Im Rahmen der Ausschreibung soll der Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin, Nördliche Hauptstraße 26, 83703 Gmund am Tegernsee ab dem 01.01.2026 an einen externen Dienstleister als Dienstleistungskonzession vergeben werden. Das Bildungszentrum wird für Fortbildungen und Tagungen sowie zur Unterbringung von Gästen genutzt. Das Vertragsgrundstück ist vom Konzessionsnehmer auf eigene Kosten selbständig zu verwalten und zu pflegen. Alle weiteren Informationen und Anforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt aus technischen Gründen analog eines offenen Verfahrens mit Verhandlungen (§ 12 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin (Dienstleistungskonzession)
Referenznummer: 2025SJU000002
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Ausschreibung soll der Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin, Nördliche Hauptstraße 26, 83703 Gmund am...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung soll der Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin, Nördliche Hauptstraße 26, 83703 Gmund am Tegernsee ab dem 01.01.2026 an einen externen Dienstleister als Dienstleistungskonzession vergeben werden. Das Bildungszentrum wird für Fortbildungen und Tagungen sowie zur Unterbringung von Gästen genutzt.
Das Vertragsgrundstück ist vom Konzessionsnehmer auf eigene Kosten selbständig zu verwalten und zu pflegen. Alle weiteren Informationen und Anforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt aus technischen Gründen analog eines offenen Verfahrens mit Verhandlungen (§ 12 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb einer Bildungseinrichtung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Ausschreibung soll der Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin, Nördliche Hauptstraße 26, 83703 Gmund am...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Ausschreibung soll der Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin, Nördliche Hauptstraße 26, 83703 Gmund am Tegernsee ab dem 01.01.2026 an einen externen Dienstleister als Dienstleistungskonzession vergeben werden. Das Bildungszentrum wird für Fortbildungen und Tagungen sowie zur Unterbringung von Gästen genutzt.
Das Vertragsgrundstück ist vom Konzessionsnehmer auf eigene Kosten selbständig zu verwalten und zu pflegen. Alle weiteren Informationen und Anforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt aus technischen Gründen analog eines offenen Verfahrens mit Verhandlungen (§ 12 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hotel-Übernachtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Servieren von Mahlzeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Servieren von Getränken📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kriterium wird nur aus technischen Gründen eingeblendet.”
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen ist zu bestätigen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 150-517490 (2025-08-05)