Es handelt sich um ein Vergabeverfahren zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III. Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) ist der langfristige Übergang in den 1. Arbeitsmarkt. Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen, - ohne berufliche Erstausbildung, - die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und - die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Des Weiteren gehören zum förderfähigen Personenkreis: - Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst bzw. beendet worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist. Diese können ihre außerbetriebliche Berufsausbildung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. - Junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher für diese Zielgruppe nicht vorgehalten werden. - Junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können auch zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Außerbetriebliche Berufsausbildung im kooperativen Modell (BaE koop)"
Referenznummer: 34348/FB56/06-2025
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III.
Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) ist der langfristige Übergang in den 1. Arbeitsmarkt.
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen,
- ohne berufliche Erstausbildung,
- die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und
- die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind.
Des Weiteren gehören zum förderfähigen Personenkreis:
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst bzw. beendet worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist. Diese können ihre außerbetriebliche Berufsausbildung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher für diese Zielgruppe nicht vorgehalten werden.
- Junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können auch zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III.
Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) ist der langfristige Übergang in den 1. Arbeitsmarkt.
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen,
- ohne berufliche Erstausbildung,
- die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und
- die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind.
Des Weiteren gehören zum förderfähigen Personenkreis:
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst bzw. beendet worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist. Diese können ihre außerbetriebliche Berufsausbildung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher für diese Zielgruppe nicht vorgehalten werden.
- Junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können auch zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Außerbetriebliche Berufsausbildung im kooperativen Modell (BaE koop)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Es gibt zwei Lose mit je 4 Berufsfeldern und jeweils 20 Teilnehmerplätzen.
Berufsfelder Los 1:
- Wirtschaft/ Verwaltung
- Dienstleistung
- Elektro
- Bau, Architektur, Vermessung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Berufsausbildung📦
Stadt: Essen, Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Beschreibung der Beschaffung:
Es gibt zwei Lose mit je 4 Berufsfeldern und jeweils 20 Teilnehmerplätzen.
Berufsfelder Los 2:
- Verkehr, Logistik
- Landwirtschaft, Natur, Umwelt
- Metall, Maschinenbau
- Produktion, Fertigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es müssen mindestens eine Referenz für außerbetriebliche Ausbildungen gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und zwei Referenzen für Arbeitsmarktdienstleistungen gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III vorliegen und im Vordruck D.3 angegeben werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es müssen mindestens eine Referenz für außerbetriebliche Ausbildungen gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und zwei Referenzen für Arbeitsmarktdienstleistungen gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III vorliegen und im Vordruck D.3 angegeben werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT4LZLZB7
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 085-282364 (2025-04-30)