Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Umsetzungsleistungen, deren Gegenstand die Umsetzung fachlicher, operativer oder prozessualer sowie regulatorischer und/oder technischer Vorgaben an den Zahlungsverkehr ist. Der Leistungsgegenstand umfasst alle Themenbereiche bezüglich des Zahlungsverkehrs für die Unternehmen des KfW-Konzerns (ohne DEG) und die dabei eingesetzten IT-Systeme und Prozesse bezüglich geplanter Neu- und Weiterentwicklungen im Umfeld des Zahlungsverkehrs. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen unter Zugrundelegung einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren auf insgesamt 19.800 Personentage. (Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen im Zahlungsverkehrsmanagement
Referenznummer: KfW-2025-0007
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Umsetzungsleistungen, deren Gegenstand die Umsetzung fachlicher, operativer oder prozessualer sowie regulatorischer und/oder technischer Vorgaben an den Zahlungsverkehr ist. Der Leistungsgegenstand umfasst alle Themenbereiche bezüglich des Zahlungsverkehrs für die Unternehmen des KfW-Konzerns (ohne DEG) und die dabei eingesetzten IT-Systeme und Prozesse bezüglich geplanter Neu- und Weiterentwicklungen im Umfeld des Zahlungsverkehrs.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen unter Zugrundelegung einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren auf insgesamt 19.800 Personentage.
(Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)
Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Umsetzungsleistungen, deren Gegenstand die Umsetzung fachlicher, operativer oder prozessualer sowie regulatorischer und/oder technischer Vorgaben an den Zahlungsverkehr ist. Der Leistungsgegenstand umfasst alle Themenbereiche bezüglich des Zahlungsverkehrs für die Unternehmen des KfW-Konzerns (ohne DEG) und die dabei eingesetzten IT-Systeme und Prozesse bezüglich geplanter Neu- und Weiterentwicklungen im Umfeld des Zahlungsverkehrs.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen unter Zugrundelegung einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren auf insgesamt 19.800 Personentage.
(Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Finanzverwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 9e7a8d32-5f1e-4673-9b39-c3e88d3e15dc
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet die KfW die Themen Klimaschutz (CO2-Einsparung und Kompensierung) und soziale Ziele (Flexibilität von Arbeitszeit- und -ort, Gesundheitsvorsorge, sowie Aus- und Weiterbildung).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Dauer: 6 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Rahmenvereinbarung, Ziffer 8.2:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das ge-schätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten
Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinba-rung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben,
einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Me-
thoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungs-beschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Än-derung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten
oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Rahmenvereinbarung, Ziffer 8.2:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das ge-schätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten
Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinba-rung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben,
einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Me-
thoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungs-beschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Än-derung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten
oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Rahmenvereinbarung, Ziffer 9.1:
Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zugang des Zuschlagschreibens beim Auftragnehmer zustande.
Die Leistungserbringung des Auftragnehmers – dies meint seine Fähigkeit entweder zur Teilnahme am ersten Miniwettbewerb oder zur Ausführung des ersten Einzelauftrags, der gemäß Ziffern 5.2, 5.5 oder 6 oben ohne Miniwettbewerb vergeben würde –, beginnt am 15.12.2025 (aber nicht früher als mit Zugang des Zuschlagschreibens, falls dieser erst nach dem vorbezeichneten Tag erfolgt). Die Rahmenvereinbarung endet automatisch (ohne, dass es einer Kündigung bedarf) mit Ablauf des 14.12.2029, es sei denn, die KfW übt ihre folgende Verlängerungsoption aus:
Die KfW hat die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung in Textform (§ 126b BGB), die spätestens bis Ablauf des 14.12.2028 abgeschickt sein muss, bis zum Ablauf des 14.12.2031 zu verlängern; im Fall der Optionsausübung endet die Rahmenvereinbarung automatisch (ohne, dass es einer Kündigung bedarf) mit Ablauf des vorbezeichneten Tages.
Rahmenvereinbarung, Ziffer 9.1:
Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zugang des Zuschlagschreibens beim Auftragnehmer zustande.
Die Leistungserbringung des Auftragnehmers – dies meint seine Fähigkeit entweder zur Teilnahme am ersten Miniwettbewerb oder zur Ausführung des ersten Einzelauftrags, der gemäß Ziffern 5.2, 5.5 oder 6 oben ohne Miniwettbewerb vergeben würde –, beginnt am 15.12.2025 (aber nicht früher als mit Zugang des Zuschlagschreibens, falls dieser erst nach dem vorbezeichneten Tag erfolgt). Die Rahmenvereinbarung endet automatisch (ohne, dass es einer Kündigung bedarf) mit Ablauf des 14.12.2029, es sei denn, die KfW übt ihre folgende Verlängerungsoption aus:
Die KfW hat die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung in Textform (§ 126b BGB), die spätestens bis Ablauf des 14.12.2028 abgeschickt sein muss, bis zum Ablauf des 14.12.2031 zu verlängern; im Fall der Optionsausübung endet die Rahmenvereinbarung automatisch (ohne, dass es einer Kündigung bedarf) mit Ablauf des vorbezeichneten Tages.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien gemäß "Wertungsmatrizes Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60325
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 133 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Pläne u.a. der EZB zur Einführung des digitalen Euro als Retail und Wholesale CBDC weiter fortgeführt werden, und es zwischen den Jahren 2028 und 2030 zu einer Einführung und Umsetzung kommt. Der Wholesale CBDC ist für die KfW dabei von besonderer Relevanz, insbesondere durch ihre Refinanzierungs- und Emissionsaktivität am Kapitalmarkt. Es bestehen bereits Absichtserklärungen, staatliche Gelder wie Kindergeld, aber auch Bürgergeld in Form eines CBDC auszuzahlen. Die Auftraggeberin muss diese Strömungen daher beobachten und mindestens den Wholesale CBDC bedienen. Zur Geldverrechnung sind dazu Anpassungen an TPH (ZV-Plattform von PPI) vorzunehmen, und auch die Bundesbankkontenstruktur ist zu erweitern und zu pflegen (bspw. TIPS Konten zu integrieren). Die EZB selbst befindet sich noch im Klärungs- und Vorbereitungsprozess welche CBDCs (Retail und Wholesale) in welcher Form zukünftig umgesetzt und eingeführt werden. Erste Skizzierungen und Ideen der EZB sind der KFW seit Ende 2023 bekannt. Die Umsetzungsphase kann damit (bei einer Laufzeitbegrenzung auf vier Jahre) unmittelbar in den Zeitraum des Rahmenvertragsendes (voraussichtlich Jahresende 2029) fallen. Dadurch ergibt sich für die KfW ein unmittelbares Transitionsrisiko, da davon ausgegangen werden muss, dass die bis zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Berater in die KfW-spezifische technische und fachliche Architektur eingearbeitet sind, in laufenden Projekten arbeiten und bereits intensiv in der Analyse- und Konzeptionsphase des digitalen Euro eingebunden waren. Ein Dienstleisterwechsel durch eine sich unmittelbar anschließende neuen Rahmenvereinbarung (voraussichtlich ab Jahresbeginn 2030) könnte nicht ausgeschlossen werden und würde (im Vergleich zu einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von sechs Jahren) gerade in einer solchen Phase zu prohibitiv hohen und aus Projektsicht zu zeitaufwändigen Einarbeitungskosten führen.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Pläne u.a. der EZB zur Einführung des digitalen Euro als Retail und Wholesale CBDC weiter fortgeführt werden, und es zwischen den Jahren 2028 und 2030 zu einer Einführung und Umsetzung kommt. Der Wholesale CBDC ist für die KfW dabei von besonderer Relevanz, insbesondere durch ihre Refinanzierungs- und Emissionsaktivität am Kapitalmarkt. Es bestehen bereits Absichtserklärungen, staatliche Gelder wie Kindergeld, aber auch Bürgergeld in Form eines CBDC auszuzahlen. Die Auftraggeberin muss diese Strömungen daher beobachten und mindestens den Wholesale CBDC bedienen. Zur Geldverrechnung sind dazu Anpassungen an TPH (ZV-Plattform von PPI) vorzunehmen, und auch die Bundesbankkontenstruktur ist zu erweitern und zu pflegen (bspw. TIPS Konten zu integrieren). Die EZB selbst befindet sich noch im Klärungs- und Vorbereitungsprozess welche CBDCs (Retail und Wholesale) in welcher Form zukünftig umgesetzt und eingeführt werden. Erste Skizzierungen und Ideen der EZB sind der KFW seit Ende 2023 bekannt. Die Umsetzungsphase kann damit (bei einer Laufzeitbegrenzung auf vier Jahre) unmittelbar in den Zeitraum des Rahmenvertragsendes (voraussichtlich Jahresende 2029) fallen. Dadurch ergibt sich für die KfW ein unmittelbares Transitionsrisiko, da davon ausgegangen werden muss, dass die bis zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Berater in die KfW-spezifische technische und fachliche Architektur eingearbeitet sind, in laufenden Projekten arbeiten und bereits intensiv in der Analyse- und Konzeptionsphase des digitalen Euro eingebunden waren. Ein Dienstleisterwechsel durch eine sich unmittelbar anschließende neuen Rahmenvereinbarung (voraussichtlich ab Jahresbeginn 2030) könnte nicht ausgeschlossen werden und würde (im Vergleich zu einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von sechs Jahren) gerade in einer solchen Phase zu prohibitiv hohen und aus Projektsicht zu zeitaufwändigen Einarbeitungskosten führen.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Abteilung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 103-349211 (2025-05-28)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4030de43-bfee-4f5d-bd93-052ee734270c-01
Quelle: OJS 2025/S 118-402154 (2025-06-20)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3427cbb3-ca5d-443c-ae7f-3a636af02cad-01
Quelle: OJS 2025/S 134-464799 (2025-07-14)