Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern. Sie führt derzeit die Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule (AMS) in Monheim um. Im Zuge dieser Maßnahme ist der vollständige Rückbau des sogenannten Kopfbau-Gebäudes vorgesehen. Das Gebäude befindet sich im nordöstlichen Bereich des Schulgrundstücks und wurde bislang als Schul- und Verwaltungsgebäude genutzt. Die Rückbauarbeiten umfassen unter anderem die Entkernung des Gebäudes, den selektiven Rückbau schadstoffbelasteter Bauteile sowie den maschinellen Abbruch der Tragkonstruktion inklusive der zugehörigen Fundamente. Darüber hinaus sind die fachgerechte Trennung, Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien sowie begleitende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Arbeiten erfolgen unter besonderer Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs und angrenzender baulicher Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AMS - Rückbau Kopfbau
Referenznummer: Bas-03-2025
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern. Sie führt derzeit die Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule (AMS) in Monheim um. Im Zuge dieser Maßnahme ist der vollständige Rückbau des sogenannten Kopfbau-Gebäudes vorgesehen. Das Gebäude befindet sich im nordöstlichen Bereich des Schulgrundstücks und wurde bislang als Schul- und Verwaltungsgebäude genutzt. Die Rückbauarbeiten umfassen unter anderem die Entkernung des Gebäudes, den selektiven Rückbau schadstoffbelasteter Bauteile sowie den maschinellen Abbruch der Tragkonstruktion inklusive der zugehörigen Fundamente. Darüber hinaus sind die fachgerechte Trennung, Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien sowie begleitende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Arbeiten erfolgen unter besonderer Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs und angrenzender baulicher Anlagen.
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern. Sie führt derzeit die Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule (AMS) in Monheim um. Im Zuge dieser Maßnahme ist der vollständige Rückbau des sogenannten Kopfbau-Gebäudes vorgesehen. Das Gebäude befindet sich im nordöstlichen Bereich des Schulgrundstücks und wurde bislang als Schul- und Verwaltungsgebäude genutzt. Die Rückbauarbeiten umfassen unter anderem die Entkernung des Gebäudes, den selektiven Rückbau schadstoffbelasteter Bauteile sowie den maschinellen Abbruch der Tragkonstruktion inklusive der zugehörigen Fundamente. Darüber hinaus sind die fachgerechte Trennung, Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien sowie begleitende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Arbeiten erfolgen unter besonderer Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs und angrenzender baulicher Anlagen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Beschreibung
Interne Kennung: Bas-03-2025
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Bauarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Postanschrift: Humboldtstraße 12
Postleitzahl: 40789
Stadt: Monheim am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mettmann
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-02 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-24 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-16 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung erfolgt über den Vergabemarktplatz mit einer Frist von 6 Kalendertagen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Arbeitskräfte (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mitteilung der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Umsatz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Arbeitskräfte (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mitteilung der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Umsatz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYTM0V5WWH
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebot per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebot per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 119-411132 (2025-06-23)