Beschaffung von 2 Stück ELW 1 nach DIN 14507-2 ELW1

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

Beschaffung zwei Stück Einatzleitwagen (ELW1) nach DIN 14507-2 ELW1

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 2 Stück ELW 1 nach DIN 14507-2 ELW1
Referenznummer: FW 2025.07
Kurze Beschreibung: Beschaffung zwei Stück Einatzleitwagen (ELW1) nach DIN 14507-2 ELW1
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung zwei Stück Einsatzleitwagen nach DIN 14507 -2 ELW1 für die Feuerwehr Pforzheim. Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen können bis 30.10.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
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Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Klimatisierter Innenraum I Klimatisierung des Betriebsraums durch ein vorinstalliertes Dachklimagerät des Herstellers des Fahrgestells Option 2: Klimatisierter Innenraum II Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Klimagerätes für den Betriebsraum durch eine unabhängig vom Fahrzeug betriebenes Dachklimagerät Option 3: Kühlschublade Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Kühlschublade in den Heckeinbau Option 4: Übernachtungs- und Verpflegungskosten Übernachtungs- und Verpflegungskosten für bis zu 8 Personen für die Baubesprechung, die 1.te und die 2.te Rohbaubesprechung und die Endabnahme. Dabei sind 2 Übernachtungen pro Termin vorzusehen, bei der Endabnahme mit Fahrzeugeinweisung 3 Übernachtungen. Betrag gilt für beide Fahrzeug.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist ab 01.2027
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 75175
Stadt: Pforzheim
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Pforzheim
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-30 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Pforzheim
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO zulassungsfähig sein Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-/ EN-Normen Unfallverhütungsvorschriften Das Fahrzeug und die Ausbauart muss durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß Feuerwehr - Geräteprüfordnung (DGUV Grundsatz 305-002) abgenommen werden. Das Fahrzeug muss so ausgeführt sein, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) eingehalten werden, Beschriebene Änderungen sind mit dem Auftraggeber bei der ersten Baubesprechung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat auf notwendige Ausnahmegenehmigungen frühzeitig hinzuweisen Der Auftragnehmer muss nach ISO 9001 zertifiziert sein Der Auftragnehmer muss ein zertifizierter Lardis-Partner sein
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat repräsentative Referenzen mit vergleichbarer Leistung (siehe Vordruck EigE zur Eignung)
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: in Abstimmung mit der Feuerwehr
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de 📧
Telefon: +49 7231390 📞
Fax: +49 7231392846 📠
URL: https://www.pforzheim.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.Vergabe24.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1995672b384-314071e0cf0ce26a 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 20.10.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: T:07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +497219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: T:07231390
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de 📧
Telefon: +49 7231 39-0 📞
URL: https://www.vergabe24.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 187-636937 (2025-09-29)