Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Ausschreibung der ganzheitlichen Betreuung der mobilen Verdichteranlage P-Pack 600 über den gesamten Lebenszyklus des Einsatzes. Dazu gehören Wartung und Instandhaltung gemäß DVGW-Regelwerk, BetrSichV und geltenden Sicherheitsnormen, einschließlich regelmäßiger Inspektionen nach Betriebsstunden zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. Weiterhin beinhaltet die Dienstleistung die Einsatzvorbereitung, den Transport und die fachgerechte Lagerung der Anlage, inklusive Konservierungsmaßnahmen bei längeren Stillstandszeiten. Die Montage und Inbetriebnahme erfolgen nach definierten Checklisten und Ex-Schutz-Vorgaben, einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen wie Stellflächenherstellung, Objektsicherung und Funktionsprüfungen. Während des Betriebs wird die Anlage durch qualifiziertes Personal überwacht, Betriebsdaten werden protokolliert und sicherheitsrelevante Anpassungen umgesetzt. Nach Einsatzende umfasst die Leistung die Außerbetriebnahme, Gasfreiheit, Demontage sowie die Erstellung einer vollständigen Einsatzdokumentation. Die Leistungen werden mittels Rahmenvertrag vergeben, wobei die Schätzmenge ca. 80 Einsätze für 8 Jahre beträgt. Die Höchstabnahmemenge beträgt 120 Einsätze für 8 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb und Wartung einer mobilen Anlage zum Verdichten von Gas in Netz der ONTRAS Gastransport GmbH
Referenznummer: ONTRAS-2025-0025
Kurze Beschreibung:
“Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Ausschreibung der ganzheitlichen Betreuung der mobilen...”
Kurze Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Ausschreibung der ganzheitlichen Betreuung der mobilen Verdichteranlage P-Pack 600 über den gesamten Lebenszyklus des Einsatzes. Dazu gehören Wartung und Instandhaltung gemäß DVGW-Regelwerk, BetrSichV und geltenden Sicherheitsnormen, einschließlich regelmäßiger Inspektionen nach Betriebsstunden zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. Weiterhin beinhaltet die Dienstleistung die Einsatzvorbereitung, den Transport und die fachgerechte Lagerung der Anlage, inklusive Konservierungsmaßnahmen bei längeren Stillstandszeiten.
Die Montage und Inbetriebnahme erfolgen nach definierten Checklisten und Ex-Schutz-Vorgaben, einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen wie Stellflächenherstellung, Objektsicherung und Funktionsprüfungen. Während des Betriebs wird die Anlage durch qualifiziertes Personal überwacht, Betriebsdaten werden protokolliert und sicherheitsrelevante Anpassungen umgesetzt. Nach Einsatzende umfasst die Leistung die Außerbetriebnahme, Gasfreiheit, Demontage sowie die Erstellung einer vollständigen Einsatzdokumentation. Die Leistungen werden mittels Rahmenvertrag vergeben, wobei die Schätzmenge ca. 80 Einsätze für 8 Jahre beträgt. Die Höchstabnahmemenge beträgt 120 Einsätze für 8 Jahre.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von elektrischen Anlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Ausschreibung der ganzheitlichen Betreuung der mobilen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Ausschreibung der ganzheitlichen Betreuung der mobilen Verdichteranlage P-Pack 600 über den gesamten Lebenszyklus des Einsatzes. Dazu gehören Wartung und Instandhaltung gemäß DVGW-Regelwerk, BetrSichV und geltenden Sicherheitsnormen, einschließlich regelmäßiger Inspektionen nach Betriebsstunden zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. Weiterhin beinhaltet die Dienstleistung die Einsatzvorbereitung, den Transport und die fachgerechte Lagerung der Anlage, inklusive Konservierungsmaßnahmen bei längeren Stillstandszeiten.
Die Montage und Inbetriebnahme erfolgen nach definierten Checklisten und Ex-Schutz-Vorgaben, einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen wie Stellflächenherstellung, Objektsicherung und Funktionsprüfungen. Während des Betriebs wird die Anlage durch qualifiziertes Personal überwacht, Betriebsdaten werden protokolliert und sicherheitsrelevante Anpassungen umgesetzt. Nach Einsatzende umfasst die Leistung die Außerbetriebnahme, Gasfreiheit, Demontage sowie die Erstellung einer vollständigen Einsatzdokumentation. Die Leistungen werden mittels Rahmenvertrag vergeben, wobei die Schätzmenge ca. 80 Einsätze für 8 Jahre beträgt. Die Höchstabnahmemenge beträgt 120 Einsätze für 8 Jahre. Die regelmäßigen Wartungs- und Instandhaltungszyklen ergeben sich für die Dauer der Laufzeit aus der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beiliegt.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bogen über den Nachweis der Eignung...”
Zusätzliche Informationen
1. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bogen über den Nachweis der Eignung (einschl. Anlagen) abzugeben.
2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben.
3. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet.
4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bogen über den Nachweis der Eignung abzugeben.
5. Alle Angebotsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt.
6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bieterinformationen gelten die Antworten der Bieterinformation. Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen.
10. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Eignungsunterlagen (Bogen über den Nachweis der Eignung, Information zum Datenschutz, Formblätter, Vertraulichkeitserklärung); b) Angebotsbedingungen einschl. Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen; c) Vertrag einschließlich Anlagen.
11. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung und im Bogen über den Nachweis der Eignung benannten Mindestkriterien formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Angebote, die die Teilnahmebedingungen und Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Vertrag tritt mit Bezuschlagung in Kraft und hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2026. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende des Jahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht um Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, maximal jedoch sieben (7) Mal, wenn nicht zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres mit einer Frist von sechs (6) Monaten gekündigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Vorlage der nachstehenden Mindestreferenz ist zwingend erforderlich. Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Darstellung und Vorlage von mind. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vorlage der nachstehenden Mindestreferenz ist zwingend erforderlich. Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Darstellung und Vorlage von mind. 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Transport, Aufbau, Inbetriebnahme, Betrieb und Abbau (die genannten Voraussetzungen müssen allesamt je Referenz erbracht worden sein) einer mobilen Anlage, welche am Gashochdruckleitungsnetz größer 16 bar angeschlossen ist. Der Einsatz muss jeweils in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein (30.11.2020 - 01.12.2025).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bestätigungen der nachstehenden Mindestqualifikationen sind zwingend erforderlich. Entsprechende Nachweise über die Qualifikationen sind nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bestätigungen der nachstehenden Mindestqualifikationen sind zwingend erforderlich. Entsprechende Nachweise über die Qualifikationen sind nach Aufforderung durch den AG einzureichen. Eine Mehrfachnennung ist möglich. Sollten die Nachweise noch nicht vorliegen, ist eine Bestätigung einzureichen, dass die Zertifizierung in Bearbeitung ist und spätestens bei Auftragserteilung vorliegt. Sollte das Zertifikat vor Bezuschlagung nicht vorlegt werden, führt dies zum Ausschluss. Neben den geforderten Zertifikaten sind gleichwertige Zertifikate nach europäischem Standard zulässig.
2.1. Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis über die Eignung, dass der Betrieb des Verdichters an Gashochdruckleitungen mindestens durch zwei Personen, wobei eine Person Sachkundiger nach DVGW G 265-2 oder DVGW G 495 die zweite mindestens ein Unterwiesener nach DVGW G 265-2 oder DVGW G 495 ist, ausgeführt wird.;
2.2. Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis über die Eignung, dass die äußeren Prüfungen an den Durchleitungsdruckbehältern durch einen Sachkundigen nach DVGW G 498 durchgeführt werden.;
2.3. Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis über die Eignung, dass Innere und Festigkeitsprüfungen an Durchleitungsdruckbehältern der Prüfkategorie IV durch Sachverständige mit G 498 Zulassung durchgeführt werden.;
2.4. Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis über die Eignung, dass elektrotechnischen Arbeiten durch Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100, VDE 1000-10 und VDE 0105-1 durchgeführt werden.;
2.5. Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis über die Eignung, dass Arbeiten in Ex-Zonen durch befähigte Personen für den Explosionsschutz nach TRBS 1203 Teil1 durchgeführt werden.;
2.6. Bestätigung per Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis über die Eignung, dass Prüfungen mit dem entsprechenden Vermerk durch eine Blitzschutzfachkraft nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) durchgeführt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifikate sind zwingend mit dem Angebot einzureichen. Zertifikate müssen von einer in EU anerkannten Prüfstelle - sogenannter Notified Body - ausgestellt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifikate sind zwingend mit dem Angebot einzureichen. Zertifikate müssen von einer in EU anerkannten Prüfstelle - sogenannter Notified Body - ausgestellt sein. Akkreditierungsnummer muss auf Zertifikat ersichtlich sein oder es ist EU-Konformitätsbestätigung vorzulegen. Neben geforderten Zertifizierungen/Qualifikationen sind gleichwertige Zertifizierungen/Qualifikationen nach europäischem Standard zulässig. Die Gleichwertigkeit muss Auftraggeber nachgewiesen werden. 1.1. Nachweis über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001) im für die Abwicklung erforderlichen Anwendungsbereich durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens.;
1.2. Nachweis über ein anerkanntes HS-Managementsystem (SCC bzw. VCA ODER DIN EN ISO 45001) im für die Abwicklung erforderlichen Anwendungsbereich durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens.;
1.3. Nachweis über eine Unternehmensqualifikation nach DVGW Arbeitsblatt G 493-2 "Qualifikationskriterien für Unternehmen zur Instandhaltung von Gasanlagen" durch Vorlage eines gültigen Zertifikats.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/Bei Bietergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/Bei Bietergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt und bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist gewährleistet werden. Für Bietergemeinschaften wird bestätigt, dass der Versicherungsschutz auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft bei Schadensverursachungen durch andere Partner der Gemeinschaft umfasst. Alternativ gewährleistet jedes Mitglied der Gemeinschaft einen den Anforderungen entsprechenden separaten Versicherungsschutz. Der Bieter hat den entsprechenden Versicherungsnachweis mit folgenden Anforderungen mit dem Angebot einzureichen: Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR Personenschäden, min. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, mind. 500.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden an Sachen je Schadensereignis. Dabei beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. das Doppelte dieser Deckungssummen.;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zwingende Angabe der Unternehmensumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in EUR netto) im Bereich Betrieb und Wartung von mobilen Anlagen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zwingende Angabe der Unternehmensumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in EUR netto) im Bereich Betrieb und Wartung von mobilen Anlagen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, weitere Informationen und/oder Nachweise zur Bonität/finanziellen Lage des Bewerbers anzufordern. Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung mittels Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis der Eignung über die Eintragung ins Handelsregister. Falls nicht, Begründung. Bei ausländischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung mittels Eigenerklärung im Bogen zum Nachweis der Eignung über die Eintragung ins Handelsregister. Falls nicht, Begründung. Bei ausländischen Bietern kann die Eigenerklärung bestätigt werden, wenn eine gleichwertige Bescheinigung vorliegt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann vorgegebenes Formblatt verwendet werden, das Bewerbungsbogen als Anhang beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die vertraglichen Bedingungen, z. B. Zahlungsbedingungen etc., werden im Vertrag benannt.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Bogen zum Nachweis über die Eignung ...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Bogen zum Nachweis über die Eignung zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
“Mit Angebot sind mind. alle im Bogen zur Nachweis der Eignung benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bogen ist...”
Mit Angebot sind mind. alle im Bogen zur Nachweis der Eignung benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bogen ist auszufüllen und es sind alle geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit (Vergabeplattform eVergabe.de) elektronisch in Textform einzureichen. Mindestanforderungen gemäß Bogen zum Nachweis der Eignung:
1. Allgemeine formale Anforderungen:
1.1. Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.;
1.2. Einhaltung Abgabefrist zwingend; maßgebend für fristgerechten Eingang ist Zeitpunkt des Zugangs der Angebotsunterlagen im System des Auftraggebers.;
1.3. Einreichung der Bieterunterlagen und der Angebote zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO; Die Eignungs- und Angebotsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Unterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen.;
1.4. Unterzeichnung Eignungsunterlagen einschl. Angabe Unternehmen und Unterzeichnender; Der Bogen zum Nachweis der Eignung einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Eignungs- und Angebotsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bietergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend.;
1.5. Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern.;
1.6. Mehrfachteilnahmen sind nicht zulässig; Mehrfachteilnahmen, bei denen Unternehmen an mehreren Angeboten im Verfahren beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachteilnahmen: gleichzeitig Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft, gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bietergemeinschaft;
1.8. Das Formblatt "Vertraulichkeitsverpflichtung" ist mit dem Angebot vom Bieter bzw. vom Federführer für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen, sofern noch keine allgemeine/projektübergreifende Erklärung abgeschlossen ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird damit durch den Federführer verbindlich für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigt, dass diese Erklärung mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben wird.
2. Allgemeine Anforderungen an den Bieter:
2.1. Bei einer Bietergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bogen zum Nachweis der Eignung einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile im Bogen zum Nachweis der Eignung zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Bewerbungsbogen anders angegeben: Punkt 1 mit Ausnahme von Punkt 1.4 und 1.5, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft auszufüllen ist und Punkt 4; Bei einer Bietergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bietergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bietergemeinschaftserklärung) beizufügen.;
2.3. Angabe zu Nachunternehmern und bei Eignungsleihe Vorlage Verpflichtungserklärung; Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit (= Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden, ist zwingend. Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen mit den nach folgenden Teilen erforderlichen Informationen vorzulegen: Punkt 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4, Punkt 2 und 3, soweit der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung eingesetzt wird (Eignungsleihe)sowie Punkt 4. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (siehe Formblatt), bei denen eine Eignungsleihe vorliegt, sind zwingend unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.;
2.3. Unterzeichnung Eigenerklärung zum Russlandbezug. Der Bieter/Bei Bietergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigen mittels Eigenerklärung, unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblatts, dass diese nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Das Formblatt ist zwingen unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen und wird Anlage zum Vertrag.
Im Bogen zum Nachweis der Eignung sind folgende Abschlusserklärungen mittels Eigenerklärung zu bestätigen: a) Vorliegen aller erforderlichen Kenntnisse und technischen Fähigkeiten zur Ausführung der Leistungen gem. den beiliegenden Vergabeunterlagen. b) Erbringung der Leistungen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, einschlägigen EN- und DIN-Normen, einschlägigen deutschen oder europa-weit harmonisierten vergleichbaren technischen Regelwerken, Vorschriften und Richtlinien. c) Nichtvorliegen einer Insolvenz des Unternehmens, eines Insolvenzgrundes i.S. §§ 17, 19 InsO oder eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen über dessen Vermögen. d) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB. e) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB. f) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG und/oder rechtskräftig festgestellten Vergabeverstößen gem. § 24 LkSG. g) Bestätigung, dass sich der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dessen/deren Nachunternehmer an die Vorgaben gemäß Geschäftspartner-Verhaltenskodex der ONTRAS Gastransport GmbH halten (Dokument siehe Download-Bereich ONTRAS-Website). h) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG). i) Bewerber ist sich bewusst, dass eine falsche Angabe i. d. R. den Ausschluss aus dem Bewerber-/Bieterkreis zur Folge hat. j) Nichtvorliegen von gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim AG die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. k) Unverzügliche schriftliche Information des AG bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrags oder nach Abgabe eines Angebots. l) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragsstrafe). m) Anerkennung der Angebotsunterlagen und Angebotsbedingungen sowie der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF101364
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF101364
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 236-811865 (2025-12-05)