Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der
PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt
das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters
in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw.
der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur
Angabe auf Aufforderung der Namen und
beruflichen Qualifikationen der Personen, die für
die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf
gesondertes Verlangen nachzureichen: -
Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber), -
Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der
letzten 3 Jahre), - Gewerbeanmeldung, -
Handelsregisterauszug (Amtsgericht), -
Handwerksrolle, -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung nach
§48b EstG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Berufsgenossenschaft, - Auszug aus
Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz, -
Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in
angemessener Höhe.