Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5LHE/documents zum Download zur Verfügung.
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe / Nachunternehmer" überschrieben.
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- Bei Eignungsleihe:
• Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13, Anlage 1) des Bewerbers.
• Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. – 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.
• Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
• Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung
von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
- Bei Nachunternehmern:
• Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers.
• Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:
o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. o Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und / oder
▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. – 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.
• Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“
(Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).