Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von temporär-intensivpädagogischen (TIP-) Maßnahmen indiziert Sek I, Extern bei einem Träger am Standort Trappenkamp im Kreis Segeberg
Referenznummer: SE30.00.20250018
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag beinhaltet temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen (TIP) auf indizierter Ebene SEK I nach § 13 SGB VIII an einem Standort in Trappenkamp.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 415 550 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Maßnahme "Temporäre Intensivpädagogische Maßnahme - TIP (indizierte Ebene)" nach § 13 SGB VIII ist eine Maßnahme in Kooperation mit dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Maßnahme "Temporäre Intensivpädagogische Maßnahme - TIP (indizierte Ebene)" nach § 13 SGB VIII ist eine Maßnahme in Kooperation mit dem Schulamt zur befristeten externen Beschulung und individuellen pädagogischen Förderung mit dem Ziel der Reintegration in den regulären Schulunterricht. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außer-schulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Zur Teilnahme berechtigt sind Kinder und Jugendliche des Kreises Segeberg, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und einen Förderstatus Emotionale und soziale Entwicklung vorweisen (oder im Verfahren der Anerkennung sind). Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Dauer: 59 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Leistungen werden dringend benötigt. Die Maßnahme soll bereits zu Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 beginnen, um den aktuell vorhandenen Bedarf an...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Leistungen werden dringend benötigt. Die Maßnahme soll bereits zu Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 beginnen, um den aktuell vorhandenen Bedarf an intensiv-pädagogischen Maßnahmen zu bedienen. Die Dringlichkeit ist dadurch bedingt, dass die Maßnahme zuvor bereits für den Standort Bad Bramstedt erfolglos ausgeschrieben wurde und nun für den alternativen Standort Trappenkamp neu vergeben werden soll.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU VgV Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU VgV Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Jahr gesondert ausgewiesen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU VgV Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Angabe von mindestens einer Referenz für vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU VgV Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Angabe von mindestens einer Referenz für vergleichbare Leistungen im Bereich von intensivpädagogischen Maßnahmen aus den letzten fünf Jahren mit folgenden Angaben:
- Art des Auftrags,
- AG mit Ansprechpartner/-in, Funktion und Telefonnummer,
- Jährlicher Leistungsumfang.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Anerkennung der Trägerschaft der freien...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Anerkennung der Trägerschaft der freien Jugendhilfe nach der Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Zudem muss eine Anerkennung durch den Kreis Segeberg vorliegen oder bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn erwirkt und vorgelegt werden. Bestehende Anerkennung des Landesjugendamtes und des Kreis Jugendamtes Segeberg behalten ihre Wirksamkeit.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt.
Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTB0TAYS6
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5....”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTB0TAYS6
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 138-478368 (2025-07-21)