Gegenstand des Auftrags ist die Wissensvermittlung über die EU und die vier EU-Fonds ELER, EFRE, JTF und ESF+ mit deutlichen Bezügen zum Einsatz der Fonds im Land Brandenburg, die für Schülerinnen und Schüler in Schulen des Landes Brandenburg in Form von modularen Unterrichtseinheiten und EU-Projekttagen durchgeführt werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissensvermittlung an Schulen zum Projekt "Europa im Blick - EU-Förderungen im Land Brandenburg"
Referenznummer: 12-11-O 1080/2024-001/029
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Wissensvermittlung über die EU und die vier EU-Fonds ELER, EFRE, JTF und ESF+ mit deutlichen Bezügen zum Einsatz der Fonds...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Wissensvermittlung über die EU und die vier EU-Fonds ELER, EFRE, JTF und ESF+ mit deutlichen Bezügen zum Einsatz der Fonds im Land Brandenburg, die für Schülerinnen und Schüler in Schulen des Landes Brandenburg in Form von modularen Unterrichtseinheiten und EU-Projekttagen durchgeführt werden sollen.
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Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Anteil der Wissensvermittlung über die EU-Fonds und ihre Einsatzfelder im Land Brandenburg mit praktischen regionalen Bezügen muss dabei mehr als 50...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Anteil der Wissensvermittlung über die EU-Fonds und ihre Einsatzfelder im Land Brandenburg mit praktischen regionalen Bezügen muss dabei mehr als 50 Prozent der zu behandelnden Unterrichtsinhalte betragen. Zur Gewährleistung der Anschaulichkeit, beispielsweise der Abstimmungsprozesse zu den thematisierten EU-Förderungen in den Institutionen der Europäischen Union, soll unter anderem auf die Formate von Planspielen und Simulationen zugegriffen werden. Wünschenswert ist auch die Verwendung von digitalen Medien und innovativen Formaten (Online-Konferenzen, Collaboration Tools etc.), um die Teilnahme von Expertinnen und Experten mit Bezug zur EU und insbesondere zur EU-Förderung zu ermöglichen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgesehene Unterrichtseinheiten und Projekttage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-13 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Finanzielles Angebot: 1. Finanzielles Angebot mit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Preiskalkulation. Für die Ermittlung des Projektpreises sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Finanzielles Angebot: 1. Finanzielles Angebot mit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Preiskalkulation. Für die Ermittlung des Projektpreises sind die zur Verfügung gestellten Datenblätter im Excel-Format - aufgeschlüsselt nach Schuljahren - zu verwenden. Sämtliche Nebenkosten (An- und Abreisekosten, sonstige Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft, Material, Büro, Schulungskosten des ZIT-BB etc.) sind mit den Pauschalen abgegolten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Konzept: Konzept zur Projektdurchführung und zum Personaleinsatz an den Schulen mit Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und Arbeitsmethoden für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Konzept: Konzept zur Projektdurchführung und zum Personaleinsatz an den Schulen mit Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und Arbeitsmethoden für die modularen Unterrichtseinheiten sowie für die Projekttage, sowie mit Angaben zur Einbindung der Schulen und die Erwartungen, die an die Schulen gestellt werden
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterrichtsmaterial: mindestens fünf Beispiele für Unterrichtsmaterial”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Profile Dozentinnen und Dozenten: mindestens drei Profile der Dozentinnen und Dozenten, Angaben zu ihrer Qualifikation” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Arbeits- und Zeitplan: Arbeits- und Zeitplan für die Schuljahre nebst einer Erläuterung, wie die quantitativen Zielvorgaben zu den Schulveranstaltungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Arbeits- und Zeitplan: Arbeits- und Zeitplan für die Schuljahre nebst einer Erläuterung, wie die quantitativen Zielvorgaben zu den Schulveranstaltungen und die angestrebte Anzahl an teilnehmenden Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Konzept: Konzept zur Einrichtung einer auf "Brandenburg.de" als Subdomain eingerichteten Internetplatt-form (Website) sowie zum Zugang über geeignete...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Konzept: Konzept zur Einrichtung einer auf "Brandenburg.de" als Subdomain eingerichteten Internetplatt-form (Website) sowie zum Zugang über geeignete soziale Internet-Netzwerke
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Konzept: Konzept zur Selbstevaluation”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anzahl Projekttage: Ausweis der Anzahl der vorgesehenen modularen Unterrichtseinheiten und Projekttage”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gender-Mainstreaming-Prinzip: Bestätigung der Beachtung des Gender-Mainstreaming-Prinzips, des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der nachhaltigen Entwicklung”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gender-Mainstreaming-Prinzip: Bestätigung der Beachtung des Gender-Mainstreaming-Prinzips, des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der nachhaltigen Entwicklung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung des Landes Brandenburg” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YMV6U9L” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894457318-83
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags-schlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auf-traggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 072-215140 (2024-04-10)