2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der Führerscheinklassen B, C und CE sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG für ihre Beschäftigten zu vergeben. Der Leistungszeitraum umfasst zwei Jahre (01.01.2026-31.12.2027). Neben der Führerscheinausbildung für jährlich rund 45 Teilnehmende im Bereich C/CE und bis zu 10 Teilnehmende im Bereich B beinhaltet das Vorhaben die Durchführung von Modulschulungen, ergänzenden Qualifizierungen (z. B. für Flurförderfahrzeuge, Ladekrane, Erdbaumaschinen) sowie groß angelegte Mitarbeiterschulungen zu sicherheits- und fahrzeugbezogenen Themen. Ziel ist die rechtssichere und bedarfsgerechte Qualifizierung des Fahrpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Einsatzfähigkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Referenznummer: 2025-0662
Kurze Beschreibung:
“Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der...”
Kurze Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der Führerscheinklassen B, C und CE sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG für ihre Beschäftigten zu vergeben. Der Leistungszeitraum umfasst zwei Jahre (01.01.2026-31.12.2027). Neben der Führerscheinausbildung für jährlich rund 45 Teilnehmende im Bereich C/CE und bis zu 10 Teilnehmende im Bereich B beinhaltet das Vorhaben die Durchführung von Modulschulungen, ergänzenden Qualifizierungen (z. B. für Flurförderfahrzeuge, Ladekrane, Erdbaumaschinen) sowie groß angelegte Mitarbeiterschulungen zu sicherheits- und fahrzeugbezogenen Themen. Ziel ist die rechtssichere und bedarfsgerechte Qualifizierung des Fahrpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Einsatzfähigkeit.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Fahrschulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen sind so zu erbringen, dass sämtliche theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen sind so zu erbringen, dass sämtliche theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vollständig abgedeckt werden. Hierfür ist qualifiziertes Lehrpersonal mit entsprechender Zulassung einzusetzen und es sind geeignete Fahrzeuge sowie Schulungsräume im Stadtgebiet Duisburg oder in erreichbarer Nähe bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat zudem eine ausreichende terminliche Flexibilität sicherzustellen, sodass Ausbildungs- und Schulungstermine nach Abruf durch die Auftraggeberin innerhalb von zehn Werktagen angeboten werden können. Für jede Maßnahme sind Teilnahmebescheinigungen gemäß § 6 BKrFQV in digitaler Form bereitzustellen. Die angebotenen Einheitspreise gelten als Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit, sämtliche Leistungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen sind überwiegend im Stadtgebiet Duisburg zu erbringen. Theoretische Unterrichtseinheiten können - soweit zweckmäßig - auch in den...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Leistungen sind überwiegend im Stadtgebiet Duisburg zu erbringen. Theoretische Unterrichtseinheiten können - soweit zweckmäßig - auch in den Schulungsräumen des Auftragnehmers durchgeführt werden, sofern diese für die Teilnehmenden verkehrsgünstig erreichbar sind und den Anforderungen an Raumgröße, Ausstattung und Sicherheit entsprechen. Praktische Fahrstunden erfolgen im Wesentlichen im Straßenverkehr innerhalb des Stadtgebiets Duisburg sowie im näheren Umland. Unterweisungen für größere Mitarbeitergruppen können nach Abstimmung auch in Räumlichkeiten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR durchgeführt werden.
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Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ende 2027” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12 Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:innen müssen über die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen und gültige Fahrlehrererlaubnisse verfügen. Zudem ist darzulegen, dass ausreichend Personal und organisatorische Kapazitäten vorhanden sind, um die Leistungen termingerecht und innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erbringen. Erfahrungen aus vergleichbaren Fahrschul- und Weiterbildungsvorhaben der letzten drei Jahre sind durch Referenzen nachzuweisen, die digitale Bereitstellung der Teilnahmebescheinigungen nach § 6 BKrFQV ist sicherzustellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Maßnahmen sind anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen. Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B. Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 --> Nachweis: "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNVLK9ML
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNVLK9ML
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Maßgebende Wichtungen für die Wertung der Zuschlagskriterien sind: 1) Honorar 70% 2) Referenzen 30%. Eine detaillierte Beschreibung der Zuschlagskriterien befindet sich in den Vergabebedingungen. ********************************************* ACHTUNG!!! DIE NACHWEISE ZUR BEPUNKTUNG KÖNNEN NICHT NACHGEFORDERT WERDEN. SIE MÜSSEN ZWINGEND MIT DER ANGEBOTSABGABE EINGEREICHT WERDEN, ANSONSTEN WIRD DAS KRITERIUM MIT 0 PUNKTEN BEWERTET!!! ********************************************
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 190-650442 (2025-10-02)