Auftragsbekanntmachung (2025-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines HLF für die Ortsfeuerwehr Aurich
Referenznummer: FD32.1-425-01
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) für die Ortsfeuerwehr Aurich Los 1 Fahrgestell, Los 2: Aufbau und Los 3: Beladung”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“1 HLF 20 "Löschfahrzeug" in Anlehnung an die Norm nach DIN EN 1846-1 / DIN EN 1846-2 nach DIN EN 1846-3 / DIN EN 14530 Teil 27 nach EN 14502-2 / DIN 14502...”
Beschreibung der Beschaffung
1 HLF 20 "Löschfahrzeug" in Anlehnung an die Norm nach DIN EN 1846-1 / DIN EN 1846-2 nach DIN EN 1846-3 / DIN EN 14530 Teil 27 nach EN 14502-2 / DIN 14502 Teil 3 und der Leistungsbeschreibundg der Kommune
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Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferung des Fahrzeuges soll spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.”
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Dauer: 30 (DAY)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
3️⃣ Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 216, 26603 Aurich
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nach § 55 Abs. 2 VGV sind Bieter bei dem Öffnungsverfahren nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Dem Angebot sind folgende Nachweise / Bescheinigungen vorzulegen: -vom Amtsgericht das kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist -von der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Dem Angebot sind folgende Nachweise / Bescheinigungen vorzulegen: -vom Amtsgericht das kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist -von der Berufsgenossenschaft das den Beitragsverpflichtungen nachgekommen wird - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse das es keine Beitragsrückstände gibt - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUR6CC” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4931-153308📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wird in den Vergabeunterlagen ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften erkannt, aber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt, kann sich der Bieter im nachfolgenden Verfahren nicht mehr auf diesen Verstoß berufen
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 015-044834 (2025-01-21)