Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird von einem Sicherheitsingenieur (w/m/d) und einem stellvertretenden Sicherheitsingenieur (w/m/d) der berufliche Werdegang angefordert sowie folgende Nachweise:
- Abgeschlossenes Studium der Ingenieurs- oder Naturwissenschaften. Nachweis erforderlich, bitte als Kopie dem Angebot beilegen.
- Fort- bzw. Weiterbildungen und Qualifizierungen, Spezialisierungen Nachweis erforderlich, bitte Zertifikate, Nachweise, Prüfnachweise etc. in Kopie dem Angebot beilegen.
- Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - Nachweis/ Zertifikat einer DGUV anerkannten Bildungsstelle. Nachweis erforderlich, bitte als Kopie dem Angebot beilegen.
- Strahlenpass: Es muß bestätigt werden, dass dem zum Einsatz kommenden Sicherheitsingenieur, bereits ein Strahlenpass vorliegt. Spätestens jedoch mit Leistungsaufnahme.
- Dosimeter: Es muß bestätigt werden, daß der am HZB zum Einsatz kommende Sicherheitsingenieur über ein persönliches Albedo – Dosimeter verfügt, welches vom Bieter gestellt wird.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsingenieur: Es muß die Bereitschaft zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. Atomgesetz bestätigt werden.
- Der Sicherheitsingenieur und seine Stellvertretung müssen über Erfahrungen/Kenntnisse innerhalb kerntechnischer Anlagen verfügen. (Siehe Referenzen, mindestens 1 von 2 zwingend erforderlich.)
- Der Sicherheitsingenieur und seine Stellvertretung müssen über Erfahrungen/Kenntnisse in Strahlenschutzbereichen verfügen. (Siehe Referenzen, mindestens 1 von 2 zwingend erforderlich.)
- Es müssen Berufserfahrung in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung mit Laborbetrieb nachgewiesen werden. Ausführungen sind im beruflichen Werdegang niederzuschreiben.
- Kenntnisse zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen nachgewiesen werden. Ausführungen sind im beruflichen Werdegang niederzuschreiben.
- Vertiefte Fachkenntnisse des ASiG sind nachzuweisen. Ausführungen sind im beruflichen Werdegang niederzuschreiben.
- Vertiefte Fachkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherung sind nachzuweisen. Ausführungen sind im beruflichen Werdegang niederzuschreiben.
- Der Sicherheitsingenieur und seine Stellvertretung beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift (mindestens Niveau C2).
- Der Sicherheitsingenieur und seine Stellvertretung verfügen über fachspezifische Englischkenntnisse (mind. in Wort fließend) (Niveau B2).
In den Referenzen sind nachzuweisen:
- Auftragsvolumen, welches mindestens 50.000 EUR netto/annum betragen hat.
- Anzahl Personen, die arbeitssicherheitstechnisch betreut wurden, muss mindestens 500 Personen/Referenz betragen.
- Referenz aus kerntechnischer Anlage, ausgeführt vom Sicherheitsingenieur (Mindestanforderung) und Stellvertretung (optional).
- Referenz aus Strahlenschutz, ausgeführt vom Sicherheitsingenieur (Mindestanforderung) und Stellvertretung (optional).
Der Fragebogen ist vollständig einzureichen, zusammen mit einem Nachweis Berufs-/ Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung, einem Nachweis Genehmigung nach §25 StrlSchG, einem Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.