BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesucht werden Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der fachlichen Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) in Verbindung mit dem Serviceportal Schule (SPS).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-18.
Wer? Wie?- • Hardwareberatung › Beratung bei der Planung von Computeranlagen
- • Programmierung von Anwendersoftware › Entwicklung von branchenspezifischer Software
- • Softwareprogrammierung und -beratung › Systemanalyse und Programmierung
- • Systemberatung und technische Beratung › Beratung im Bereich Projektleitung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-11-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-11-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-11-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-12-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-12-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Postanschrift: Turmschanzenstraße 32
Postleitzahl: 39114
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.3
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-19 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-10 23:59:59 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Turmschanzenstraße 32
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de 📧
Telefon: +49 89244135-180 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMD7Z#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345514-1529 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 224-772257 (2025-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Referenznummer:
522/25
Kurze Beschreibung:
Gesucht werden Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der fachlichen Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) in Verbindung mit dem Serviceportal Schule (SPS).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
522/25
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge des Aufbaus des BMS-LSA in enger Verzahnung mit dem SPS findet eine Harmonisierung und Optimierung aller schulbezogenen Abläufe und Prozesse bei den daran Beteiligten statt. Die Prozesse werden durch IT-Unterstützung unterstützt und beschleunigt. Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig und transparent definiert und BMS-LSA ermöglicht eine einfache Kontrolle und Steuerung der Abläufe. Das BMS-LSA bietet umfangreiche Unterstützungsfunktionen und Steuerungsmöglichkeiten für alle an schulischen Bildungsprozessen Beteiligte (z. B. für die Absicherung der Unterrichtsversorgung und für den Wechsel von Schülerinnen und Schülern an weiterführende Schulen). Selbstverständlich sind Verwaltungsvereinfachung und Reduktion von Verwaltungsaufwänden an den Schulen (z. B. bei zahlreichen Erhebungen) und Schulbehörden. Das BMS-LSA ist das maßgebliche Fachverfahren im Schulwesen Sachsen-Anhalt. D. h. es wird entweder vorhandene Fachverfahren aufnehmen/ablösen oder für diese Service-Aufgaben übernehmen. Mit BMS-LSA können die an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten normiert und systematisch miteinander kommunizieren. Darüber stellt das BMS-LSA allen an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten einheitliche und aktuelle Informationen bereit. Über das SPS werden externen Nutzern Informationen bereitgestellt und Dienstleistungen zur Nutzung angeboten. Alle Prozesse laufen medienbruchfrei ab, die Mehrfacherfassung von Daten entfällt. Damit sind die Informationen schneller und in sehr hoher Qualität verfügbar. Der Kern des BMS-LSA ist ein ebenenübergreifendes Informationsmanagement. Als Basis für alle Prozesse der Schulorganisation stehen einheitliche Daten zur Verfügung. Daten werden dort erfasst, wo sie anfallen und wo die Verantwortung und die Hoheit für die Daten liegen. Plausibilisierungen finden immer so früh wie möglich, vorzugsweise direkt bei der Erfassung, statt. Durch den Einsatz und die Nutzung des BMS-LSA werden folgende Kernziele verfolgt: - Steuerungsmöglichkeiten verbessern - Ebenenübergreifendes Zusammenwirken erleichtern - Prozessorientierung etablieren - Flexible Verfügbarkeit ermöglichen - Schulische Eigenständigkeit fördern - Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten - Anpassbarkeit und Erweiterbarkeit sicherstellen - Fachliche Ausrichtung: prozessorientierte Steuerungs- und Serviceleistungen - Unterstützungsfunktionen: Information, Kommunikation, Transaktion Die Unterstützungsfunktionen, die sowohl das BMS-LSA als auch in Teilen das SPS für diesen fachlichen Bezugsrahmen anbieten und künftig anbieten werden, lassen sich in drei übergreifende Bereiche strukturieren, die für die verschiedenen Prozesse in jeweils spezifischer Weise ausgeprägt werden: - Bereitstellung verlässlicher operativer und statistischer Informationen - Ermöglichung digitaler Kommunikation zwischen den Akteuren des Schulwesens - Gestaltung digitalisierter und automatisierter Transaktionen Der Dienstleister hat die Aufgabe, die Beschreibung der Prozesse des BMS-LSA/SPS auf Basis einer bestehenden Prozesslandkartefortzuführen, miteinander in Beziehung zu setzen und für die Umsetzung vorzubereiten. Die fachlichen Anforderungen werden in Fachworkshops mit ausgewählten Nutzergruppen erarbeitet. Hier soll der Prozessarchitekt sowohl seine Erfahrungen in der Fachlichkeit Bildungsmanagement als auch seine Erfahrungen in der Strukturierung und Dokumentation der Anforderungen einbringen. Der AG wird im Rahmen der Prozesslandkarte die Aufgaben thematisch priorisieren, mit dem Prozessarchitekten abstimmen, um ihm die nötigen Informationen zur inhaltlichen und Aufwandsplanung zu geben. Auf dieser Basis soll der Prozessarchitekt eine themenbezogene Planung bzgl. Inhalt und Struktur der Workshops entwickeln und mit dem AG abstimmen. Hier wird ebenfalls eine Aufwandsschätzung erwartet. Es wird erwartet, dass der Prozessarchitekt in Zusammenarbeit mit dem AG die Fachworkshops inhaltlich vorbereitet und die Durchführung steuert. Außerdem soll der Prozessarchitekt den AG bei der Dokumentation der Ergebnisse und damit der fachlichen Anforderungen unterstützen. Hier kann der Prozessarchitekt geeignete Vorschläge zur Umsetzung der Aufgaben machen.
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#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 39114
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.3
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-19 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-10 23:59:59 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer: Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber: Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Auch muss der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. muss der Eignungsleihgeber angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich dieser Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.300.000 EUR, Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten vier Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um Softwareentwicklungsleistungen handelt, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: 1.Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. 2. Beide Referenzaufträge müssen in der Erstellung einer fachlichen Prozessarchitektur oder in der Weiterentwicklung einer vorhandenen fachlichen Prozessarchitektur für Software im Bereich der Bildungsverwaltung unter Verwendung einer grafischen Sprache zur Darstellung von Geschäftsprozessen (z.B. BPMN od. gw.) bestanden haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verschwiegenheitspflicht: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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"Russland-Erklärung": Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eigenerklärungen nach Landesrecht (TVergG LSA) : Der Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) und die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA) ab. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlagen D. 3 und D.4). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) unter D.5.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Rein nationale Ausschlussgründe vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:…
… (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
… 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
000
Postanschrift: Turmschanzenstraße 32
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de 📧
Telefon: +49 89244135-180 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMD7Z 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMD7Z#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
000
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345514-1529 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 224-772257 (2025-11-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-11-27 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3aca5238-845f-4b28-b6f4-b9a25e4cf1c9-01
Quelle: OJS 2025/S 230-790569 (2025-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten vier Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: 1.Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. 2. Beide Referenzaufträge müssen in der Erstellung einer fachlichen Prozessarchitektur oder in der Weiterentwicklung einer vorhandenen fachlichen Prozessarchitektur für Software im Bereich der Bildungsverwaltung unter Verwendung einer grafischen Sprache zur Darstellung von Geschäftsprozessen (z.B. BPMN od. gw.) bestanden haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
In den Eignungskriterien unter 3.1 wurden die Angaben zu den Referenzen wie folgt geändert: (Alt) Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um Softwareentwicklungsleistungen handelt, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: (Neu) Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
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Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-11-27 📅
Andere zusätzliche Informationen
In den Eignungskriterien unter 3.1 wurden die Angaben zu den Referenzen wie folgt geändert: (Alt) Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um Softwareentwicklungsleistungen handelt, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: (Neu) Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3aca5238-845f-4b28-b6f4-b9a25e4cf1c9-01
Quelle: OJS 2025/S 230-790569 (2025-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-28+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 25a9eaf6-599d-4fe3-8678-961c2d300fd4-01
Quelle: OJS 2025/S 231-794434 (2025-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-28+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Verfahrensangaben wurde in den Angaben auf der Vergabeplattform nachträglich im Rahmen des Zuschlagskriteriums Preis folgendes angepasst: (Alt)Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 700 Euro netto je Tag sein. (Neu)Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 1.000 Euro netto je Tag sein.
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Im Rahmen der Verfahrensangaben wurde in den Angaben auf der Vergabeplattform nachträglich im Rahmen des Zuschlagskriteriums Preis folgendes angepasst: (Alt)Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 700 Euro netto je Tag sein. (Neu)Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 1.000 Euro netto je Tag sein.
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 25a9eaf6-599d-4fe3-8678-961c2d300fd4-01
Quelle: OJS 2025/S 231-794434 (2025-11-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-12-01 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 33043310-a43c-4652-95d6-6b9e2dfdfe41-01
Quelle: OJS 2025/S 232-797919 (2025-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Der Auftraggeber hat irrig die Anwendbarkeit des zum 1. November 2025 novellierten TVergG LSA n.F. angenommen und daher, wie es bis zum 31. Oktober 2025 der Praxis entsprochen hat, die entsprechenden Formblätter beigefügt. Der Landesgesetzgeber unterstellt jedoch Oberschwellenvergaben seit dem 1. November 2025 nicht mehr dem Anwendungsbereich des TVergG LSA, weshalb die Formblätter und Bezugnahmen hierauf aus den Unterlagen entfernt wurden. Folgende Unterlagen wurden deshalb entsprechend angepasst: - B.0_ Bewerbungsbedingungen_v2: Änderung: Streichung der Vergabeunterlagen D.3, D.4, D.5 aus den Vertragsbedingungen D. - B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_v3: Änderung: Streichung der "Eigenerklärungen nach Landesrecht" unter 4.3 - B.4_Liste einzureichender Unterlagen_v2: Änderung: Streichung von D.3 und D.4 aus der Lister der Einzureichenden Unterlagen - B.7_ Eigenerklärungen_v2: Änderung: Streichung der Zeile "Teil II G" aus der Einreichungsmatrix (Teil I) sowie die "Eigenerklärungen nach Landesrecht" unter II.G - D.0_EVB-IT Dienstleistung_v2: Änderung: Streichung der "Anlage D.5 TVergG_Ergaenzende_Vertragsbedingungen" aus den "Anlagen zum EVB-IT-Dienstvertrag" unter 1.2.1 und Änderung: Streichung der sonstigen Vereinbarung unter Nr. 15 "Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage D.5 (Anlage Nr. 4 zu diesem Vertrag)" - D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber_v2: Streichung der Anlagen D.3 und D.4 aus den Anlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen
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Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-12-01 📅
Andere zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat irrig die Anwendbarkeit des zum 1. November 2025 novellierten TVergG LSA n.F. angenommen und daher, wie es bis zum 31. Oktober 2025 der Praxis entsprochen hat, die entsprechenden Formblätter beigefügt. Der Landesgesetzgeber unterstellt jedoch Oberschwellenvergaben seit dem 1. November 2025 nicht mehr dem Anwendungsbereich des TVergG LSA, weshalb die Formblätter und Bezugnahmen hierauf aus den Unterlagen entfernt wurden. Folgende Unterlagen wurden deshalb entsprechend angepasst: - B.0_ Bewerbungsbedingungen_v2: Änderung: Streichung der Vergabeunterlagen D.3, D.4, D.5 aus den Vertragsbedingungen D. - B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_v3: Änderung: Streichung der "Eigenerklärungen nach Landesrecht" unter 4.3 - B.4_Liste einzureichender Unterlagen_v2: Änderung: Streichung von D.3 und D.4 aus der Lister der Einzureichenden Unterlagen - B.7_ Eigenerklärungen_v2: Änderung: Streichung der Zeile "Teil II G" aus der Einreichungsmatrix (Teil I) sowie die "Eigenerklärungen nach Landesrecht" unter II.G - D.0_EVB-IT Dienstleistung_v2: Änderung: Streichung der "Anlage D.5 TVergG_Ergaenzende_Vertragsbedingungen" aus den "Anlagen zum EVB-IT-Dienstvertrag" unter 1.2.1 und Änderung: Streichung der sonstigen Vereinbarung unter Nr. 15 "Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage D.5 (Anlage Nr. 4 zu diesem Vertrag)" - D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber_v2: Streichung der Anlagen D.3 und D.4 aus den Anlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 33043310-a43c-4652-95d6-6b9e2dfdfe41-01
Quelle: OJS 2025/S 232-797919 (2025-12-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-12-10 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 02d79648-a9b6-4d51-9431-bbc75edfdfb8-01
Quelle: OJS 2025/S 239-822646 (2025-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 204 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten vier Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: 1.Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. Achtung: Der Referenzauftrag bzw. das Referenzprojekt des öffentlichen Auftraggebers darf nicht im Wesentlichen in der Überlassung bzw. Bereitstellung von Standardsoftware bestanden haben. 2. Beide Referenzaufträge müssen in der Erstellung einer fachlichen Prozessarchitektur oder in der Weiterentwicklung einer vorhandenen fachlichen Prozessarchitektur für Software im Bereich der Bildungsverwaltung unter Verwendung einer grafischen Sprache zur Darstellung von Geschäftsprozessen (z.B. BPMN od. gw.) bestanden haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Referenzen in der Unterlage "B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_v3" wurde unter dem Punkt Nr. 3.1 unter der Nr. 1 am Ende der folgende Zusatz ergänzt: "Achtung: Der Referenzauftrag bzw. das Referenzprojekt des öffentlichen Auftraggebers darf nicht im Wesentlichen in der Überlassung bzw. Bereitstellung von Standardsoftware bestanden haben." vorher: Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. nachher: Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. Achtung: Der Referenzauftrag bzw. das Referenzprojekt des öffentlichen Auftraggebers darf nicht im Wesentlichen in der Überlassung bzw. Bereitstellung von Standardsoftware bestanden haben.
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Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-12-10 📅
Andere zusätzliche Informationen
In der Unterlage "B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_v4" wurde unter dem Punkt Nr. 3.1 unter der Nr. 1 am Ende der folgende Zusatz ergänzt: "Achtung: Der Referenzauftrag bzw. das Referenzprojekt des öffentlichen Auftraggebers darf nicht im Wesentlichen in der Überlassung bzw. Bereitstellung von Standardsoftware bestanden haben." vorher: Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. nachher: Beide Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 99f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Bieter kann auch als Subunternehmer in einem Referenzprojekt eines öffentlichen Auftraggebers tätig geworden sein; der Referenzgeber muss dann versichern können, dass die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sind. Achtung: Der Referenzauftrag bzw. das Referenzprojekt des öffentlichen Auftraggebers darf nicht im Wesentlichen in der Überlassung bzw. Bereitstellung von Standardsoftware bestanden haben.
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 02d79648-a9b6-4d51-9431-bbc75edfdfb8-01
Quelle: OJS 2025/S 239-822646 (2025-12-10)
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