Der Beitragsservice sucht mit diesem Verfahren einen Dienstleister für den Betrieb einer Workforce Management Software (im Verlauf WFM genannt), um die Personaleinsatzplanung und -verwaltung für die schriftliche und telefonische Vorgangsbearbeitung zu optimieren. Die Anwendung muss als Cloud-basierte Lösung (SaaS) bereitgestellt werden. Ein Zeitwirtschaftssystem wird nicht benötigt. Die Software soll in der Lage sein, verschiedene Arbeitszeitmodelle abzubilden und den Bedarf an Mitarbeitenden für unterschiedliche Schichtaktivitäten zu ermitteln und die Mitarbeiterplanung automatisieren sowie die Personalverwaltung erleichtern. Der Bieter hat den Beitragsservice bei der Implementierung zu begleiten und bei der initialen Einrichtung zu unterstützen bzw. diese durchzuführen. Es sind Schulungen für bis zu 10 Mitarbeitende durchzuführen. Der Umfang richtet sich nach der Komplexität der Anwendung. Die an der Serviceerbringung des Bieters beteiligten Rechenzentren müssen nach einem der nachfolgend genannten etablierten Standards zertifiziert sein: - IT-Grundschutz, - ISO/IEC 27001, - Anforderungskatalog Cloud Computing (C5), - Cloud Controls Matrix der Cloud Security Alliance, - EuroCloud Star Audit oder - TrustedCloud, SSAE 16. Der Bieter muss einen Authentifizierungs- sowie Autorisierungsdienst bereitstellen. Das System muss mindestens wie folgt dimensioniert sein: 400 Lizenzen für Mitarbeitende, 10 Lizenzen für Administrierende und 25 Lizenzen für Teamleitungen. Der Beitragsservice erwartet eine Verfügbarkeit des Systems von 97,5% pro Monat, bezogen auf die Servicezeit von Mo - Fr 7-19 Uhr. Der Beitragsservice erwartet die Erreichbarkeit eines deutschsprachigen (Sprachlevel C1 Deutsch) Service Desk in der Zeit von 8-17 Uhr über eine kostenfreie Servicerufnummer oder via E-Mail. Die Reaktionszeit darf maximal 2 Stunden ab Störungsmeldung innerhalb der Zeiten von 8-17 Uhr betragen. Die Reaktionszeit umfasst die Zeit ab Störungsmeldung bis zur Kontaktaufnahme durch einen Störungsbearbeiter. Störungsmeldungen werden ausschließlich von einem definierten Personenkreis gemeldet. Dazu zählen die System-Administratoren, der Service-Owner und der IT-Service-Manager. Die Entstörungsfristen richten sich nach der Fehlerpriorität und bewegen sich zwischen 24 Stunden und 72 Stunden. Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab Abnahme und Inbetriebnahme des Workforce Management Systems abzuschließen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen (insbesondere der Leistungsbeschreibung, Teil B.) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Workforce Management System
Referenznummer: BW 03/23
Kurze Beschreibung:
“Der Beitragsservice sucht mit diesem Verfahren einen Dienstleister für den Betrieb einer Workforce Management Software (im Verlauf WFM genannt), um die...”
Kurze Beschreibung
Der Beitragsservice sucht mit diesem Verfahren einen Dienstleister für den Betrieb einer Workforce Management Software (im Verlauf WFM genannt), um die Personaleinsatzplanung und -verwaltung für die schriftliche und telefonische Vorgangsbearbeitung zu optimieren. Die Anwendung muss als Cloud-basierte Lösung (SaaS) bereitgestellt werden. Ein Zeitwirtschaftssystem wird nicht benötigt. Die Software soll in der Lage sein, verschiedene Arbeitszeitmodelle abzubilden und den Bedarf an Mitarbeitenden für unterschiedliche Schichtaktivitäten zu ermitteln und die Mitarbeiterplanung automatisieren sowie die Personalverwaltung erleichtern.
Der Bieter hat den Beitragsservice bei der Implementierung zu begleiten und bei der initialen Einrichtung zu unterstützen bzw. diese durchzuführen. Es sind Schulungen für bis zu 10 Mitarbeitende durchzuführen. Der Umfang richtet sich nach der Komplexität der Anwendung.
Die an der Serviceerbringung des Bieters beteiligten Rechenzentren müssen nach einem der nachfolgend genannten etablierten Standards zertifiziert sein:
- IT-Grundschutz,
- ISO/IEC 27001,
- Anforderungskatalog Cloud Computing (C5),
- Cloud Controls Matrix der Cloud Security Alliance,
- EuroCloud Star Audit oder
- TrustedCloud, SSAE 16.
Der Bieter muss einen Authentifizierungs- sowie Autorisierungsdienst bereitstellen.
Das System muss mindestens wie folgt dimensioniert sein: 400 Lizenzen für Mitarbeitende, 10 Lizenzen für Administrierende und 25 Lizenzen für Teamleitungen.
Der Beitragsservice erwartet eine Verfügbarkeit des Systems von 97,5% pro Monat, bezogen auf die Servicezeit von Mo - Fr 7-19 Uhr.
Der Beitragsservice erwartet die Erreichbarkeit eines deutschsprachigen (Sprachlevel C1 Deutsch) Service Desk in der Zeit von 8-17 Uhr über eine kostenfreie Servicerufnummer oder via E-Mail. Die Reaktionszeit darf maximal 2 Stunden ab Störungsmeldung innerhalb der Zeiten von 8-17 Uhr betragen. Die Reaktionszeit umfasst die Zeit ab Störungsmeldung bis zur Kontaktaufnahme durch einen Störungsbearbeiter. Störungsmeldungen werden ausschließlich von einem definierten Personenkreis gemeldet. Dazu zählen die System-Administratoren, der Service-Owner und der IT-Service-Manager.
Die Entstörungsfristen richten sich nach der Fehlerpriorität und bewegen sich zwischen 24 Stunden und 72 Stunden.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab Abnahme und Inbetriebnahme des Workforce Management Systems abzuschließen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen (insbesondere der Leistungsbeschreibung, Teil B.) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: BW 03/23
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Beitragsservice sucht mit diesem Verfahren einen Dienstleister für den Betrieb einer Workforce Management Software (im Verlauf WFM genannt), um die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Beitragsservice sucht mit diesem Verfahren einen Dienstleister für den Betrieb einer Workforce Management Software (im Verlauf WFM genannt), um die Personaleinsatzplanung und -verwaltung für die schriftliche und telefonische Vorgangsbearbeitung zu optimieren. Die Anwendung muss als Cloud-basierte Lösung (SaaS) bereitgestellt werden. Ein Zeitwirtschaftssystem wird nicht benötigt. Die Software soll in der Lage sein, verschiedene Arbeitszeitmodelle abzubilden und den Bedarf an Mitarbeitenden für unterschiedliche Schichtaktivitäten zu ermitteln und die Mitarbeiterplanung automatisieren sowie die Personalverwaltung erleichtern.
Der Bieter hat den Beitragsservice bei der Implementierung zu begleiten und bei der initialen Einrichtung zu unterstützen bzw. diese durchzuführen. Es sind Schulungen für bis zu 10 Mitarbeitende durchzuführen. Der Umfang richtet sich nach der Komplexität der Anwendung.
Die an der Serviceerbringung des Bieters beteiligten Rechenzentren müssen nach einem der nachfolgend genannten etablierten Standards zertifiziert sein:
- IT-Grundschutz,
- ISO/IEC 27001,
- Anforderungskatalog Cloud Computing (C5),
- Cloud Controls Matrix der Cloud Security Alliance,
- EuroCloud Star Audit oder
- TrustedCloud, SSAE 16.
Der Bieter muss einen Authentifizierungs- sowie Autorisierungsdienst bereitstellen.
Das System muss mindestens wie folgt dimensioniert sein: 400 Lizenzen für Mitarbeitende, 10 Lizenzen für Administrierende und 25 Lizenzen für Teamleitungen.
Der Beitragsservice erwartet eine Verfügbarkeit des Systems von 97,5% pro Monat, bezogen auf die Servicezeit von Mo - Fr 7-19 Uhr.
Der Beitragsservice erwartet die Erreichbarkeit eines deutschsprachigen (Sprachlevel C1 Deutsch) Service Desk in der Zeit von 8-17 Uhr über eine kostenfreie Servicerufnummer oder via E-Mail. Die Reaktionszeit darf maximal 2 Stunden ab Störungsmeldung innerhalb der Zeiten von 8-17 Uhr betragen. Die Reaktionszeit umfasst die Zeit ab Störungsmeldung bis zur Kontaktaufnahme durch einen Störungsbearbeiter. Störungsmeldungen werden ausschließlich von einem definierten Personenkreis gemeldet. Dazu zählen die System-Administratoren, der Service-Owner und der IT-Service-Manager.
Die Entstörungsfristen richten sich nach der Fehlerpriorität und bewegen sich zwischen 24 Stunden und 72 Stunden.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab Abnahme und Inbetriebnahme des Workforce Management Systems abzuschließen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen (insbesondere der Leistungsbeschreibung, Teil B.) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
“s.o.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-24 12:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-24 12:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-17 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies...”
Zusätzliche Informationen
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der Vergabeunterlagen):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher,
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n);
d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n);
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass ich/wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfülle(n) und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoße(n) oder verstoßen habe(n) und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. ich/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/ist;
m) dass ich/wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass ich/unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister eingetragen bin/ist und gegen mich/unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetze(n).
Der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner/ihrer technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner/ihrer technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen):
- dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);
Weitere Eignungsnachweise:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens drei Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Betrieb eines Workforce Management Tools mit mindestens 250 zu planenden Kapazitäten,
- zu planende Kapazitäten gehören zu unterschiedlichen Organisationseinheiten oder Standorten,
- Planung von mehreren parallelen Skills innerhalb einer Planungsperiode,
- Anbindung an eine Schnittstelle zum Input von Daten (Netz-ACD, Zeitwirt-schaftssystem, o.ä.)
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens,
- Ansprechpartner beim Referenzunternehmen
- Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eig-nungsverleiher (Unterauftragnehmer)",
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunter-nehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird,
- Angabe, ob es sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt,
- Kurze Beschreibung der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Re-ferenz mit dem Vergabevorhaben.
- Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
- Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkun-den dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1V7D5YZE
Keine” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 187-574838 (2024-09-23)