Als zentrale Maßnahme zur Förderung des Brandschutzes nach §4 (1) Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hält der Ennepe-Ruhr-Kreis drei Wechselladerfahrzeuge vor. Um weiterhin den Einsatz der Wechselladerfahrzeuge gewährleisten zu können, beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Ersatzbeschaffung für zwei (2) Wechselladerfahrzeuge mit feuerwehrtechnischem Ausbau. Ein (1) Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 und DIN EN 1846 mit Ladekran und einer Wechsellader-Einrichtung zur Aufnahme von Abrollbehältern des Systems 1570 nach DIN 30722-1 und ein (1) Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 und DIN EN 1846 ohne Ladekran. Die Auftragsvergabe erfolgt in Losen (Los 1 = Fahrgestell, Los 2 = Auf- und Ausbau). Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen (einen mit Ladekran und einen ohne Ladekran)
Referenznummer: 10.ZV.25.010 L
Kurze Beschreibung:
Als zentrale Maßnahme zur Förderung des Brandschutzes nach §4 (1) Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hält der Ennepe-Ruhr-Kreis drei Wechselladerfahrzeuge vor. Um weiterhin den Einsatz der Wechselladerfahrzeuge gewährleisten zu können, beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Ersatzbeschaffung für zwei (2) Wechselladerfahrzeuge mit feuerwehrtechnischem Ausbau. Ein (1) Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 und DIN EN 1846 mit Ladekran und einer Wechsellader-Einrichtung zur Aufnahme von Abrollbehältern des Systems 1570 nach DIN 30722-1 und ein (1) Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 und DIN EN 1846 ohne Ladekran.
Die Auftragsvergabe erfolgt in Losen (Los 1 = Fahrgestell, Los 2 = Auf- und Ausbau).
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Als zentrale Maßnahme zur Förderung des Brandschutzes nach §4 (1) Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hält der Ennepe-Ruhr-Kreis drei Wechselladerfahrzeuge vor. Um weiterhin den Einsatz der Wechselladerfahrzeuge gewährleisten zu können, beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Ersatzbeschaffung für zwei (2) Wechselladerfahrzeuge mit feuerwehrtechnischem Ausbau. Ein (1) Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 und DIN EN 1846 mit Ladekran und einer Wechsellader-Einrichtung zur Aufnahme von Abrollbehältern des Systems 1570 nach DIN 30722-1 und ein (1) Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 und DIN EN 1846 ohne Ladekran.
Die Auftragsvergabe erfolgt in Losen (Los 1 = Fahrgestell, Los 2 = Auf- und Ausbau).
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 10.ZV.25.010 L Los 1
Titel: Los 1 - Fahrgestelle für die Wechselladerfahrzeuge mit und ohne Ladekran
Beschreibung der Beschaffung: Die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen.
Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen.
Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.
Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle📦
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Stadt: Schwelm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 35 %
Garantie auf Durchrostung max. 10 Punkte
Ersatzteilverfügbarkeit von Originalersatzteilen max. 15 Punkte
Entfernung einer anerkannten Vertragswerkstatt max. 10 Punkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 10.ZV.25.010 L Los 2
Titel: Los 2 - Auf- und Ausbau der Wechselladerfahrzeuge
Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle mit Karosserieaufbau📦 Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 35 %
Garantie auf gesamte Wechselladeeinrichtung ab Übernahme des fertig aufgebauten Fahrzeugs max. 10 Punkte
Entfernung eines anerkannten Vertragswerkstatt zur Kreisgrenze max. 15 Punkte
Lieferzeit nach Fahrgestelleingang max. 10 Punkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-20 09:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-20 09:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-20 09:30:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können gem. § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe: - Bei Bietergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
- Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
- Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe: - Bei Bietergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
- Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
- Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000,- EUR bei Sachschäden für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr unter Angabe des Versicherungsunternehmens (Eigenerklärung E6). Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten. Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000,- EUR bei Sachschäden für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr unter Angabe des Versicherungsunternehmens (Eigenerklärung E6). Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten. Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung über Referenzen: Der Bieter hat mind. fünf Referenzen (als Eigenerklärung E6 oder eigene Darstellung unter Aufführung der entsprechenden Angaben) über vergleichbare Fahrzeuggestelle aus den letzten 3 Jahren (ab 2022) unter Angabe des Baujahres, des Standortes, sowie des Ansprechpartners/der Ansprechstelle des Kunden und Kontaktinformation zu benennen.
Eigenerklärung über Referenzen: Der Bieter hat mind. fünf Referenzen (als Eigenerklärung E6 oder eigene Darstellung unter Aufführung der entsprechenden Angaben) über vergleichbare Fahrzeuggestelle aus den letzten 3 Jahren (ab 2022) unter Angabe des Baujahres, des Standortes, sowie des Ansprechpartners/der Ansprechstelle des Kunden und Kontaktinformation zu benennen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise.
(Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise.
(Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ennepe-Ruhr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Postort: Schwelm
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de📧
Telefon: 02336 93 2004-2008📞
URL: http://www.enkreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17232361🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E17232361🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 0251411-1691📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 077-254774 (2025-04-16)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 09:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 09:30:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-27 09:30:00.000 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-26+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-04-24 📅
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Feiertage, Ferien sowie die Anfrage eines Bieters um Fristverlängerung wurde die Frist zur Angebotsabgabe verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 80afa99e-dcdf-4f02-937a-abc53f5a72a6-01
Quelle: OJS 2025/S 082-270172 (2025-04-24)