Bundesstadt Bonn - Konrad-Adenauer-Gymnasium: Trockenbauarbeiten

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste

Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau zum Konrad-Adenauer-Gymnasium in Bonn

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesstadt Bonn - Konrad-Adenauer-Gymnasium: Trockenbauarbeiten
Referenznummer: BN-2025-00811
Kurze Beschreibung:
Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau zum Konrad-Adenauer-Gymnasium in Bonn
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von weiterführenden Schulen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: BN-2025-00811
Beschreibung der Beschaffung:
-Gerüste 1 Raumgerüst für Treppenhäuser inkl. Umsetzen, Vorhaltung, und Abbau -Trockenbauwände 450 m2 Trennwände, 210 m2 Vorsatzschalen, 70 m2 Installationswände, 7 Stk Schachtkonstruktionen, Innen-/ Außenecken, Anschlüsse, Öffnungen, Traversen und Verstärkungsprofile, 127 St Akustikpaneele -Trockenbauunterdecken 960 m2 Rasterdecken, 293 m2 Abhangdecken, 60 m2 Unterdecken, 70 m2 Deckenschürzen, Anschlüsse, Öffnungen, Revisionsklappen, Leitungsbekleidungen, Randfries -Innentüren 28 Innentüren, Türschlösser, Drückergarnituren, Türschließer, Türstopper 1 St mobile Trennwandanlage -Sanitärtrennwände 5 Trennwandanlagen mit 1 bis 4 Kabinen Sonstiges -Dokumentation Stundenlohnarbeiten
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Konrad-Adenauer-Gymnasium
Max-Planck-Straße 24
Postleitzahl: 53177
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 228 Tage
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-25 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-25 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-03-25 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: - Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden. - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 248 (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" verwenden. - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme 222 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme" verwenden. - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 221 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation" verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: - Eignung 124 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung" verwenden. - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 236 (VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 236 - Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen" verwenden. - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 235 (VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen" verwenden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Nationale Registrierungsnummer: 75ce979a-8cf7-47de-9464-2674cefa4259
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de 📧
Telefon: +49 228772600 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYT63KCC31/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYT63KCC31 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYT63KCC31 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 59 Tage
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYT63KCC31 Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 9cca6809-5884-45f9-a661-971397677043
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221-147-3116 📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 033-103649 (2025-02-14)