"Assistierte Ausbildung (AsA)" für erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Landkreises Uckermark gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 74 SGB III
Assistierte Ausbildung (AsA) i. S. d. § 74 SGB III sind Maßnahmen für förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung und dem Erreichen eines Abschlusses einer Berufsausbildung. Im Fokus der Assistierten Ausbildung steht die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung junger Menschen, die Unterstützung benötigen. Diese Förderung umfasst die begleitende Unterstützung während der Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Einen weiteren Schwerpunkt in der Maßnahme stellt die Unterstützung von Betrieben bei administrativen, organisatorischen, sozialen und weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung sowie die Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungs-verhältnisses dar. Des Weiteren soll mit der Maßnahme die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer, die Bildungsfähigkeit sowie die Beschäftigungsfähigkeit im Hinblick auf den Erhalt des Ausbildungsverhältnisses sowie Unterstützung zur Vorbereitung auf den erfolgreichen Abschluss nach der jeweiligen Berufsordnung erhöht bzw. gefördert werden. Die Assistierte Ausbildung gliedert sich gemäß § 74 SGB III in 2 Phasen: 1. Vorphase Inhalte dieser Phase können sein: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, betriebliche berufspraktische Erprobungen, Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss. Die Förderungsfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 a SGB III. 2. begleitende Phase Inhalte dieser Phase können sein: Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Förderfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 SGB III. In der hier ausgeschriebenen Maßnahme soll die begleitende Phase umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Assistierte Ausbildung (AsA)" für erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Landkreises Uckermark gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 74 SGB III
Referenznummer: 521-EU-1-25-11-VgV
Kurze Beschreibung:
“Assistierte Ausbildung (AsA) i. S. d. § 74 SGB III sind Maßnahmen für förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung...”
Kurze Beschreibung
Assistierte Ausbildung (AsA) i. S. d. § 74 SGB III sind Maßnahmen für förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung und dem Erreichen eines Abschlusses einer Berufsausbildung. Im Fokus der Assistierten Ausbildung steht die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung junger Menschen, die Unterstützung benötigen. Diese Förderung umfasst die begleitende Unterstützung während der Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Einen weiteren Schwerpunkt in der Maßnahme stellt die Unterstützung von Betrieben bei administrativen, organisatorischen, sozialen und weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung sowie die Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungs-verhältnisses dar. Des Weiteren soll mit der Maßnahme die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer, die Bildungsfähigkeit sowie die Beschäftigungsfähigkeit im Hinblick auf den Erhalt des Ausbildungsverhältnisses sowie Unterstützung zur Vorbereitung auf den erfolgreichen Abschluss nach der jeweiligen Berufsordnung erhöht bzw. gefördert werden. Die Assistierte Ausbildung gliedert sich gemäß § 74 SGB III in 2 Phasen: 1. Vorphase Inhalte dieser Phase können sein: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, betriebliche berufspraktische Erprobungen, Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss. Die Förderungsfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 a SGB III. 2. begleitende Phase Inhalte dieser Phase können sein: Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Förderfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 SGB III. In der hier ausgeschriebenen Maßnahme soll die begleitende Phase umgesetzt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Angebots ist die nachhaltige Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die u. a. mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Angebots ist die nachhaltige Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die u. a. mit gesundheitlichen Hemmnissen belastet sind, durch eine Kombination aus Elementen der - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, - Feststellung, Verringerung und Beseitigung von insbesondere gesundheitlichen Vermittlungshemmnissen. Das Angebot zielt vorrangig darauf ab, erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit physischen und psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen, mittels gezielten Hilfeleistungen und individuellen Aktivierungsstrategien an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Hierbei erfolgt die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, insbesondere im Hinblick auf arbeitsmarktrelevante gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der langfristige Aktivierungs- und Stabilisierungsansatz soll die Vermittlung in Ausbildung oder ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ermöglichen. Das Angebot kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III gerichtet sind. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Maßnahme ist an den Orten Angermünde, Prenzlau, Schwedt/Oder und Templin durchzuführen. Der Auftragnehmer kann einen Hauptstandort innerhalb des...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Maßnahme ist an den Orten Angermünde, Prenzlau, Schwedt/Oder und Templin durchzuführen. Der Auftragnehmer kann einen Hauptstandort innerhalb des Landkreises Uckermark an einem der vier Geschäftsorte Prenzlau, Schwedt/Oder, Angermünde oder Templin benennen.
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Ort der Leistung: Uckermark🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden Phase"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Sozialpädagogische Krisenintervention"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Förderplanung"
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Personaleinsatz"
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-24 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12092025
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- fachbereichsbezogener Nachweis als zugelassener Träger, z. B. Nachweis Trägerzulassung nach § 176 SGBIII i. V. m. § 443 Abs. 3 Satz 3 SGB III (auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- fachbereichsbezogener Nachweis als zugelassener Träger, z. B. Nachweis Trägerzulassung nach § 176 SGBIII i. V. m. § 443 Abs. 3 Satz 3 SGB III (auf Verlangen der Vergabestelle) - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Wettbewerbsregister-Auszugs weitere s. Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1H4RW” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbiet und Energie (MWE)
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: 0049 331 8661719📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Uckermark, Rechtsamt
Nationale Registrierungsnummer: 12-12992262176103-37
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Region: Uckermark🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@uckermark.de📧
Telefon: 03984-703030📞
Fax: 03984-703099 📠
URL: https://www.uckermark.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 119-410518 (2025-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 179536.80 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 191889.60 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 156133.20 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden Phase
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sozialpädagogische Krisenintervention
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Förderplanung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 191889.60 💰
Niedrigstes Angebot: 156133.20 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 179536.80 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berufsbildungsverein Prenzlau e.V.
Nationale Registrierungsnummer: VR 2570 NP
Postanschrift: Brüssower Allee 60
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Region: Uckermark🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1HET8” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 173-588836 (2025-09-09)