Der Landkreis Gifhorn beschafft einen neuwertigen Abrollbehälter Besprechung mit Slide-Out- Funktion für die Kreisfeuerwehr. Die einzelnen Anforderungen an den Abrollbehälter ergeben sich aus der Leistzungsbeschreibung. Es gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO, der UVV Fahrzeuge, der DIN 14505 sowie weiterer entsprechender Normen. Ausfüllhinweise • Die Leistungsbeschreibung ist zwingend in der vorliegenden Form auszufüllen. • Ergänzende Angaben sind positionsbezogen anzugeben bzw. beizufügen. • Es ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Frist die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil. • Das Angebot muss mit einer Endsumme abschließen. Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der folgenden Gewichtung: Preis: 100 %
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Abrollbehälters Besprechung mit Slide-Out-Funktion
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Gifhorn beschafft einen neuwertigen Abrollbehälter Besprechung mit Slide-Out-
Funktion für die Kreisfeuerwehr.
Die einzelnen Anforderungen an den Abrollbehälter ergeben sich aus der Leistzungsbeschreibung.
Es gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO, der UVV Fahrzeuge,
der DIN 14505 sowie weiterer entsprechender Normen.
Ausfüllhinweise
• Die Leistungsbeschreibung ist zwingend in der vorliegenden Form auszufüllen.
• Ergänzende Angaben sind positionsbezogen anzugeben bzw. beizufügen.
• Es ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Frist die
geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil.
• Das Angebot muss mit einer Endsumme abschließen.
Bewertung der Angebote
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der folgenden Gewichtung:
Preis: 100 %
Der Landkreis Gifhorn beschafft einen neuwertigen Abrollbehälter Besprechung mit Slide-Out-
Funktion für die Kreisfeuerwehr.
Die einzelnen Anforderungen an den Abrollbehälter ergeben sich aus der Leistzungsbeschreibung.
Es gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO, der UVV Fahrzeuge,
der DIN 14505 sowie weiterer entsprechender Normen.
Ausfüllhinweise
• Die Leistungsbeschreibung ist zwingend in der vorliegenden Form auszufüllen.
• Ergänzende Angaben sind positionsbezogen anzugeben bzw. beizufügen.
• Es ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Frist die
geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil.
• Das Angebot muss mit einer Endsumme abschließen.
Bewertung der Angebote
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der folgenden Gewichtung:
Preis: 100 %
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 25-292-N-FB 3-L
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Gifhorn
Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Abteilung 3.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Gewerbe
Im Heidland 41
38518 Gifhorn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gifhorn
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-25 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Informationen, die nach Ablauf der
Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers
können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht
werden. Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in
den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen, die nach Ablauf der
Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers
können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht
werden. Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in
den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[ siehe Vergabeunterlagen; zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG),
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB ] ---
[ siehe Vergabeunterlagen; zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG),
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB ] ---
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Gifhorn
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000720
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 38518
Postort: Gifhorn
Region: Gifhorn
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landkreis-gifhorn.de📧
Telefon: 05371 82 0📞
URL: http://www.landkreis-gifhorn.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62784787🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62784787🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierun
Nationale Registrierungsnummer: t:0413115330
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
10 Kalendertage nach
Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber per Fax oder durch
Hochladen auf der Vergabeplattform ist der Vertragsschluss möglich. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der
Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das
Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine
Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich
zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf
hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei
kostenpflichtig ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
10 Kalendertage nach
Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber per Fax oder durch
Hochladen auf der Vergabeplattform ist der Vertragsschluss möglich. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der
Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das
Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine
Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich
zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf
hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei
kostenpflichtig ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 204-701148 (2025-10-21)