Beschaffung eines HLF für die Ortsfeuerwehr Aurich

Stadt Aurich

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Ortsfeuerwehr Aurich Los 1 Fahrgestell, Los 2: Aufbau und Los 3: Beladung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines HLF für die Ortsfeuerwehr Aurich
Referenznummer: FD32.1-425-01
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Ortsfeuerwehr Aurich Los 1 Fahrgestell, Los 2: Aufbau und Los 3: Beladung
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Fahrgestell
Beschreibung der Beschaffung:
1 HLF 20 "Löschfahrzeug" in Anlehnung an die Norm nach DIN EN 1846-1 / DIN EN 1846-2 nach DIN EN 1846-3 / DIN EN 14530 Teil 27 nach EN 14502-2 / DIN 14502 Teil 3 und der Leistungsbeschreibundg der Kommune
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung des Fahrzeuges soll spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Bgm.-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Stadt: Aurich
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Aurich 🏙️
Dauer: 30 Tage
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Aufbau
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: Beladung
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 216, 26603 Aurich
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nach § 55 Abs. 2 VGV sind Bieter bei dem Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-04 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 216, 26603 Aurich
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VGV sind Bieter bei dem Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigeNachweise erfolgt die Aufforderung zur Nachreichung, zur Vervollständigung oder zur Korrektur gem. §56 Abs. 2 S. 1 1. HS VGV. Bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen erfolgt die Aufforderung zur Nachreichung oder zur Vervollständigung gem. § 56 Abs. 2 S. 12. HS VgV. Gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Dem Angebot sind folgende Nachweise / Bescheinigungen vorzulegen: -vom Amtsgericht das kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist -von der Berufsgenossenschaft das den Beitragsverpflichtungen nachgekommen wird - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse das es keine Beitragsrückstände gibt - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Aurich
Nationale Registrierungsnummer: 0204-034520001001-0-61
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Region: Aurich 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de 📧
Telefon: +49 4941-122402 📞
Fax: +49 4941-12552402 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR6CC/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR6CC 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR6CC 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Wochen
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUR6CC
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4931-153308 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wird in den Vergabeunterlagen ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften erkannt, aber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt, kann sich der Bieter im nachfolgenden Verfahren nicht mehr auf diesen Verstoß berufen
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 015-044834 (2025-01-21)