.
Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 7 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen.
Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.
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Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.
Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bieter die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen.
Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Hinweise:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter ebenfalls sämtliche künftigen Lieferanten und Unterauftragnehmer einschließlich Eignungsverleiher dahingehend zu überprüfen hat, ob jeweils ein Verstoß gegen die Sanktionen vorliegt. Eine entsprechende Erklärung, dass dies nicht der Fall ist und somit eingehalten wird, ist mit der Abgabe des Formblattes 16 abzugeben.
Zu beachten ist zudem, dass die vom Bieter für die Auftragserbringung geplanten Unterauftragnehmer das Formblatt 16 mit der Angebotsabgabe ebenfalls zu unterzeichnen haben.
Der Auftraggeber weist ferner darauf, dass er sich die Abforderung weitergehender Nachweise vorbehält, sofern – unabhängig vom unterzeichneten Formblatt – der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen die Sanktion aufseiten des Bieters und/oder etwaiger Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher oder Lieferanten besteht.
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Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (Weitere Ausführungen zur Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter siehe Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Punkt 10.6).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Siehe auch Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter die in Formblatt 1 und Formblatt 4 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bieterunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bietergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 1 als Anlage beizulegen.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 4)
Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein.
Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.
Sofern der Bieter keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
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Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
(b) Eigenerklärungen
Die Bieter haben die in Formblatt 7 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
(c) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bieter nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.
Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 7 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen.
Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.
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Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.
Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bieter die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen.
Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Hinweise:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter ebenfalls sämtliche künftigen Lieferanten und Unterauftragnehmer einschließlich Eignungsverleiher dahingehend zu überprüfen hat, ob jeweils ein Verstoß gegen die Sanktionen vorliegt. Eine entsprechende Erklärung, dass dies nicht der Fall ist und somit eingehalten wird, ist mit der Abgabe des Formblattes 16 abzugeben.
Zu beachten ist zudem, dass die vom Bieter für die Auftragserbringung geplanten Unterauftragnehmer das Formblatt 16 mit der Angebotsabgabe ebenfalls zu unterzeichnen haben.
Der Auftraggeber weist ferner darauf, dass er sich die Abforderung weitergehender Nachweise vorbehält, sofern – unabhängig vom unterzeichneten Formblatt – der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen die Sanktion aufseiten des Bieters und/oder etwaiger Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher oder Lieferanten besteht.
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Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (Weitere Ausführungen zur Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter siehe Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Punkt 10.6).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe auch Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in Formblatt 5 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bieters resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bieter zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden 0,5 Mio. Euro, Personenschäden 1,0 Mio. Euro und Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro.
(b) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bieter ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
In jedem Fall müssen die Bieter Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 machen.
Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz des Bieters muss pro Jahr mindestens 350.000 Euro betragen. Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 350.000 Euro betragen. Die spezifischen Umsätze der Jahre 2020 und 2021 sind informativ anzugeben.
Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bieter wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe auch Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in Formblatt 5 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bieters resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bieter zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden 0,5 Mio. Euro, Personenschäden 1,0 Mio. Euro und Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro.
(b) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bieter ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
In jedem Fall müssen die Bieter Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 machen.
Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz des Bieters muss pro Jahr mindestens 350.000 Euro betragen. Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 350.000 Euro betragen. Die spezifischen Umsätze der Jahre 2020 und 2021 sind informativ anzugeben.
Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bieter wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Siehe auch Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung dieser Ausschreibung) erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bieter hat insgesamt mindestens 6 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 06 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig mit „Ja“ (durch Ankreuzen) beantwortet werden können und die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bieters müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
Mindestbedingungen:
- Mind. 3 (drei) vom Bieter durchgeführte öffentliche Ausschreibungen im Bereich Bauleistungen gemäß VOB/A und/oder VOB/A EU,
- Mind. 3 (drei) vom Bieter durchgeführte öffentliche Ausschreibungen im Bereich Liefer- und Dienstleistungen gemäß UVgO und/oder VOL/A und/oder VgV und/oder SektVO und/oder VSVgV,
- Es sind nur Vergabeverfahren zugelassen, die eine Auftrags-bekanntmachung (Aufruf zum Wettbewerb) voraussetzen, bei der der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert und jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann,
- Die Referenzen sind nicht älter als 3 Jahre (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung dieser Ausschreibung).
(v) Ergänzende Angaben
Der Bieter ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 6 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bieters erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.
(vi) Nachweis
Zum Nachweis hat der Bieter für jede Referenz das Formblatt 6 auszufüllen. Das Formblatt kann mit weiteren Referenzen erweitert werden.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bieter auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bieters möglich ist.
Alle Angaben des Bieters müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Siehe auch Vergabedokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung dieser Ausschreibung) erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bieter hat insgesamt mindestens 6 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 06 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig mit „Ja“ (durch Ankreuzen) beantwortet werden können und die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bieters müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
Mindestbedingungen:
- Mind. 3 (drei) vom Bieter durchgeführte öffentliche Ausschreibungen im Bereich Bauleistungen gemäß VOB/A und/oder VOB/A EU,
- Mind. 3 (drei) vom Bieter durchgeführte öffentliche Ausschreibungen im Bereich Liefer- und Dienstleistungen gemäß UVgO und/oder VOL/A und/oder VgV und/oder SektVO und/oder VSVgV,
- Es sind nur Vergabeverfahren zugelassen, die eine Auftrags-bekanntmachung (Aufruf zum Wettbewerb) voraussetzen, bei der der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert und jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann,
- Die Referenzen sind nicht älter als 3 Jahre (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung dieser Ausschreibung).
(v) Ergänzende Angaben
Der Bieter ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 6 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bieters erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.
(vi) Nachweis
Zum Nachweis hat der Bieter für jede Referenz das Formblatt 6 auszufüllen. Das Formblatt kann mit weiteren Referenzen erweitert werden.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bieter auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bieters möglich ist.
Alle Angaben des Bieters müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG). Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
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Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:
(i) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;
(ii) ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);
(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG). Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
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Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:
(i) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;
(ii) ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);
(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 70e9bd56-f774-4d30-a4c5-0e9c3e04f854
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 082-245512 (2024-04-23)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-29+02:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text: Korrektur in Punkt 2.1.6. der Auftragsbekanntmachung
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-04-29 📅
Andere zusätzliche Informationen
In Punkt 2.1.6. der Auftragsbekanntmachung muss es statt "Rein nationale Ausschlussgründe: [ Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV]" korrekt heißen "Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG ].
In Punkt 2.1.6. der Auftragsbekanntmachung muss es statt "Rein nationale Ausschlussgründe: [ Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV]" korrekt heißen "Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG ].
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9664d8eb-9c30-45df-aa38-9ea618d1b4a6-01
Quelle: OJS 2024/S 085-257636 (2024-04-29)