Bereitstellung einer Software für die Organisation und den Betrieb eines On-Demand-Verkehrs mit PKW (Taxen), Rufbusverkehrs mit PKW und Bussen sowie zum elektronischen Fahrscheinkauf (In-App) und Darstellung der Fahrscheine im Rahmen eines "Software as a service"-Modells. Die Bereitstellung umfasst dabei die Zurverfügungstellung der Software sowie deren Support und Weiterentwicklung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand- Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg
Referenznummer: 2025.0162
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung einer Software für die Organisation und den Betrieb eines On-Demand-Verkehrs mit PKW (Taxen), Rufbusverkehrs mit PKW und Bussen sowie zum...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung einer Software für die Organisation und den Betrieb eines On-Demand-Verkehrs mit PKW (Taxen), Rufbusverkehrs mit PKW und Bussen sowie zum elektronischen Fahrscheinkauf (In-App) und Darstellung der Fahrscheine im Rahmen eines "Software as a service"-Modells.
Die Bereitstellung umfasst dabei die Zurverfügungstellung der Software sowie deren Support und Weiterentwicklung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung einer Software für die Organisation und den Betrieb eines On-Demand-Verkehrs mit PKW (Taxen), Rufbusverkehrs mit PKW und Bussen sowie zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung einer Software für die Organisation und den Betrieb eines On-Demand-Verkehrs mit PKW (Taxen), Rufbusverkehrs mit PKW und Bussen sowie zum elektronischen Fahrscheinkauf (In-App) und Darstellung der Fahrscheine im Rahmen eines "Software as a service"-Modells.
Die Bereitstellung umfasst dabei die Zurverfügungstellung der Software sowie deren Support und Weiterentwicklung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis WP erhält den Zuschlag. Er berechnet sich wie folgt aus dem Gesamtpreis...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis WP erhält den Zuschlag. Er berechnet sich wie folgt aus dem Gesamtpreis (auf eine ganze Zahl gerundet)
GP = B + d x (P + 3 x Z) + 250 x E
mit
B = einmalige Bereitstellungsgebühr zu Betriebsbeginn
P = monatl. Pauschale bis 35 Fahrzeuge im System
Z = Preis für jedes zusätzliche Fahrzeug im System
d = Projektlaufzeit in Monaten
E = Preis für zusätzliche Entwicklerstunde.
Weiter werden die Preise Z, P und E bei der Berechnung des Wertungspreises mit einem Aufschlag (WA) von 9,6 % zur Berücksichtigung der Preisgleitung (Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg § 11) über die Laufzeit versehen (der Wertungsaufschlag wird auf eine ganze Zahl gerundet).
Die Berechnung erfolgt allein aus Gründen der Angebotswertung und bestimmt nicht die Vergütung. Die Berechnung des Wertungsaufschlages ist auf Vordruck 2 nachrichtlich dargestellt.
Der Wertungspreis berechnet sich als
WP = GP + WA
Die Berechnung des Wertungspreises ist im Preisblatt nachrichtlich dargestellt.
Kalkulationshinweise:
Die Preise B, P, Z sowie E sind in den Bieterangeboten zu anzugeben. Es sind Nettopreise, d.h. ohne Mwst., anzugeben. Zu kalkulieren ist der Preis für die Erbringung der Leistung wie in dem Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg nebst Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, beschrieben. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
- Unter B ist eine einmalige Bereitstellungsgebühr, die zu Beginn des Leistungszeitraumes fällig wird, zu kalkulieren.
- Unter P ist eine monatliche Pauschale für bis zu 35 zeitgleich im System frei gemeldete bzw. zu disponierende Fahrzeuge zu kalkulieren (inkl. Rufbusfahrzeuge). Sie wird ab dem ersten Monat der Leistungserbringung (ohne Testphase) fällig. Dabei sind allein die tatsächlich von den Taxiunternehmen oder dem Fahrpersonal für das ÖPNV-Taxi frei gemeldeten Fahrzeuge sowie die Rufbusfahrzeuge relevant, die Zahl der grundsätzlich im System registrierten Fahrzeuge spielt keine Rolle.
- Unter Z ist eine monatliche Pauschale für jedes hinzukommende verfügbar gemeldete bzw. zu disponierende Fahrzeug zu kalkulieren.
- Für etwaige Weiterentwicklungen der Software, bspw. zur Implementation neuer, nicht in den Vergabeunterlagen beschriebener Funktionen, hat der Bieter einen Stundensatz für eine Entwicklerstunde anzubieten (Preis E, vgl. Ziffer 10). Das maximale Kontingent beträgt 500 Stunden. Der Auftraggeber kann darauf innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen zurückgreifen.
Der Preis Z für jedes zusätzliche Fahrzeug im System wird dabei mit dem Faktor 3 (es handelt sich dabei um die zu Wertungszwecken angesetzte und über die Laufzeit gemittelte Anzahl an hinzukommenden Fahrzeugen) sowie der Laufzeit d in Monaten gewichtet. Die Berechnung erfolgt allein aus Gründen der Angebotswertung und bestimmt nicht die Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich anhand der tatsächlich zusätzlich zu disponierenden Fahrzeuge.
Die Vergütung (Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg § 11) folgt der Struktur des Gesamtpreises GP. Die Größe Z wird zur Berechnung der Vergütung jedoch mit den tatsächlich hinzugekommenen Fahrzeugen sowie den entsprechenden Monaten, in denen diese Fahrzeuge hinzukommen, gewichtet. Preis E wird entsprechend der abgerufenen Entwicklerstunden vergütet.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Alle Verträge mit der KVG wurden fristgerecht gekündigt und die Verkehrsleistungen sollen ab 01.01.2026 von der kreiseigenen MOIN GmbH LK LG und den...”
Beschleunigtes Verfahren
Alle Verträge mit der KVG wurden fristgerecht gekündigt und die Verkehrsleistungen sollen ab 01.01.2026 von der kreiseigenen MOIN GmbH LK LG und den ausgeschriebenen Subunternehmen bedient werden. Die Verkehrsleistung, die in den Abend- und Nachtstunden durch das Anruf-Sammel-Mobil (ASM) abgedeckt wurde, soll künftig durch eine Neuausrichtung des Bedarfsverkehrs im LK LG abgedeckt werden. Der AG hat hierzu mit einem Berater eine Software Ausschreibung für die Disposition und Buchung des ÖPNV-Taxi vorbereitet. Zeitgleich lief die Vorbereitung für eine Bedienung der Bedarfsverkehre in der Fläche bei der MOIN GmbH. Diese wurde kurzfristig im September 2025 gestoppt. Stattdessen soll nun für die Flächenerschließung auch durch das On Demand-System ÖPNV-Taxi vom AG abgedeckt werden. Damit die Verkehrsleistung (Daseinsversorgung) im ländlichen Raum zum 01.01.2026 aufrechterhalten werden kann, liegt ein dringlicher Fall vor.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber verfügt über ein Softwaresystem, das er in
- einem vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber verfügt über ein Softwaresystem, das er in
- einem vergleichbaren Verkehrssystem ,
- in einem definierten, zusammenhängenden Gebiet innerhalb der Europäischen Union,
- im städtischen oder ländlichen Raum mit
- in diesem Gebiet regelmäßig mehr als 15 zeitgleich eingesetzten zu disponierenden Fahrzeugen
- mittels Algorithmus zu Fahrzeugdisposition und Ridepooling,
- und in vergleichbarem Umfang (d.h. mindestens Fahrgast-Frontend, Hintergrundsystem zur automatischen Disposition sowie Fahrpersonal-Frontend)
bereits eingesetzt und mindestens drei Monate erfolgreich betrieben hat und vom Bieter bzgl. Hilfestellung für User, Bugfix und Updates unterstützt sowie weiterentwickelt wird.
Eine entsprechende Mindestreferenz ist wenigstens anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8 April. 2022 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands hat/haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) zu bestätigen.
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte beachten Sie, dass diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Einhaltung der Einhaltung der wesentlichen IT-Sicherheitsanforderungen, vergleichbar mit den Anforderungen aus dem Grundschutz des Bundesamts...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Einhaltung der Einhaltung der wesentlichen IT-Sicherheitsanforderungen, vergleichbar mit den Anforderungen aus dem Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-IT) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis erfolgt per Eigenerklärung oder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Der zu sichernde Anspruch der Auftraggeberin entspricht der Höhe der einmaligen Bereitstellungspauschale B zu Betriebsbeginn. Näheres bestimmt § 10 Abs. 7...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Der zu sichernde Anspruch der Auftraggeberin entspricht der Höhe der einmaligen Bereitstellungspauschale B zu Betriebsbeginn. Näheres bestimmt § 10 Abs. 7 des Vertrags über die Bereitstellung einer "On-Demand-Software".
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung zur Eignung (LD) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei oder benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
“#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTN80P005#
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter...”
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTN80P005#
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen. Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 21.10.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 194-661547 (2025-10-08)