Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise/Angaben/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A, die mit dem Angebot einzureichen sind
(211 EU – Punkt C und 3.1):
1. Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres
Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der
Kommission).
3. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A
Als vorläufiger Nachweis gilt die direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder die Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 (§ 50 VgV / § 6
b EU VOB/A). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.
Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle:
- eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und
- der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindeslohngesetzt § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz abgefordert oder eine
gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt,