Beschreibung der Beschaffung
49GSSH - Errichtung einer Einfeldsporthalle und Sanierung der Bestandshalle mit Erneuerung der Freianlagen am Schulstandort 49. Grundschule, Bernhardstraße 80, 01187 Dresden
49. Grundschule Dresden "Bernhard August von Lindenau" TO2 Sanierung der denkmalgeschützten Bestands-Sporthalle, Los A304 Dachdeckerarbeiten
Dachfläche Sporthalle
- rd. 310 m² selektiver erschütterungsarmer Dachaufbau inkl. Schadstoffe
- Schadstoffbeseitigung nach TRGS 521
- Sicherung von Traufplatten
- ca. 290 m Fugenverguss zwischen Dachkassettenplatten
- ca. 170 m Verstärkungen über Bewegungsfuge Typ I
- ca. 63 m Fugenbandsystem für Fugentyp I und II
- ca. 330 m² Dämmung und Abdichtung / Systemgebunden
- 25 m Dachrinne
- Blende/Abdeckung aus vorbewittertem Titanzink,
- Absturzsicherung (Sekuranten ABS als Aufschweißsystem)
Dachfläche Sozialtrakt
- rd. 295 m² selektiver erschütterungsarmer Dachaufbau inkl. Schadstoffe
- Sicherung von Traufplatten
- ca. 295 m² zementgebundene Haftbrücke auf Schlackebeton
- ca. 145 m² gebundene Schüttung
- ca. 318 m² Dämmung und Abdichtung / Systemgebunden
- Blende/Abdeckung aus vorbewittertem Titanzink,
- Absturzsicherung (Sekuranten ABS als Aufschweißsystem)
Außenfensterbänke
- ca. 85 m Außenfensterbank aus Aluminiumblechen nach historischem Vorbild
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation
Inhalt der Urkalkulation: Diese ist mindestens gemäß dem Inhalt nach Formblatt 223 - Aufgliederung der EP (VHB) von ALLEN Positionen zu erstellen, d.h. LV - Position, Kurzbezeichnung, Menge, Mengeneinheit, Zeitansatz, Teilkosten einschließlich Zusätze in € je Mengeneinheit (Löhne, Stoffe, Geräte, sonstiges), angebotener Einheitspreis (Summe aus Löhne, Stoffe, Geräte, sonstiges).
Die Wartung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Anwendung eines Barwertfaktors bei der Angebotsauswertung berücksichtigt. Ein nicht abgegebener Wartungspreis führt zum Ausschluss des Angebotes.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).