Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ im Land Berlin. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewähr-leisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ zwei Förderanträge gestellt und jeweils Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände zwei Lose gebildet wurden. Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot für eines oder beide Lose abzugeben. Es ist je Los ein separates, vollständiges Angebot einzureichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landes Berlin
Referenznummer: 29637 II 25
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ im Land Berlin. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewähr-leisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ zwei Förderanträge gestellt und jeweils Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände zwei Lose gebildet wurden. Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot für eines oder beide Lose abzugeben. Es ist je Los ein separates, vollständiges Angebot einzureichen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ im Land Berlin. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewähr-leisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ zwei Förderanträge gestellt und jeweils Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände zwei Lose gebildet wurden. Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot für eines oder beide Lose abzugeben. Es ist je Los ein separates, vollständiges Angebot einzureichen.
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Cluster Nord
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Cluster Nord im Land Berlin
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 65
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Cluster Süd
Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Cluster Süd im Land Berlin
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zusätzliche Informationen:
Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung die Inhalte der vorgelegten Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern aufzuklären.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
=================
- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
================
Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist
dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
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- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
================
Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist
dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
=================
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der
Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und
2023 einzureichen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
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Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der
Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und
2023 einzureichen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
=================
- Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer
Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung
geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf
(sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
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- Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer
Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung
geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf
(sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
=================
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da die Auswahl der "Art des Kriteriums" beschränkt ist, wurde die naheliegendste Art des Kriteriums ausgewählt. Soweit nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents zur Verfügung
=================
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer
gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden im Rahmen eines Bundes- und/
oder Landesförderprogramms.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer
gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden im Rahmen eines Bundes- und/
oder Landesförderprogramms.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin vertreten durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Nationale Registrierungsnummer: t3090130
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Oliver Kadler
E-Mail: oliver.kadler@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hin-gewiesen.
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein
einstufiges Verhandlungsverfahren
nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch.
Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hin-gewiesen.
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein
einstufiges Verhandlungsverfahren
nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch.
Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden . Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden . Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 118-404694 (2025-06-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-18+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text: Änderung der Adressdaten und Fristverlängerung.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-07-18 📅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Neuer Wert
Text: Änderung der Adressdaten und Fristverlängerung.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-07-18 📅
Andere zusätzliche Informationen
Die auf dem Vergabeportal DTVP hinterlegten Adressdaten wurde geändert. Daher wird entsprechend auch eine Fristverlängerung gewährt.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 99747a4d-e741-45b4-af5d-2bc2bbce9853-01
Quelle: OJS 2025/S 137-474531 (2025-07-18)