Das Auswärtige Amt (AA) vertreten durch Referat 405 (im Folgenden Auftraggeberin, AG) vergibt einen Rahmenvertrag zur wissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Begleitung der internationalen Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Paris-Abkommen zur Unterstützung für die DEU Verhandlungsführung im Rahmen der Mitwirkung in EU-Expert*innengruppen. Gesucht wird eine Auftragnehmerin (AN), die zu den nachfolgend genannten Punkten Unterstützung leistet. Um das notwendige hohe Niveau und die Konsistenz DEU in den Klimaverhandlungen zu gewährleisten, muss eine längerfristige Zusammenarbeit über einen Rahmenvertrag sichergestellt werden. Ziel ist die wissenschaftliche, fachliche und rechtswissenschaftliche Unterstützung des AA in den Klimaverhandlungen und in vorauslaufenden Prozessen, einschließlich der jährlich stattfindenden Sitzungen der Nebenorgane (SBs) und der COP sowie ihrer Nachberichterstattung. Die Unterstützung bezieht sich auf ad hoc Analysen zu rechtswissenschaftlichen und institutionellen Detailfragen, die sich aus der Umsetzung des Paris Abkommens, den Arbeitsprogrammen der UNFCCC Verhandlungsstränge sowie weiterer Tagesordnungspunkte der Konferenzen zum Paris Abkommen, zur Klimarahmenkonvention und zum Kyoto-Protokoll sowie den zugehörigen Nebenorgansitzungen ergeben. Teil des Auftrags sind auch die Beratung zur Verhandlungsführung und verhandlungsbegleitende Analysen mit teilweise sehr kurzfristiger Aufgabenbeschreibung, die Teilnahme an entsprechenden Sitzungen im AA, in der EU sowie im Ressortkreis, weiterhin die Unterstützung der jeweiligen DEU und europäischen Verhandlungen inkl. konzeptioneller Arbeiten zur Positionsfindung. Hierzu gehört auch die Analyse von potentiellen DEU und EU Verhandlungspositionen gegenüber der Positionierung anderer Verhandlungsgruppen sowie - in enger Absprache mit der AG - Teilnahme an Verhandlungsrunden im Rahmen des EU Verhandlungsmandats, wenn dies im Sinne und auf Wunsch der EU Verhandlungsführung (i.d.R. der jeweils aktuellen EU-Ratspräsidentschaft) angefragt ist. Der AN unterstützt den AG jeweils in vorbereitenden Arbeiten, einschließlich Treffen und Besprechungen zu Eingaben, Positionspapieren und technischen Arbeitspapieren (Technical Working Documents). Darüber hinaus liefert der AN wissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Analysen und Hintergrundpapiere zu den internationalen Klimaverhandlungen des AG sowie zu Detailfragen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und der Klimarahmenkonvention zu und unterstützt bei der Verhandlungsvorbereitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: wissenschaftliche und rechtliche Begleitung Klimaverhandlungen
Reference number: VV-2024-0096
Kurze Beschreibung:
“Das Auswärtige Amt (AA) vertreten durch Referat 405 (im Folgenden Auftraggeberin, AG) vergibt einen Rahmenvertrag zur wissenschaftlichen und...”
Kurze Beschreibung
Das Auswärtige Amt (AA) vertreten durch Referat 405 (im Folgenden Auftraggeberin, AG) vergibt einen Rahmenvertrag zur wissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Begleitung der internationalen Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Paris-Abkommen zur Unterstützung für die DEU Verhandlungsführung im Rahmen der Mitwirkung in EU-Expert*innengruppen. Gesucht wird eine Auftragnehmerin (AN), die zu den nachfolgend genannten Punkten Unterstützung leistet. Um das notwendige hohe Niveau und die Konsistenz DEU in den Klimaverhandlungen zu gewährleisten, muss eine längerfristige Zusammenarbeit über einen Rahmenvertrag sichergestellt werden.
Ziel ist die wissenschaftliche, fachliche und rechtswissenschaftliche Unterstützung des AA in den Klimaverhandlungen und in vorauslaufenden Prozessen, einschließlich der jährlich stattfindenden Sitzungen der Nebenorgane (SBs) und der COP sowie ihrer Nachberichterstattung. Die Unterstützung bezieht sich auf ad hoc Analysen zu rechtswissenschaftlichen und institutionellen Detailfragen, die sich aus der Umsetzung des Paris Abkommens, den Arbeitsprogrammen der UNFCCC Verhandlungsstränge sowie weiterer Tagesordnungspunkte der Konferenzen zum Paris Abkommen, zur Klimarahmenkonvention und zum Kyoto-Protokoll sowie den zugehörigen Nebenorgansitzungen ergeben.
Teil des Auftrags sind auch die Beratung zur Verhandlungsführung und verhandlungsbegleitende Analysen mit teilweise sehr kurzfristiger Aufgabenbeschreibung, die Teilnahme an entsprechenden Sitzungen im AA, in der EU sowie im Ressortkreis, weiterhin die Unterstützung der jeweiligen DEU und europäischen Verhandlungen inkl. konzeptioneller Arbeiten zur Positionsfindung. Hierzu gehört auch die Analyse von potentiellen DEU und EU Verhandlungspositionen gegenüber der Positionierung anderer Verhandlungsgruppen sowie - in enger Absprache mit der AG - Teilnahme an Verhandlungsrunden im Rahmen des EU Verhandlungsmandats, wenn dies im Sinne und auf Wunsch der EU Verhandlungsführung (i.d.R. der jeweils aktuellen EU-Ratspräsidentschaft) angefragt ist.
Der AN unterstützt den AG jeweils in vorbereitenden Arbeiten, einschließlich Treffen und Besprechungen zu Eingaben, Positionspapieren und technischen Arbeitspapieren (Technical Working Documents). Darüber hinaus liefert der AN wissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Analysen und Hintergrundpapiere zu den internationalen Klimaverhandlungen des AG sowie zu Detailfragen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und der Klimarahmenkonvention zu und unterstützt bei der Verhandlungsvorbereitung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragszeitraum ist der 01.07.2024 bis zum 30.06.2027; mit Verlängerungsoption bis zum 30.06.2028. Die AN ist im genannten Zeitraum auf Abruf verfügbar...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragszeitraum ist der 01.07.2024 bis zum 30.06.2027; mit Verlängerungsoption bis zum 30.06.2028. Die AN ist im genannten Zeitraum auf Abruf verfügbar innerhalb von 24 Stunden und weist ab dem 01.07.2024 freie Kapazitäten mit durchschnittlich 2 zur Verfügung stehenden Personen auf.
Der AN hat jährlich einen Zwischenbericht zum 31.7. jedes Jahres (SB-Sitzung erstmalig 2025) und jährlich einen Schlussbericht nach Abschluss der COP (Entwurf bis spätestens 05.12. jedes Jahres) vorzulegen.
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Ort der Leistung: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Entfällt” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden Sie hierzu in der Anlage 13 Firmenbogen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden Sie hierzu in der Anlage 13 Firmenbogen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden Sie hierzu in der Anlage 13 Firmenbogen)
“Entfällt” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 00492289499-0📞
Fax: 00492289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 087-263177 (2024-05-02)