Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau 3101 - Laborausstattung
Referenznummer: 510/35519623
Kurze Beschreibung:
“Bau 3101 Generalsanierung Südwestflügel Hier: Teilleistung Laborausstattung”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Laborgebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Massnahmenbeschreibung Das KIT plant am Campus Alpin, Kreuzeckbahnstraße 19, Garmisch-Partenkirchen die Grundinstandsetzung des Bauteils 3101 Südwestflügel....”
Beschreibung der Beschaffung
Massnahmenbeschreibung Das KIT plant am Campus Alpin, Kreuzeckbahnstraße 19, Garmisch-Partenkirchen die Grundinstandsetzung des Bauteils 3101 Südwestflügel. Das Gebäude wird entkernt und nach energetischen und nachhaltigen Gesichtspunkten saniert. Die Nutzung des Gebäudes ist Forschung/Labore und Verwaltung Büros. Grundfläche der Sanierungsmaßnahme ca. 1.900 m2. * Abluftabzüge * Tische und Spülen * Schränke und Regale * Gefahrstoffschränke * Zubehör * Medienversorgung * Elektroausstattung in der Medienversorgung * Technische Gase in der Medienversorgung * Punktabsaugungen * Kühleinrichtungen * Wasseraufbereitung * Inbetriebnahme und Probebetrieb * Dokumentation und Informationsaustausch * Allgemeines und Sonstiges * Stundenlohnarbeiten * Wartung und Inspektion
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer solchen Eintragung verpflichtet ist - Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Auftragssumme, Ausführungszeitraum,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragsfpflichtig) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durch Finanzamt ausgestellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens EUR...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) beträgt. Es bleibt dem AN jedoch überlassen, die Sicherheit auch durch die Hinterlegung von Geld zu leisten. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe oben bzw. Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03M6EG#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 235-808960 (2025-12-04)