Auftragsbekanntmachung (2025-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung
Reference number: Vivantes Druckerlandschaft
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenständlich ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung (Miete) von Druckern und digitalen Multifunktionsgeräten, der Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenständlich ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung (Miete) von Druckern und digitalen Multifunktionsgeräten, der Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Druckerpapier) und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie von Service- und Wartungsleistungen für Alt- und Neugeräte. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der 3_Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS (NICHT-)VORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN (1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in §...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS (NICHT-)VORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN (1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (A-EntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist 2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG und § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet die Auftraggeberin die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der 2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. BERUFUNG AUF DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND FACHKUNDE DRITTER (EIGUNGSLEIHE) (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 6.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vor-liegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. (7) Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. BIETERGEMEINSCHAFTEN (1) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei der Auftraggeberin liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das 2.1_Angebotsschreiben unter-schreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für die Auftraggeberin ist. (2) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zum Nachweis der Eignung vorgegebenen Formblätter - 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, - 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und - 2.7_Erklärung Ausschlussgründe gesondert auszufüllen. Zusätzlich füllt die Bietergemeinschaft 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 6.5) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-04 12:02:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtjahresumsätze (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz (netto) pro Jahr muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtjahresumsätze (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz (netto) pro Jahr muss mindestens 3.000.000,00 EUR betragen haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Spezifische Jahresumsätze (netto) für Leistungen in den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Liefer- und Dienstleistungen für Druckerumgebungen) bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Spezifische Jahresumsätze (netto) für Leistungen in den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Liefer- und Dienstleistungen für Druckerumgebungen) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft er-bracht worden sind. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergeben-den Leistungen durch Angabe von insgesamt mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind: Jede der insgesamt mindestens drei einzureichenden Referenzen muss die folgenden drei Merkmale jeweils vollständig und kumulativ erfüllen: - Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen für eine Fullservice-Betreuung einer Druckerumgebung, einschließlich der Beschaffung von Neugeräten, der Pflege und Reparatur von Bestandsgeräten sowie der Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, und - Auftragsausführung unter hardwareseitiger Einbeziehung von Geräten aus mindestens vier der sechs Leistungsklassen des "Anhangs Leistungsklassen", wobei A3-Großgeräte (Leistungsklasse 6) zwingend Gegenstand des Auftrags gewesen sein müssen, und - Auftragsausführung für einen Referenzauftraggeber mit einer Druckerumgebung mit mindestens 500 Endgeräten. Mindestens eine der insgesamt drei einzureichenden Referenzen muss das folgende Merkmal vollständig erfüllen: - Auftragsausführung für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber aus dem Gesundheitsbereich. Mindestens eine der insgesamt drei einzureichenden Referenzen muss das folgende Merkmal vollständig erfüllen: - Auftragsausführung unter Verwendung der Softwarelösung docu-FORM für das Fleet- und Servicemanagement
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M53UM” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 030 9013-8316
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 030 9013-8316📞
Fax: 030 9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 126-436865 (2025-07-02)