Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Römische Bäder im Park Sanssouci
Reference number: 2251186
Kurze Beschreibung:
“Blitzschutz- und Erdungsanlagen”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Ringerder 350 m
- Potenzialausgleich 35 m
- Erdungsfestpunkt 5 Stück
- Tiefenerder 1 Stück
- Kabelgraben herstellen 175 m
- Kabelgraben verfüllen 175 m
-...”
Beschreibung der Beschaffung
- Ringerder 350 m
- Potenzialausgleich 35 m
- Erdungsfestpunkt 5 Stück
- Tiefenerder 1 Stück
- Kabelgraben herstellen 175 m
- Kabelgraben verfüllen 175 m
- Bohrungen Mauerwerk bis 80 cm 6 Stück
- Dachleitung 250 m
- Fangstangen 5 Stück
- Erdeinführung 19 Stück
- Hubarbeitsbühne
- Messen und Prüfen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-19 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-25 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-25 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Hinweise zu PQ und Formlatt 124 EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Hinweise zu PQ und Formlatt 124 EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Referenzen EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von drei Referenzobjekten mit Denkmalstatus zu vergleichbaren Leistungen”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“gemäß Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYTSHX896H#
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos...”
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: DE138408360
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Postleitzahl: 14471
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@spsg.de📧
Telefon: 00000📞
Fax: +49 3319694-373 📠
URL: https://spsg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 206-708946 (2025-10-24)