Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Personalabrechnungsprogrammes
Referenznummer: 2025-16_EU Kp
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Personalabrechnungsprogramms.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Personalabrechnungsprogramms für die Lohn- und Gehaltsabrechnung inkl. Stammdatenpflege für ca. 1.000...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Personalabrechnungsprogramms für die Lohn- und Gehaltsabrechnung inkl. Stammdatenpflege für ca. 1.000 Personalfälle und der Möglichkeit zur Erhöhung der Kapazität auf unbegrenzt (Beamte, Tarifbeschäftigte, Praktikanten, Honorarkräfte, Ehrenamtliche, kurzfristig - und geringfügig Beschäftigte) getrennt nach einzelnen Mandanten mit unterschiedlichen Betriebs- und Steuernummern.
Der Echtbetrieb soll zum 01.01.2026 starten. Der Vertrag wird mit unbefristeter Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats
ausgeschrieben.
Folgende Termine sind nach der Angebotsöffnung vorgesehen und sind zwingend einzuhalten:
- digitale Produktpräsentation (im Umfang von bis zu 60 Minuten) am 10.11.2025
- Datenmigration bis zum 01.12.2025
- Testbetrieb, Einführung und Schulungen ab 01.12.2025
Im beigefügten Preisblatt sind unter den verschiedenen Positionen die monatlichen bzw. einmaligen Kosten anzugeben. Im Angebotsschreiben lt. Formblatt 633 ist der Preis auf ein Jahr hochgerechnet anzugeben.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nach Preis nicht unter den 3-5 Rangersten ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 24.10.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich digital. Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB überprüfen.
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein anerkanntes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB überprüfen.
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Alternativ sind auch für die vorgesehenen Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung sowie sämtliche nachstehend aufgeführten Unterlagen abzugeben. Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich
der Auftragnehmer darüber hinaus, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen.
Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Näheres zu den Eignungsanforderungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
“Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die...”
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 951e60fd-886b-467e-b3ba-a6611ea6152c
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Wolfenbüttel🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 190-649945 (2025-10-02)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-06) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Personalabrechnungsprogramms für die Lohn- und Gehaltsabrechnung inkl. Stammdatenpflege für ca. 1.000...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Personalabrechnungsprogramms für die Lohn- und Gehaltsabrechnung inkl. Stammdatenpflege für ca. 1.000 Personalfälle mit der Möglichkeit, die Kapazität bedarfsgerecht zu erhöhen (Beamte, Tarifbeschäftigte, Praktikanten, Honorarkräfte, Ehrenamtliche, kurzfristig - und geringfügig Beschäftigte) getrennt nach einzelnen Mandanten mit unterschiedlichen Betriebs- und Steuernummern.
Der Echtbetrieb soll zum 01.01.2026 starten. Der Vertrag wird mit unbefristeter Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats
ausgeschrieben.
Folgende Termine sind nach der Angebotsöffnung vorgesehen und sind zwingend einzuhalten:
- digitale Produktpräsentation (im Umfang von bis zu 60 Minuten) am 10.11.2025
- Datenmigration bis zum 01.12.2025
- Testbetrieb, Einführung und Schulungen ab 01.12.2025
Im beigefügten Preisblatt sind unter den verschiedenen Positionen die monatlichen bzw. einmaligen Kosten anzugeben. Im Angebotsschreiben lt. Formblatt 633 ist der Preis auf ein Jahr hochgerechnet anzugeben.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nach Preis nicht unter den 3-5 Rangersten ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 24.10.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.