Berufspraktische Ausbildung inkl Fahrschulausbildung innerhalb der Ausbildung StraßenwärterInnen in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte 2025 bis 2028
außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufspraktische Ausbildung inkl Fahrschulausbildung innerhalb der Ausbildung StraßenwärterInnen in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte 2025 bis 2028
Referenznummer: 525091
Kurze Beschreibung:
“außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fachausbildung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 440 670 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können...”
Beschreibung der Beschaffung
außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können sowie Fahrschulausbildung Klassen B/C/CE
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Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Betriebserlaubis als Internat bzw. Jugendwohnheim ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen (Zertifizierung nach DIN ISO 9001, AZAV oder gleichwertig).”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-5880📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80-
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80-
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 073-242104 (2025-04-11)