Die aktuellen globalen Herausforderungen des Klimawandels und multipler geopolitischer Konflikte erfordern eine Dekarbonisierung und Diversifizierung der Energieversorgung. Ein Schlüsselinstrument für den Austausch zu Energie- und Klimathemen mit globalen Energieakteuren sind die Klima- und Energiepartnerschaften (KEP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät das BMWE hierin zum politischen Dialog mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Bisher standen in den Partnerschaften die Vermittlung gewonnener Erfahrungen aus der deutschen Energiewende und die Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Partner- bzw. Zielländern im Mittelpunkt. Die globalen Rahmenbedingungen haben sich spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine stark verändert. Deshalb hat die Versorgungssicherheit Deutschlands an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus sind mehr denn je Partnerschaften gefragt, die einen noch deutlicheren Win-Win-Effekt für beide Partner haben. Sie können so zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele in Deutschland und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der global agierenden deutschen Wirtschaft und somit zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland beitragen. Drei zentrale Säulen prägen die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen der KEP: 1. Dekarbonisierung: Die KEP unterstützen die globale Energiewende und tragen zur weltweiten Dekarbonisierung und zum Klimaschutz bei. 2. Klima- und Energieaußenwirtschaft: Die KEP verbessern die Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen aus Deutschland und den Partnerländern und fördern energierelevante Projekte. 3. Energieversorgungssicherheit: Die KEP stärken die Versorgungssicherheit mit dekarbonisierten Energieträgern in den Partnerländern und in Deutschland und fördern das Entstehen neuer, emissionsarmer Lieferketten. Auf der Grundlage gemeinsam formulierter Interessen kooperiert das BMWE gegenwärtig mit 34 Partnerländern, darunter 5 Ländern Osteuropas und Zentralasiens, 17 Schwellen- und Entwicklungsländern sowie 12 Industrieländern. Die den KEP zugrundeliegenden Vereinbarungen beinhalten im Kern die Zusammenarbeit in den Bereichen Erneuerbare Energien und der Energieeffizienz, in zunehmendem Maße mit einem besonderen Fokus auf die Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff sowie Digitalisierung bzw. Schutz kritischer Infrastrukturen. Die GIZ unterstützt das BMWE bei der Umsetzung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Partnerschaften in 17 Entwicklungs- und Schwellenländern: der KEP mit Algerien, Brasilien, Chile, China, Indien, Marokko, Mexiko, Südafrika, Tunesien, Ukraine, Uruguay und Vietnam, der Wasserstoffpartnerschaften mit Ägypten und Namibia, der Klima- und Energiedialoge mit Argentinien und Thailand und der projektbasierten Energiekooperation mit Äthiopien. Hierfür unterhält die GIZ-Vor-Ort-Präsenzen in allen genannten Ländern (bzw. baut sie in enger Abstimmung mit dem BMWE auf) sowie in Eschborn, Bonn und Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 81318558 - Multimediale Kommunikationsunterstützung und Webpflege für die bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften
Referenznummer: 81318558
Kurze Beschreibung:
“Die aktuellen globalen Herausforderungen des Klimawandels und multipler geopolitischer Konflikte erfordern eine Dekarbonisierung und Diversifizierung der...”
Kurze Beschreibung
Die aktuellen globalen Herausforderungen des Klimawandels und multipler geopolitischer Konflikte erfordern eine Dekarbonisierung und Diversifizierung der Energieversorgung. Ein Schlüsselinstrument für den Austausch zu Energie- und Klimathemen mit globalen Energieakteuren sind die Klima- und Energiepartnerschaften (KEP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät das BMWE hierin zum politischen Dialog mit Entwicklungs- und Schwellenländern.
Bisher standen in den Partnerschaften die Vermittlung gewonnener Erfahrungen aus der deutschen Energiewende und die Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Partner- bzw. Zielländern im Mittelpunkt. Die globalen Rahmenbedingungen haben sich spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine stark verändert. Deshalb hat die Versorgungssicherheit Deutschlands an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus sind mehr denn je Partnerschaften gefragt, die einen noch deutlicheren Win-Win-Effekt für beide Partner haben. Sie können so zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele in Deutschland und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der global agierenden deutschen Wirtschaft und somit zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland beitragen.
Drei zentrale Säulen prägen die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen der KEP:
1. Dekarbonisierung: Die KEP unterstützen die globale Energiewende und tragen zur weltweiten Dekarbonisierung und zum Klimaschutz bei.
2. Klima- und Energieaußenwirtschaft: Die KEP verbessern die Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen aus Deutschland und den Partnerländern und fördern energierelevante Projekte.
3. Energieversorgungssicherheit: Die KEP stärken die Versorgungssicherheit mit dekarbonisierten Energieträgern in den Partnerländern und in Deutschland und fördern das Entstehen neuer, emissionsarmer Lieferketten.
Auf der Grundlage gemeinsam formulierter Interessen kooperiert das BMWE gegenwärtig mit 34 Partnerländern, darunter 5 Ländern Osteuropas und Zentralasiens, 17 Schwellen- und Entwicklungsländern sowie 12 Industrieländern. Die den KEP zugrundeliegenden Vereinbarungen beinhalten im Kern die Zusammenarbeit in den Bereichen Erneuerbare Energien und der Energieeffizienz, in zunehmendem Maße mit einem besonderen Fokus auf die Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff sowie Digitalisierung bzw. Schutz kritischer Infrastrukturen.
Die GIZ unterstützt das BMWE bei der Umsetzung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Partnerschaften in 17 Entwicklungs- und Schwellenländern: der KEP mit Algerien, Brasilien, Chile, China, Indien, Marokko, Mexiko, Südafrika, Tunesien, Ukraine, Uruguay und Vietnam, der Wasserstoffpartnerschaften mit Ägypten und Namibia, der Klima- und Energiedialoge mit Argentinien und Thailand und der projektbasierten Energiekooperation mit Äthiopien. Hierfür unterhält die GIZ-Vor-Ort-Präsenzen in allen genannten Ländern (bzw. baut sie in enger Abstimmung mit dem BMWE auf) sowie in Eschborn, Bonn und Berlin.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit Juni 2024 ist die GIZ federführend übergreifend für die Kommunikation der bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften (KEP) zuständig. Durch gezielte...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit Juni 2024 ist die GIZ federführend übergreifend für die Kommunikation der bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften (KEP) zuständig. Durch gezielte Maßnahmen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird darauf abgezielt, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die KEP als Regierungsinstrument zu stärken, die erzielten Erfolge sichtbar zu machen und die Aufmerksamkeit relevanter Stakeholder nachhaltig zu sichern. Die Aufgabe des Auftragnehmers wird die Unterstützung der GIZ bei der Neuausrichtung und Konzeption der Kommunikationsaktivitäten der KEP sein. Unter Einbeziehung der zahlreichen Akteure der KEP sollen einerseits die Ländersekretariate vor Ort bei ihrer Kommunikationsarbeit unterstützt und andererseits die Erweiterung der Kommunikationsaktivitäten auf Zielgruppen in Deutschland durch die GIZ vorangetrieben werden.
Der Auftragnehmer übernimmt dabei Aufgaben im Bereich des Social-Media Content Managements. Hierzu zählen die regelmäßige Pflege eines Redaktionsplans in enger Abstimmung mit den Ländersekretariaten und den jeweiligen Durchführungsorganisationen, die Beratung zu Social-Media-Inhalten sowie die fortlaufende Betreuung des Social-Media-Kanals, inklusive Monitoring und Community Management. Ziel ist es, durch gezielte Inhalte Reichweite und Sichtbarkeit der KEP-Aktivitäten zu steigern.
Im digitalen Bereich ist der Auftragnehmer für das Hosting, den technischen Support sowie die Wartung der bestehenden Länderwebseiten (derzeit über 20) und der thematischen Webseiten www.womenenergizewomen.org sowie der Webseite der Climate and Energy Partnerships verantwortlich. Dies schließt das Monitoring und die Behebung technischer Fehler ebenso ein wie die kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung (SEO), das Einspielen notwendiger Updates zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Systeme - insbesondere des Content-Management-Systems (CMS) - sowie die Unterstützung bei technischen Fragestellungen durch die KEP. Zusätzlich erstellt der Auftragnehmer bei Bedarf neue Länderwebseiten nach den geltenden Corporate-Design-Vorgaben und bindet Social-Media-Kanäle funktional auf der übergeordneten Dach-Webseite ein. Auch die inhaltliche Betreuung durch Einbindung neuer Unterseiten gehört zum Leistungsumfang.
Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich umfasst die Beratung zum Corporate Design der KEP. Der Auftragnehmer unterstützt bedarfsweise bei der korrekten Anwendung des aktuellen Corporate-Design-Manuals - insbesondere bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen oder Kooperationen mit weiteren Partnern. Hierzu zählt auch die Überprüfung der CD-konformen Gestaltung sowie bei Bedarf die redaktionelle Unterstützung, etwa bei Lektoraten für Newsletter oder ähnliche Veröffentlichungen. Falls notwendig, wird das bestehende CD-Manual in Abstimmung mit dem Auftraggeber aktualisiert.
Zur visuellen Unterstützung der Kommunikationsarbeit aktualisiert und erweitert der Auftragnehmer bestehende grafische Materialien. Dazu gehören unter anderem die Anpassung oder Neuerstellung von Grafiken, Illustrationen sowie Word- und PowerPoint-Vorlagen. Diese Maßnahmen erfolgen im Einklang mit dem Corporate Design und beinhalten z.?B. die Aktualisierung von Logos, das Ersetzen von Schmuckfarben oder die Ergänzung neuer Bildelemente in bereits bestehenden Templates und Dokumenten.
Abschließend unterstützt der Auftragnehmer die GIZ bei der Erstellung des Jahresberichts der KEP, der voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erscheint. Die Unterstützung umfasst dabei insbesondere die Beratung zu Layout und Format sowie die formale Überführung und Aufbereitung der bereitgestellten Inhalte.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-03 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe Ziff. 7 der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0000
Qualitätskriterium (Gewichtung): 500.00000000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 150.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Kommunikationsberatung zu PR, Social Media & Website-Design und davon mindestens 2 Referenzprojekte in deutscher Sprache in den letzten 36 Monaten
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 750.000 EUR.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“DE-C2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-C2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 6 Personen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YTLTA5PHR
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des...”
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YTLTA5PHR
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 154-531218 (2025-08-11)