81320547-Rahmenvereinbarung zu Rechtsberatungsdienstleistungen zur Umsetzung von Anforderungen zum Datenschutz und der EU-KI-Verordnung in Projekten der GIZ
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine staatliche Organisation für Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland. Als Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationalen Bildungsarbeit engagieren wir uns weltweit für eine lebenswerte Zukunft. Wir haben mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie- und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen stehen wir für deutsche und europäische Werte. Gemeinsam mit unseren Partnern in den nationalen Regierungen weltweit sowie mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivil-gesellschaft arbeiten wir flexibel an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern. Unser Geschäftsvolumen betrug im Jahr 2023 rund 4 Milliarden Euro. Das Kompetenzcenter Digitale Gesellschaft im Fach- und Methodenbereich (FMB) stellt das Thema der digitalen Transformation in GIZ-Partnerländern in den Fokus und berät Projekte zu Themen rund um Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und digitale Lösungen. Um das große Querschnittsthema bestmöglich abzubilden, arbeiten wir in thematischen Teams und bieten verschiedene Services an. Das Data Helpdesk des Kompetenzcenters ist Ansprechpartner für Projekte der GIZ bei datenschutzrechtlichen Fragen in der Leistungserbringung und berät die Vorhaben bei der Planung und Umsetzung. Zusätzlich nimmt das Data Helpdesk die Ansprechfunktion für die rechtliche Einschätzung der Folgen der EU KI-Verordnung und relevanten dazugehörigen Rechtsakten für die GIZ sowie der fallbezogenen Beratung der Projekte bei rechtlichen Fragen zur KI-Anwendung wahr. Die Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen für die GIZ und Partner sowie die Nutzung von KI-Systemen, wie Chatbots oder automatisierten Analysetools spielt eine immer größere Rolle. Rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und sicher mit KI-Technologie umzugehen. Durch die wachsenden datenschutzrechtlichen und KI-rechtlichen Anforderungen ist die Gewährleistung der datenschutzrechts- und KI-rechtskonformen Ausgestaltung der Projekte der GIZ schwieriger geworden. Aufgrund des weiterhin konstant hohen Beratungsbedarfs sowie der Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte, die beim Data Helpdesk eingehen, soll der Auftragnehmer bei der Beratung durch das Data Helpdesk unterstützend tätig sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 81320547-Rahmenvereinbarung zu Rechtsberatungsdienstleistungen zur Umsetzung von Anforderungen zum Datenschutz und der EU-KI-Verordnung in Projekten der GIZ
Referenznummer: 81320547
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine staatliche Organisation für Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland.
Als Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationalen Bildungsarbeit engagieren wir uns weltweit für eine lebenswerte Zukunft. Wir haben mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie- und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit.
Als gemeinnütziges Bundesunternehmen stehen wir für deutsche und europäische Werte. Gemeinsam mit unseren Partnern in den nationalen Regierungen weltweit sowie mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivil-gesellschaft arbeiten wir flexibel an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern. Unser Geschäftsvolumen betrug im Jahr 2023 rund 4 Milliarden Euro.
Das Kompetenzcenter Digitale Gesellschaft im Fach- und Methodenbereich (FMB) stellt das Thema der digitalen Transformation in GIZ-Partnerländern in den Fokus und berät Projekte zu Themen rund um Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und digitale Lösungen. Um das große Querschnittsthema bestmöglich abzubilden, arbeiten wir in thematischen Teams und bieten verschiedene Services an.
Das Data Helpdesk des Kompetenzcenters ist Ansprechpartner für Projekte der GIZ bei datenschutzrechtlichen Fragen in der Leistungserbringung und berät die Vorhaben bei der Planung und Umsetzung. Zusätzlich nimmt das Data Helpdesk die Ansprechfunktion für die rechtliche Einschätzung der Folgen der EU KI-Verordnung und relevanten dazugehörigen Rechtsakten für die GIZ sowie der fallbezogenen Beratung der Projekte bei rechtlichen Fragen zur KI-Anwendung wahr. Die Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen für die GIZ und Partner sowie die Nutzung von KI-Systemen, wie Chatbots oder automatisierten Analysetools spielt eine immer größere Rolle. Rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und sicher mit KI-Technologie umzugehen.
Durch die wachsenden datenschutzrechtlichen und KI-rechtlichen Anforderungen ist die Gewährleistung der datenschutzrechts- und KI-rechtskonformen Ausgestaltung der Projekte der GIZ schwieriger geworden. Aufgrund des weiterhin konstant hohen Beratungsbedarfs sowie der Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte, die beim Data Helpdesk eingehen, soll der Auftragnehmer bei der Beratung durch das Data Helpdesk unterstützend tätig sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine staatliche Organisation für Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland.
Als Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationalen Bildungsarbeit engagieren wir uns weltweit für eine lebenswerte Zukunft. Wir haben mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie- und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit.
Als gemeinnütziges Bundesunternehmen stehen wir für deutsche und europäische Werte. Gemeinsam mit unseren Partnern in den nationalen Regierungen weltweit sowie mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivil-gesellschaft arbeiten wir flexibel an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern. Unser Geschäftsvolumen betrug im Jahr 2023 rund 4 Milliarden Euro.
Das Kompetenzcenter Digitale Gesellschaft im Fach- und Methodenbereich (FMB) stellt das Thema der digitalen Transformation in GIZ-Partnerländern in den Fokus und berät Projekte zu Themen rund um Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und digitale Lösungen. Um das große Querschnittsthema bestmöglich abzubilden, arbeiten wir in thematischen Teams und bieten verschiedene Services an.
Das Data Helpdesk des Kompetenzcenters ist Ansprechpartner für Projekte der GIZ bei datenschutzrechtlichen Fragen in der Leistungserbringung und berät die Vorhaben bei der Planung und Umsetzung. Zusätzlich nimmt das Data Helpdesk die Ansprechfunktion für die rechtliche Einschätzung der Folgen der EU KI-Verordnung und relevanten dazugehörigen Rechtsakten für die GIZ sowie der fallbezogenen Beratung der Projekte bei rechtlichen Fragen zur KI-Anwendung wahr. Die Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen für die GIZ und Partner sowie die Nutzung von KI-Systemen, wie Chatbots oder automatisierten Analysetools spielt eine immer größere Rolle. Rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und sicher mit KI-Technologie umzugehen.
Durch die wachsenden datenschutzrechtlichen und KI-rechtlichen Anforderungen ist die Gewährleistung der datenschutzrechts- und KI-rechtskonformen Ausgestaltung der Projekte der GIZ schwieriger geworden. Aufgrund des weiterhin konstant hohen Beratungsbedarfs sowie der Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte, die beim Data Helpdesk eingehen, soll der Auftragnehmer bei der Beratung durch das Data Helpdesk unterstützend tätig sein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 81320547
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Durchführung von Rechtsberatungsdienstleistungen zu Datenschutz, Datenverarbeitung im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben sowie zur rechtskonformen Anwendungen von KI in den GIZ Projekten der operativen Bereiche sowie der Organisationseinheiten im Fach- und Methodenbereich (FMB) und dem Bereich Auftraggeber und Geschäftsentwicklung (AGE) durch qualifizierte Fachkräfte.
Der Auftragnehmer soll die Vorhaben bei der Erfüllung der Vorgaben zum Datenschutz und zu KI in Übereinstimmung mit für Deutschland geltenden sowie je nach Einzelfall auch nach nationalem Recht anwendbaren Regelungen beraten.
Ziel dabei ist es, eine auftragnehmende Partei (AN) unter der RV zu beauftragen. Aus dieser RV werden die Einsätze zur Durchführung der Beratungsdienstleistungen abgerufen.
Der/die AN ist im Rahmen des oben geschilderten Spektrums für die Erbringung folgender Leistungen verantwortlich und wird in regelmäßigen, abzustimmenden Formaten durch die schriftliche Aufbereitung der Lösungen der jeweils konkret angefragten Leistungen zum Wissensaufbau bei der AG beitragen:
1. Beratung Datenschutz Kunden- und Nutzerdatenschutz
a. Beratung der Vorhaben zu komplexeren Meldungen zum GIZ-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (bspw. Verdacht auf TIA, DSFA, Joint Controllership etc.), inklusive Beratung zur Einhaltung der Datenschutzprinzipien nach Art. 5 DSGVO (VVT)
b. Prüfung, ob ein Fall der Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortung oder eigenständigen Verarbeitung vorliegt und Aufzeigen der entsprechenden Folgen
c. Beratung der Vorhaben zur Verwendung von Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 DSGVO
d. Beratung bei der Einhaltung der Konformität von Vorhaben-Webseiten und Web- Applikationen
e. Beratung der Vorhaben zu DSGVO-konformer Durchführung von Veranstaltungen und deren Dokumentation
f. Unterstützung der Vorhaben bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Inhalte wie beispielsweise Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise nach DSGVO sowie datenschutzrelevante Aspekte der Nutzungsbedingungen
g. Vorbereitungen von Beratungen
2. Beratung Kunden- und Nutzerdatenschutz
a. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung aller erforderlichen und meldepflichtigen Schritte, die zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig sind, ggf. unter Verwendung von Textbausteinen .
b. Beratung zur Evaluierung der Rechtmäßigkeit sowie Verhältnismäßigkeit (Art, Umfang, Zweck) einer geplanten Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung etc.) von personenbezogenen Daten durch die Projekte.
c. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Erklärung der Grundprinzipien einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Datenverarbeitung gemäß DSGVO / BDSG neu.
d. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung potenzieller Datentransfers und Erläuterungen zu DSGVO-konformen Datentransfer, unter Beachtung und Definition der Rechte externer Partner an den im Rahmen des Vorhabens anfallenden Nutzerdaten.
e. Erstellung der datenschutzrechtlich relevanten Passagen bei allgemeinen Nutzungs-bedingungen für die Nutzung von digitalen Produkten.
f. Beurteilung von datenschutzbezogenen Sachverhalten in Bezug zum im Projektland geltenden nationalen Recht inklusive des Abgleichs mit dem Europäischen und deutschen Rechtsrahmen und ggf. Erstellung von Kurzgutachten dazu.
g. Schriftliche Aufarbeitung von umfangreicheren bzw. schwierigen Fällen als Beitrag für Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw vereinfachen.
h. Datenschutzrechtliche Kommentierung von ToR für IT-Tool Ausschreibung Die kommentierte Fassung ist, soweit nichts anderes vereinbart, zur Qualitätskontrolle/Freigabe zunächst an die ständigen Ansprechpartner der AG zu senden.
3. Beratung Datenschutz Technik und Betrieb
a. Beratung der Vorhaben zur Bestimmung des angemessenen Schutzniveaus für die Daten und zur Datenintegrität gemäß DSGVO bzw. lokaler Richtlinien und Gesetze.
b. Beratung der Vorhaben zur Spezifikation der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technische Umsetzung vonIT-Produkten (und das ggf. dazugehörige Hosting), sowie der Anforderungen an den datenschutzkonformen Betrieb von IT-Systemen.
c. Erläuterung und Hilfe bei der Anwendung von (GIZ-internen) datenschutzrechtlichen Standarddokumenten (wie z.B. Auftragsverarbeitung und VVT) unter direkter oder analoger Anwendung der DSGVO / BDSG neu in Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO
d. Schriftliche Aufarbeitung von komplexen Fällen als Beitrag zu Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw. vereinfachen
4. Rechtliche Einschätzung bzgl. EU-KI-Verordnung
a. Beratung der Vorhaben bezüglich der Frage, ob das betreffende KI-System in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
b. Vornahme einer Risikoklassifizierung / Risikoeinordnung des verwendeten KI-Systems und Einschätzung unserer Rolle und damit zusammenhängender Pflichten.
c. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung erforderlicher Schritte, die zur Einhaltung der EU-KI-Verordnung und damit zusammenhängender Gesetze (DSGVO, Digital Service Act, Data Act, etc.) notwendig sind.
?
5. Sonderaufträge und Beratung des Data Helpdesk zu spezifischen vorgangsunabhängigen Fragestellungen
6. Beratung in rechtlich strittigen oder umfangreichen Fällen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Durchführung von Rechtsberatungsdienstleistungen zu Datenschutz, Datenverarbeitung im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben sowie zur rechtskonformen Anwendungen von KI in den GIZ Projekten der operativen Bereiche sowie der Organisationseinheiten im Fach- und Methodenbereich (FMB) und dem Bereich Auftraggeber und Geschäftsentwicklung (AGE) durch qualifizierte Fachkräfte.
Der Auftragnehmer soll die Vorhaben bei der Erfüllung der Vorgaben zum Datenschutz und zu KI in Übereinstimmung mit für Deutschland geltenden sowie je nach Einzelfall auch nach nationalem Recht anwendbaren Regelungen beraten.
Ziel dabei ist es, eine auftragnehmende Partei (AN) unter der RV zu beauftragen. Aus dieser RV werden die Einsätze zur Durchführung der Beratungsdienstleistungen abgerufen.
Der/die AN ist im Rahmen des oben geschilderten Spektrums für die Erbringung folgender Leistungen verantwortlich und wird in regelmäßigen, abzustimmenden Formaten durch die schriftliche Aufbereitung der Lösungen der jeweils konkret angefragten Leistungen zum Wissensaufbau bei der AG beitragen:
1. Beratung Datenschutz Kunden- und Nutzerdatenschutz
a. Beratung der Vorhaben zu komplexeren Meldungen zum GIZ-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (bspw. Verdacht auf TIA, DSFA, Joint Controllership etc.), inklusive Beratung zur Einhaltung der Datenschutzprinzipien nach Art. 5 DSGVO (VVT)
b. Prüfung, ob ein Fall der Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortung oder eigenständigen Verarbeitung vorliegt und Aufzeigen der entsprechenden Folgen
c. Beratung der Vorhaben zur Verwendung von Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 DSGVO
d. Beratung bei der Einhaltung der Konformität von Vorhaben-Webseiten und Web- Applikationen
e. Beratung der Vorhaben zu DSGVO-konformer Durchführung von Veranstaltungen und deren Dokumentation
f. Unterstützung der Vorhaben bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Inhalte wie beispielsweise Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise nach DSGVO sowie datenschutzrelevante Aspekte der Nutzungsbedingungen
g. Vorbereitungen von Beratungen
2. Beratung Kunden- und Nutzerdatenschutz
a. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung aller erforderlichen und meldepflichtigen Schritte, die zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig sind, ggf. unter Verwendung von Textbausteinen .
b. Beratung zur Evaluierung der Rechtmäßigkeit sowie Verhältnismäßigkeit (Art, Umfang, Zweck) einer geplanten Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung etc.) von personenbezogenen Daten durch die Projekte.
c. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Erklärung der Grundprinzipien einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Datenverarbeitung gemäß DSGVO / BDSG neu.
d. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung potenzieller Datentransfers und Erläuterungen zu DSGVO-konformen Datentransfer, unter Beachtung und Definition der Rechte externer Partner an den im Rahmen des Vorhabens anfallenden Nutzerdaten.
e. Erstellung der datenschutzrechtlich relevanten Passagen bei allgemeinen Nutzungs-bedingungen für die Nutzung von digitalen Produkten.
f. Beurteilung von datenschutzbezogenen Sachverhalten in Bezug zum im Projektland geltenden nationalen Recht inklusive des Abgleichs mit dem Europäischen und deutschen Rechtsrahmen und ggf. Erstellung von Kurzgutachten dazu.
g. Schriftliche Aufarbeitung von umfangreicheren bzw. schwierigen Fällen als Beitrag für Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw vereinfachen.
h. Datenschutzrechtliche Kommentierung von ToR für IT-Tool Ausschreibung Die kommentierte Fassung ist, soweit nichts anderes vereinbart, zur Qualitätskontrolle/Freigabe zunächst an die ständigen Ansprechpartner der AG zu senden.
3. Beratung Datenschutz Technik und Betrieb
a. Beratung der Vorhaben zur Bestimmung des angemessenen Schutzniveaus für die Daten und zur Datenintegrität gemäß DSGVO bzw. lokaler Richtlinien und Gesetze.
b. Beratung der Vorhaben zur Spezifikation der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technische Umsetzung vonIT-Produkten (und das ggf. dazugehörige Hosting), sowie der Anforderungen an den datenschutzkonformen Betrieb von IT-Systemen.
c. Erläuterung und Hilfe bei der Anwendung von (GIZ-internen) datenschutzrechtlichen Standarddokumenten (wie z.B. Auftragsverarbeitung und VVT) unter direkter oder analoger Anwendung der DSGVO / BDSG neu in Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO
d. Schriftliche Aufarbeitung von komplexen Fällen als Beitrag zu Wissensprodukten, die die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw. vereinfachen
4. Rechtliche Einschätzung bzgl. EU-KI-Verordnung
a. Beratung der Vorhaben bezüglich der Frage, ob das betreffende KI-System in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
b. Vornahme einer Risikoklassifizierung / Risikoeinordnung des verwendeten KI-Systems und Einschätzung unserer Rolle und damit zusammenhängender Pflichten.
c. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung erforderlicher Schritte, die zur Einhaltung der EU-KI-Verordnung und damit zusammenhängender Gesetze (DSGVO, Digital Service Act, Data Act, etc.) notwendig sind.
?
5. Sonderaufträge und Beratung des Data Helpdesk zu spezifischen vorgangsunabhängigen Fragestellungen
6. Beratung in rechtlich strittigen oder umfangreichen Fällen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 135 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-14 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 50.000,00 EUR (netto)
2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet Rechtsberatung im Informationstechnologierecht, davon 4 in der Datenschutz-Rechtsberatung
zur DSGVO und 1 in der KI-Rechtsberatung zur EU-KI-VO in den letzten 36 Monaten (Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung). Diese Referenzen können aus der gesamten weltweiten Region stammen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 50.000,00 EUR (netto)
2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet Rechtsberatung im Informationstechnologierecht, davon 4 in der Datenschutz-Rechtsberatung
zur DSGVO und 1 in der KI-Rechtsberatung zur EU-KI-VO in den letzten 36 Monaten (Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung). Diese Referenzen können aus der gesamten weltweiten Region stammen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (netto) (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 2.000.000,00 EUR (netto.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (netto) (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 2.000.000,00 EUR (netto.)
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DE-B2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 15 Personen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
4. Erklärung, dass Rechtberatungsleistungen nach dem RDG erbracht werden dürfen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
4. Erklärung, dass Rechtberatungsleistungen nach dem RDG erbracht werden dürfen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DE-D1: Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung (deutsch) einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DE-D1: Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung (deutsch) einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) eingereicht werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsberatungsleistungen.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YTZ1MYT62#
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 230-792399 (2025-11-27)