Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs Bürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, sollen durch ein geeignetes Verfahren nominiert und anschließend vom BMUKN ernannt werden. Das zur Nominierung entwickelte Auswahlverfahren wurde erstmals 2016 durchgeführt und anschließend 2022 weiterentwickelt. Auf der Basis dieses Auswahlverfahrens wurden 2016, 2018, 2019 und 2022 jeweils drei Mitglieder des NBG durch die Bundesumweltministerin ernannt. Auch 2025 soll eine entsprechende Auswahl und anschließende Ernennung erfolgen. In dem jetzt geplanten Vorhaben soll das oben genannte, weiterentwickelte Auswahlverfahren zur wiederkehrenden qualifizierten Auswahl von Bürger*innen für das Nationale Begleitgremium für die Jahre 2026 und 2027 angewandt werden. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auswahl und Benennung von Bürger:innen als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium
Referenznummer: 0252/25
Kurze Beschreibung:
“Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs...”
Kurze Beschreibung
Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs Bürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, sollen durch ein geeignetes Verfahren nominiert und anschließend vom BMUKN ernannt werden.
Das zur Nominierung entwickelte Auswahlverfahren wurde erstmals 2016 durchgeführt und anschließend 2022 weiterentwickelt. Auf der Basis dieses Auswahlverfahrens wurden 2016, 2018, 2019 und 2022 jeweils drei Mitglieder des NBG durch die Bundesumweltministerin ernannt. Auch 2025 soll eine entsprechende Auswahl und anschließende Ernennung erfolgen. In dem jetzt geplanten Vorhaben soll das oben genannte, weiterentwickelte Auswahlverfahren zur wiederkehrenden qualifizierten Auswahl von Bürger*innen für das Nationale Begleitgremium für die Jahre 2026 und 2027 angewandt werden.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs Bürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, sollen durch ein geeignetes Verfahren nominiert und anschließend vom BMUKN ernannt werden.
Das zur Nominierung entwickelte Auswahlverfahren wurde erstmals 2016 durchgeführt und anschließend 2022 weiterentwickelt. Auf der Basis dieses Auswahlverfahrens wurden 2016, 2018, 2019 und 2022 jeweils drei Mitglieder des NBG durch die Bundesumweltministerin ernannt. Auch 2025 soll eine entsprechende Auswahl und anschließende Ernennung erfolgen. In dem jetzt geplanten Vorhaben soll das oben genannte, weiterentwickelte Auswahlverfahren zur wiederkehrenden qualifizierten Auswahl von Bürger*innen für das Nationale Begleitgremium für die Jahre 2026 und 2027 angewandt werden.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dokumentationsdienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 32 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-25 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 128
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist über folgende Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre ab Beginn des Vorhabens sein dürfen, nachzuweisen:
- 1 Referenzprojekt zum Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist über folgende Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre ab Beginn des Vorhabens sein dürfen, nachzuweisen:
- 1 Referenzprojekt zum Nachweis der Expertise in der Konzeption und Durchführung von mehrstufigen, dialogorientierten Bürgerbeteiligungsverfahren zu komplexen und gesellschaftlich kontroversen Themen. Dieses Projekt muss auf Bundes- oder Landesebene angesiedelt sein.
- 1 Referenzprojekt, das eine erfolgreiche, methodisch fundierte Zufallsauswahl von Bürger:innen belegt. Das Projekt muss zeigen, dass eine große Ausgangsstichprobe (mehrere tausend Personen) erfolgreich kontaktiert und daraus eine soziodemographisch ausgewogene Teilnehmergruppe (z. B. nach Alter, Geschlecht, Region) rekrutiert wurde.
- 1 Referenzprojekt zur Veranschaulichung der Expertise in der Organisation und im Management von mehrtägigen Präsenz- und/oder Hybrid-Veranstaltungen, inklusive des gesamten Teilnehmermanagements (Einladung, Reisekostenabrechnung nach BRKG, Betreuung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 137-475262 (2025-07-18)