Auftragsbekanntmachung (2025-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BLB NRW Köln / Land / Uni Bonn / AVZ 1 / SiGeKo
Reference number: 025-25-00702
Kurze Beschreibung:
“Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-19 📅
Datum des Endes: 2029-01-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-18 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung des eingesetzten Personals nach RAB 30 A - C (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung des eingesetzten Personals nach RAB 30 A - C (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss über eine erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung gemäß §§75 und 44 VgV verfügen. Juristische Personen sind als
Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine entsprechend qualifizierte Person benennen. Der Bieter muss nachweisen, dass er über die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung im Sinne des § 3 Abs. 1 Baustellenverordnung und der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30, Ziff. 5, Anlage A - C) verfügt (siehe Vertrag Ziffer 3.4).
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Zertifikats bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung Land (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung:
Die Versicherung ist während der gesamten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung Land (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung:
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personenschäden mind. 3,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden mind. 5,0 Mio. Euro.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Mindestanforderung für das Angebot ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss dem Angebot beigelegt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung - Mindestanforderung:
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personenschäden mind. 3,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden mind. 5,0 Mio. Euro.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifikat zur Berufsausübung nach RAB 30 A-C - Der Bieter muss über eine erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung gemäß §§75 und 44 VgV...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifikat zur Berufsausübung nach RAB 30 A-C - Der Bieter muss über eine erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung gemäß §§75 und 44 VgV verfügen. Juristische Personen sind als
Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine entsprechend qualifizierte Person benennen. Der Bieter muss nachweisen, dass er über die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung im Sinne des § 3 Abs. 1 Baustellenverordnung und der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30 A-C) verfügt.
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Zertifikats bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTZNC74VZ#
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTZNC74VZ#
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vorzulegen.
5. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
11. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der
Anlage wird empfohlen funktionsbezogene E-Mail-Adressen zu verwenden.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
Nationale Registrierungsnummer: t:02211473055
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 0📞
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
Nationale Registrierungsnummer: t:0211617000
Postanschrift: Mercedesstr. 12
Postleitzahl: 40470
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de📧
Telefon: +49 0📞
Fax: +49 21161700174 📠
URL: http://www.blb.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“entsprechend der Regelungen in
§ 160 Abs. 3 GWB” Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 222-764151 (2025-11-17)