2#0050/E13 Evaluierung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle
Gemäß Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei Maßnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, zu individuell festzulegenden Zeiträumen oder Zeitpunkten begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen. Die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ist seit 2018 in Kraft und wurde 2023 sowie 2024 verlängert. Ihre Laufzeit endet am 30.11.2028. Sie wurde bereits 2021 durch einen externen Gutachter evaluiert (begleitende Erfolgskontrolle gem. BHO ) und auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung verlängert. 2021/2022 hat eine Prüfung der Richtlinie durch den Bundesrechnungshof (BRH) stattgefunden. Dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) wurde nach einem Maßgabebeschluss 2024 eine angemessene Erfolgskontrolle zur pandemiebedingten Erhöhung der Trassenpreisförderung im SGV vorgelegt. Vor diesem Hintergrund soll die Erfolgskontrolle als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP. Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete: 1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa 2. Analyse und Überprüfung der af-TP 3. Handlungsempfehlungen zur af-TP. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2#0050/E13 Evaluierung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle
Referenznummer: 2#0050/E13
Kurze Beschreibung:
“Gemäß Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei Maßnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre...”
Kurze Beschreibung
Gemäß Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei Maßnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, zu individuell festzulegenden Zeiträumen oder Zeitpunkten begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen.
Die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ist seit 2018 in Kraft und wurde 2023 sowie 2024 verlängert. Ihre Laufzeit endet am 30.11.2028. Sie wurde bereits 2021 durch einen externen Gutachter evaluiert (begleitende Erfolgskontrolle gem. BHO ) und auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung verlängert. 2021/2022 hat eine Prüfung der Richtlinie durch den Bundesrechnungshof (BRH) stattgefunden. Dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) wurde nach einem Maßgabebeschluss 2024 eine angemessene Erfolgskontrolle zur pandemiebedingten Erhöhung der Trassenpreisförderung im SGV vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund soll die Erfolgskontrolle als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP.
Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete:
1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa
2. Analyse und Überprüfung der af-TP
3. Handlungsempfehlungen zur af-TP.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfolgskontrolle soll als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfolgskontrolle soll als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP.
In der Erfolgskontrolle soll auch auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation im SGV-Sektor seit 2021, auf Aspekte der wettbewerblichen Situation sowie auf Herausforderungen bis 2030 eingegangen werden, um die Trassenpreisförderung im SGV umfassend bewerten zu können. Dazu sind aktuelle Evaluierungsberichte anderer SGV-Programme sowie öffentlich zugängliche und kostenfreie Gutachten und statistische Daten, Studien zum SGV sowie die jährlichen Erhebungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Marktuntersuchungen der Eisenbahnen zu berücksichtigen. Details zu Daten und Verfahren sind mit der BNetzA abzustimmen. Die Erfolgskontrolle soll weiterhin auf den im Förderverfahren generierten Daten der DB InfraGO AG basieren. Berichtspflichten sowie Regelungen zur Datenveröffentlichung sind in den Nummern 6.8 und 6.9 der af-TP festgelegt. Eine umfassende zusätzliche Onlinebefragung ist nicht vorgesehen.
Relevante, nicht veröffentlichte Unterlagen stellt der Auftraggeber (AG) mit dem Auftaktgespräch dem Auftragnehmer (AN) zur Verfügung.
Zudem ist zu untersuchen, ob die bisherige Förderung und die ihr zugrundeliegenden Kriterien weiterhin geeignet sind, SGV auf der Schiene zu sichern und das Verlagerungspotenzial hin zur Schiene bestmöglich auszuschöpfen. Es ist ferner zu untersuchen, ob eine Anpassung der Ziele und Indikatoren vorzunehmen ist (SMART-Ziele) und ob eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer der af-TP zur Erreichung der Förderziele und Sicherung der Wirkung der Förderung geboten ist.
Weiterhin ist eine überblicksartige Analyse des SGV-Förderkontextes in maßgeblichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zu erstellen, sofern entsprechende SGV-Förderregime etabliert sind (keine Vollerhebung). Dabei soll insb. auf Förderregime in der Schweiz, Österreich und Frankreich eingegangen werden.
Zu berücksichtigen sind auch die Implikationen der neuen beihilferechtlichen Grundlagen der KOM, die voraussichtlich ab Frühjahr 2026 gelten werden, sowie einer möglichen Reform des Trassenpreissystems .
Auf diesen Grundlagen sind Erkenntnisse zu Anpassungserfordernissen der Richtlinie zu erarbeiten sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dies umfasst auch die Erarbeitung von konkreten Änderungsvorschlägen zur af-TP sowie die Prüfung des jährlichen Förderbedarfes ab 2028; dazu sind geeignete Szenarien zu entwickeln.
Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete:
1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa
2. Analyse und Überprüfung der af-TP
3. Handlungsempfehlungen zur af-TP.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) sowie mittels Formblatt F Sanktion VO 833/201, dass in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 keine Ausschlussgründe vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 9 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bei Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, kann der Leistungszeitraum um bis zu drei Monate verlängert werden.
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Die Einzelheiten sind den...”
Beschreibung der Optionen
Bei Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, kann der Leistungszeitraum um bis zu drei Monate verlängert werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Zeit- und Arbeitsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 2: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 2: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Mindestanforderungen:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/Themenschwerpunkt:
Evaluierung von Förderrichtlinien oder -programmen
Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2023-2025)
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Mindestanforderungen:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen mit den Schwerpunkten
- Evaluierungen (Erfolgskontrolle gem. BHO ) von nationalen Förderrichtlinien oder Förderprogrammen des Bundes und/oder der Länder
(Deutschland) und
- Überprüfung von Berechnungsverfahren bei Förderprogrammen (Nutzen- und Wirkungsanalysen)
- Analyse, Aufbereitung und Bewertung von Daten (Statistik)
belegt.
Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen werden. Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beendet sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2021-2025)
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Mindestanforderungen:
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist/sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich Schienengüterverkehr belegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer über Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV(Formblatt F...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer über Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV(Formblatt F 3.3)
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr im Zusammenhang erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN nicht selbst Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte sein, die zu evaluieren sind.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 247-858008 (2025-12-19)