Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als Gerätewagen Messtechnik Los 1 - Fahrgestell Los 2 - zu liefernde Materialien

Landkreis Jerichower Land

siehe Vorwort

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-10 Auftragsbekanntmachung
2025-11-12 Auftragsbekanntmachung
2025-11-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als Gerätewagen Messtechnik Los 1 - Fahrgestell Los 2 - zu liefernde Materialien
Referenznummer: ZVS/38/053/25
Kurze Beschreibung: siehe Vorwort
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 227 371 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: Los 1 - Fahrgestell
Titel: Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als Gerätewagen Messtechnik mit folgenden Grobmengen: - Transporter der Kastenwagenklasse 4x4 - Dieselmotor - Automatikgetriebe - Blaulichtanlage - Digitalfunkgerät
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Fahrgestell
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Eschenweg 6
Postleitzahl: 39288
Stadt: Burg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jerichower Land 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-18 📅
Datum des Endes: 2027-12-19 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2 - zu liefernde Materialien
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung zu Los 2 - zu lieferne Materialien
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FTZ, Eschenweg 6, 39288 Burg
Postanschrift: Escheweg 6

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der AN ist bei Durchführung der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Maßnahmen verpflichtet, die geltenden Vorschriften, insbesondere arbeitsschutz- und umweltrechtliche Auflagen zu berücksichtigen und bei der Leistungserbringung eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Umwelt zu gewährleisten. Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistungen alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Anforderungen des KrWG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelwerke, des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) und der jeweils gültigen Abfallentsorgungs- sowie Abfallgebührensatzung des Landkreises Jerichower Land zu berücksichtigen. Der AG ist berechtigt, die Tätigkeiten des AN jederzeit selbst oder durch Dritte ohne vorherige Anmeldung zu kontrollieren. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des AN auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des AG. Für die Leistungserbringung ist durch den AN qualifiziertes Personal einzusetzen. Es ist durch den AN zu gewährleisten, dass durch das Personal die arbeitsschutzrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Weiterhin sind die WSH stets mit ausreichend Personal, mindestens aber mit zwei Personen pro WSH, zu besetzen. Der AN hat sicherzustellen, dass ein weisungsbefugter Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr für den AG erreichbar ist. Sämtliches Personal, welches unmittelbaren Kontakt mit den Abfallanlieferern hat, muss die deutsche Sprache in ausreichendem Umfang beherrschen. Auf den Wertstoffhöfen werden zur Beantwortung von Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe von Abfällen Telefone (Mobilfunktelefone) zur Erreichbarkeit gestellt. Das Leistungsspektrum des AN umfasst neben der Auskunft vor Ort auch die Entgegennahme der Telefonanrufe auf den Wertstoffhöfen sowie die Beantwortung der telefonischen Rückfragen. Der AG erwartet, dass der AN ein gutes Gesamterscheinungsbild bei der Leistungserbringung gewährleistet und somit zu einem positiven Bild der Abfallwirtschaft im Landkreis Jerichower Land beiträgt. Der AN ist verpflichtet, sein für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetztes Personal über alle die Leistung betreffenden rechtlichen Änderungen zu informieren und ent-sprechend zu schulen. Die verwendeten Behälter/Container müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der AN hat bei den verwendeten Containern mindestens einmal jährlich eine Prüfung gemäß der „DGUV-Regel Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – DGUV 114–011“ in der aktualisierten Fassung oder vergleichbar durchzuführen. Die Dokumentation der Prüfung ist dem AG auf Anforderung vorzulegen. Die benötigte Containergröße und -anzahl ist durch den AN unter Berücksichtigung des Platzangebotes sowie der Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufes und durchgängigen Nutzungsmöglichkeit der Bürger während den Öffnungszeiten selbst festzulegen und an den Bedarf anzupassen. Die verwendeten Behälter/Container müssen in optisch und technisch einwandfreiem Zustand sein. Die Gestellung sowie die Wartung und Reparatur der Behälter/Container ist Gegenstand der Leistung des AN. Die Container/Behälter sind mit Beschilderungen zu versehen (z. B. durch Magnetschilder), welche dem Anlieferer eine eindeutige Zuordnung der Abfallarten zu den entsprechenden Containern ermöglicht. Der AN hat fortlaufend für die richtige Beschilderung während des gesamten Leistungszeitraumes zu sorgen. Der AG kann nach der Erstgestellung Änderungen, insbesondere den Abzug von Containern oder die Gestellung zusätzlicher Container fordern. Sie sind binnen vier Wochen nach Mitteilung des Auftraggebers umzusetzen. Der Tausch der Container auf dem Wertstoffhof erfolgt im wirtschaftlichen Ermessen des AN so, dass dem AG dadurch keine Mehraufwendungen entstehen und ausschließlich Container getauscht werden, deren Kapazität ausgeschöpft ist. Unnötige Transporte mit zum Beispiel halbleeren Containern sind zu vermeiden. Für den Tausch und die Gestellung der Container bzw. Behälter, welche nicht durch den AN zu stellen sind (siehe Tabelle 6), stimmt sich der AN mit dem AG bzw. mit dem nach Beauftragung genannten beauftragten Dritten des AG eigenverantwortlich ab. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Rechnungen akzeptiert und beglichen werden können, die auf Wiegung von Abfällen in einem geeichten Messbereich zugelassener Waagen beruhen. Für Waagen an Entsorgungsanlagen, welche Gegenstand des Angebotes des AN sind, sind die Nachweise zur gültigen Eichung der Waagen vom AN vor Leistungsbeginn vorzu-legen. Die Ein- und Ausgangswiegung der Abfälle an Übergabestellen bzw. Entsorgungsanlagen hat einschließlich des Fahrers des Sammel- bzw. Transportfahrzeuges zu erfolgen. Beifahrer (Lader) sind nicht mit zu verwiegen. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote die Anlagen zu besichtigen und ggfs. Einsicht in die Betriebstagebücher und Genehmigungsunterlagen zu nehmen. Die vorgesehenen Entsorgungsanlagen müssen für die in der Leistungsbeschreibung genannten Abfallschlüsselnummern genehmigt bzw. zertifiziert sein. An den WSH sind grundsätzlich alle Abfallarten des Annahmekataloges anzunehmen (siehe Anhang 4). Jedoch wurde in den vergangenen Jahren nicht alle Abfallarten des Annahmekatalogs durch die Bürgerinnen und Bürger angeliefert. Demnach enthalten die nachfolgenden Tabellen nicht alle Abfallarten des Annahmekatalogs sondern nur diejenigen, welche in den vergangenen drei Jahren auch abgegeben wurden. Die Prognose der Abfallmengen der WSH Burg und Genthin beruht auf den in den Jahren 2021, 2022 und 2023 abgegebenen Abfallmengen je Abfallart.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-18 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-18 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-11 📅
Zusätzliche Informationen:
Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Formblatt 216 (siehe vorzulegende Unterlagen)
Ausschlussgrund:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Sollten solche Absprachen erst nach der Zuschlagserteilung bekannt werden, behält sich der AG das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und gemäß den Vertragsunterlagen (Teil IV der Vergabeunterlagen) Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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Von der Wertung ausgeschlossen werden gemäß § 57 VgV Angebote von Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und insbesondere alle Angebote, - die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten, - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, - in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, - bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, - die nicht die geforderten Preisangaben enthalten, - die nicht zugelassene Nebenangebote enthalten. Hat der Bieter den nicht form- und fristgerechten Eingang des Angebotes nicht zu verschulden, so ist der Grund plausibel nachzuweisen. Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Jerichower Land
Nationale Registrierungsnummer: 0204-15086-0000-79
Abteilung: Amt für Brand- und Katastrophenschutz/ Rettungswesen
Postanschrift: Eschenweg 6
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Region: Jerichower Land 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de 📧
Telefon: +49 3921 949-3061 📞
Fax: +49 3921 949-9531 📠
URL: http://www.lkjl.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.lkjl.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=815973 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=815973 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Jerichower Land liegt mit einer Fläche von 157.743 ha im Nordosten Sachsen-Anhalts. Angrenzende Landkreise bzw. Städte sind im Nordwesten und Norden der Landkreis Stendal, im Nordosten und Osten die beiden brandenburgischen Landkreise Havelland und Potsdam-Mittelmark, im Süden der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, im Südwesten der Salzlandkreis und die kreisfreie Stadt Magdeburg sowie im Westen der Landkreis Börde. Zum 31. Dezember 2023 lebten im Landkreis Jerichower Land 89.914 Einwohner in acht Gemeinden bzw. Städten.
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Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-1529 📞
URL: http://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: siehe FB 631 (EU), Pkt. 8
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 218-751139 (2025-11-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 227 371 EUR 💰

Verfahren
Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens: siehe Anlage "Vorwort GW Mess 2025"

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 60aa005a-3744-4126-95b9-59d5f211a881-01
Quelle: OJS 2025/S 219-754512 (2025-11-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-13)
Objekt
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-10 📅

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-08 11:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-17 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Betrug oder Subventionsbetrug; Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Insolvenz, Interessenkonflikt; Mangelhafte Erfüllung, eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung; Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Rein nationale Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens; Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben; Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Zahlungsunfähigkeit
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Änderungen zum Datum des Eröffnungstermins
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 772b916c-cc12-41f5-8126-5606d42a44b6-01
Quelle: OJS 2025/S 220-756955 (2025-11-13)