Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe
b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (D)
EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE- Buchstabe g. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der
EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.